Umgestaltung der Marktstraße, Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung, gem. HOAI 2013 § 38 ff m. Anl. 11 und § 45 ff m. Anl. 13, LPH 1-9, bei stufenweiser u. bauabschnittsweiser Beauftragung
Die Stadt Wolfratshausen beabsichtigt die Umgestaltung der Marktstraße zur ganzheitlichen Aufwertung der Altstadt. Einem umfangreichen Bürgerbeteilungsprozess war ein ISEK-Verfahren vorangegangen. Hierin wurden als 5-Punkte-Programm folgende Ziele vereinbart: — lebendigere Innenstadt mit mehr Aufenthaltsqualitäten, — Erhalt des historischen Stadtkerns, — Nutzung der Potentiale des Bergwalds und des Loisachufers, — bequeme Erreichbarkeit der Altstadt, — gute Vernetzung. Eine Konzeptstudie als Ergebnis aus dem Bürgerbeteiliungsprozess liegt vor und muss als Grundlage dienen. Der Umgriff teilt sich in folgende Bereiche auf: — nördlicher Bereich „Untermarkt" zwischen Musikschule und Bahnhofstraße, — zentraler Bereich „Obermarkt und Untermarkt" zwischen Bahnhofstraße und Johannisgasse, — südlicher Bereich „Obermarkt" zwischen Paradiesweg/Am Bach (sog. „Littig-Vills“) und Johannisgasse. Zunächst soll im 1. BA die Gesamtplanung aller 3 Bereiche in den LPH 1 (verkürzt) und LPH 2 erfolgen, sowie im Anschluss die LPH 3-9 für den zentralen Bereich. Im 2.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den nördlichen Bereich beauftragt und erbracht werden. Im 3.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den südlichen Bereich beauftragt und erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wolfratshausen beabsichtigt die Umgestaltung der Marktstraße zur ganzheitlichen Aufwertung der Altstadt.
Einem umfangreichen Bürgerbeteilungsprozess war ein ISEK-Verfahren vorangegangen. Hierin wurden als 5-Punkte-Programm folgende Ziele vereinbart:
— lebendigere Innenstadt mit mehr Aufenthaltsqualitäten,
— Erhalt des historischen Stadtkerns,
— Nutzung der Potentiale des Bergwalds und des Loisachufers,
— bequeme Erreichbarkeit der Altstadt,
— gute Vernetzung.
Eine Konzeptstudie als Ergebnis aus dem Bürgerbeteiliungsprozess liegt vor und muss als Grundlage dienen.
Der Umgriff teilt sich in folgende Bereiche auf:
— nördlicher Bereich „Untermarkt" zwischen Musikschule und Bahnhofstraße,
— zentraler Bereich „Obermarkt und Untermarkt" zwischen Bahnhofstraße und Johannisgasse,
— südlicher Bereich „Obermarkt" zwischen Paradiesweg/Am Bach (sog. „Littig-Vills“) und Johannisgasse.
Zunächst soll im 1. BA die Gesamtplanung aller 3 Bereiche in den LPH 1 (verkürzt) und LPH 2 erfolgen, sowie im Anschluss die LPH 3-9 für den zentralen Bereich. Im 2.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den nördlichen Bereich beauftragt und erbracht werden. Im 3.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den südlichen Bereich beauftragt und erbracht werden.
Die Stadt Wolfratshausen beabsichtigt die Umgestaltung der Marktstraße zur ganzheitlichen Aufwertung der Altstadt.
Einem umfangreichen Bürgerbeteilungsprozess war ein ISEK-Verfahren vorangegangen. Hierin wurden als 5-Punkte-Programm folgende Ziele vereinbart:
— lebendigere Innenstadt mit mehr Aufenthaltsqualitäten,
— Erhalt des historischen Stadtkerns,
— Nutzung der Potentiale des Bergwalds und des Loisachufers,
— bequeme Erreichbarkeit der Altstadt,
— gute Vernetzung.
Eine Konzeptstudie als Ergebnis aus dem Bürgerbeteiliungsprozess liegt vor und muss als Grundlage dienen.
