Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link
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a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossen. Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mind.anforderung ist ein jährl. Mittel von 3 techn. festangestellten MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie UnterAN im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist auch von den freien MA auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte gem. § 75 VgV und im Projektteam:
Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“, „Verkehrsanlagenplaner“ oder „Stadtplaner“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen und wenn im Projektteam mind. 1 Landschaftsarchitekt und 1 Verkehrsanlagenplaner vorhanden sind.
Nachweis jeweils durch Vorlage einer Eintragung in die Architekten-/Ing.Kammer und Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/Verkehrsanlagenplaner/Stadtplaner“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU-Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskräfte im Leistungsbild Freianlagen-/Verkehrsanlagenplanung/Städtebau ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mind. Anforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft im Leistungsbild Freianlagen-/Verkehrsanlagen-planung/Städtebau;
d) Angabe von 3 Referenzen, wobei die Ref.3 mit der Ref.1 oder 2 identisch sein kann (Ref 1: LPH 2-5, Ref 2:LPH 2-5, Ref 3: LPH 2-8) gem. § 75 Abs.5 VgV.
Für die Ref. Projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
— Ref 1 + 2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.11.2009-1.11.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein,
—Ref 3: Der Ref. Zeitraum muss zwischen 1.11.2009-1.11.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE, ggf. Angabe der Aufgabenverteilung mit dem ARGE-Partner,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer, ggf. Angabe der Aufgabenverteilung mit dem Unterauftragnehmer,
— ggf. Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 500),
— Beauftragte u. vollständig selbst erbrachte LPHen,
— Neugestaltung eines innerstädtischen Straßenraums (Ref.1, ggf. Ref.3) bzw. eines innerstädtischen Platzes (Ref.2, ggf. Ref.3),
— Projektdarstellung,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG/einschläg. Vergaberichlinien,
— laufender Betrieb,
— Bürgerbeteiligungsverfahren,
— öffentliche Fördermittel.
Bei einem der 3 Referenzen.
Sonstiges:
Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
— Nachweis des hohen gestalt.Potentials (Nachweis eines RPW-Wettbewerbserfolgs, 1.1.2005-1.11.2019).
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref. projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.