Der Umgriff teilt sich in folgende Bereiche auf:
— nördlicher Bereich „Untermarkt" zwischen Musikschule und Bahnhofstraße,
— zentraler Bereich „Obermarkt und Untermarkt" zwischen Bahnhofstraße und Johannisgasse,
— südlicher Bereich „Obermarkt" zwischen Paradiesweg/Am Bach (sog. „Littig-Vills“) und Johannisgasse.
Zunächst soll im 1. BA die Gesamtplanung aller 3 Bereiche in den LPH 1 (verkürzt) und LPH 2 erfolgen, sowie im Anschluss die LPH 3-9 für den zentralen Bereich. Im 2.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den nördlichen Bereich beauftragt und erbracht werden. Im 3.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den südlichen Bereich beauftragt und erbracht werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-12 📅
Datum des Beginns: 2020-04-27 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 240-589033
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wolfratshausen beabsichtigt die Umgestaltung der Marktstraße zur ganzheitlichen Aufwertung der Altstadt.
Einem umfangreichen Bürgerbeteilungsprozess war ein ISEK-Verfahren vorangegangen. Hierin wurden als 5-Punkte-Programm folgende Ziele vereinbart:
— lebendigere Innenstadt mit mehr Aufenthaltsqualitäten,
— Erhalt des historischen Stadtkerns,
— Nutzung der Potentiale des Bergwalds und des Loisachufers,
— bequeme Erreichbarkeit der Altstadt,
— gute Vernetzung.
Eine Konzeptstudie als Ergebnis aus dem Bürgerbeteiliungsprozess liegt vor und muss als Grundlage dienen.
Der Umgriff teilt sich in folgende Bereiche auf:
— nördlicher Bereich „Untermarkt" zwischen Musikschule und Bahnhofstraße,
— zentraler Bereich „Obermarkt und Untermarkt" zwischen Bahnhofstraße und Johannisgasse,
— südlicher Bereich „Obermarkt" zwischen Paradiesweg/Am Bach (sog. „Littig-Vills“) und Johannisgasse.
Zunächst soll im 1. BA die Gesamtplanung aller 3 Bereiche in den LPH 1 (verkürzt) und LPH 2 erfolgen, sowie im Anschluss die LPH 3-9 für den zentralen Bereich. Im 2.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den nördlichen Bereich beauftragt und erbracht werden. Im 3.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den südlichen Bereich beauftragt und erbracht werden.
Zunächst soll im 1. BA die Gesamtplanung aller 3 Bereiche in den LPH 1 (verkürzt) und LPH 2 erfolgen, sowie im Anschluss die LPH 3-9 für den zentralen Bereich. Im 2.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den nördlichen Bereich beauftragt und erbracht werden. Im 3.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den südlichen Bereich beauftragt und erbracht werden.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für Freianlagen gem. § 38 ff mit Anlage 11 und für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff mit Anlage 13, HOAI 2013, für die LPH 1-9, bei stufenweiser u. bauabschnittsweiser Beauftragung. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für Freianlagen gem. § 38 ff mit Anlage 11 und für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff mit Anlage 13, HOAI 2013, für die LPH 1-9, bei stufenweiser u. bauabschnittsweiser Beauftragung. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Für die Umgestaltung der Marktstraße werden im Rahmen dieses VgV-Verfahrens mit TNW die LPH 1-9 vergeben. Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Bei diesem Projekt ist die Städtebauförderung als Fördergeber eingebunden.
Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im März 2020 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im April 2019. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Die Fertigstellung der LPH 1 (verkürzt wg. der vorliegenden Konzeptstudie) und LPH 2 für die Gesamtplanung soll Ende 2020 sein.
Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im März 2020 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im April 2019. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Die Fertigstellung der LPH 1 (verkürzt wg. der vorliegenden Konzeptstudie) und LPH 2 für die Gesamtplanung soll Ende 2020 sein.
Beschreibung der Verlängerungen:
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 für den zentralen Bereich im 1.BA. Die LPH 9 läuft darüber hinaus.
Der 2. und 3. Bauabschnitt laufen ebenfalls darüber hinaus.
Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn der 2. und 3. Bauabschnitt umgesetzt werden sollen. Eine konkrete Zeitschiene hierfür liegt derzeit nicht vor.
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200 000 EUR brutto in Summe in den Leistungsbildern Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200 000 EUR brutto in Summe in den Leistungsbildern Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 1 500 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckungmuss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 1 500 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckungmuss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossen. Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mind.anforderung ist ein jährl. Mittel von 3 techn. festangestellten MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie UnterAN im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist auch von den freien MA auszufüllen;
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossen. Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mind.anforderung ist ein jährl. Mittel von 3 techn. festangestellten MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie UnterAN im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist auch von den freien MA auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte gem. § 75 VgV und im Projektteam:
Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“, „Verkehrsanlagenplaner“ oder „Stadtplaner“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen und wenn im Projektteam mind. 1 Landschaftsarchitekt und 1 Verkehrsanlagenplaner vorhanden sind.
Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“, „Verkehrsanlagenplaner“ oder „Stadtplaner“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen und wenn im Projektteam mind. 1 Landschaftsarchitekt und 1 Verkehrsanlagenplaner vorhanden sind.
Nachweis jeweils durch Vorlage einer Eintragung in die Architekten-/Ing.Kammer und Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/Verkehrsanlagenplaner/Stadtplaner“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU-Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet ist;
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/Verkehrsanlagenplaner/Stadtplaner“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU-Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskräfte im Leistungsbild Freianlagen-/Verkehrsanlagenplanung/Städtebau ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mind. Anforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft im Leistungsbild Freianlagen-/Verkehrsanlagen-planung/Städtebau;
d) Angabe von 3 Referenzen, wobei die Ref.3 mit der Ref.1 oder 2 identisch sein kann (Ref 1: LPH 2-5, Ref 2:LPH 2-5, Ref 3: LPH 2-8) gem. § 75 Abs.5 VgV.
Für die Ref. Projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
— Ref 1 + 2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.11.2009-1.11.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein,
—Ref 3: Der Ref. Zeitraum muss zwischen 1.11.2009-1.11.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE, ggf. Angabe der Aufgabenverteilung mit dem ARGE-Partner,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer, ggf. Angabe der Aufgabenverteilung mit dem Unterauftragnehmer,
— ggf. Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 500),
— Beauftragte u. vollständig selbst erbrachte LPHen,
— Neugestaltung eines innerstädtischen Straßenraums (Ref.1, ggf. Ref.3) bzw. eines innerstädtischen Platzes (Ref.2, ggf. Ref.3),
— Projektdarstellung,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG/einschläg. Vergaberichlinien,
— laufender Betrieb,
— Bürgerbeteiligungsverfahren,
— öffentliche Fördermittel.
Bei einem der 3 Referenzen.
Sonstiges:
Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
— Nachweis des hohen gestalt.Potentials (Nachweis eines RPW-Wettbewerbserfolgs, 1.1.2005-1.11.2019).
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref. projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref. projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach den in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrizen (Mindestkriterien und Eignungskritierien).
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losgetroffen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losgetroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 32
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 48
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen.
Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden;
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden;
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigtenÜbersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende derTeilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und…
… kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
… ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neueTeilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen,dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen,dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2847📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 240-589033 (2019-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wolfratshausen beabsichtigt die Umgestaltung der Marktstraße zur ganzheitlichen Aufwertung der Altstadt.
Einem umfangreichen Bürgerbeteilungsprozess war ein ISEK-Verfahren vorangegangen. Hierin wurden als 5-Punkte-Programm folgende Ziele vereinbart:
— lebendigere Innenstadt mit mehr Aufenthaltsqualitäten;
— Erhalt des historischen Stadtkerns;
— Nutzung der Potentiale des Bergwalds und des Loisachufers;
— bequeme Erreichbarkeit der Altstadt;
— gute Vernetzung.
Eine Konzeptstudie als Ergebnis aus dem Bürgerbeteiliungsprozess liegt vor und muss als Grundlage dienen.
Der Umgriff teilt sich in folgende Bereiche auf:
— nördlicher Bereich „Untermarkt" zwischen Musikschule und Bahnhofstraße;
— zentraler Bereich „Obermarkt und Untermarkt" zwischen Bahnhofstraße und Johannisgasse;
— südlicher Bereich „Obermarkt" zwischen Paradiesweg/Am Bach (sog. „Littig-Vills“) und Johannisgasse.
Zunächst soll im 1. BA die Gesamtplanung aller 3 Bereiche in den LPH 1 (verkürzt) und LPH 2 erfolgen, sowie im Anschluss die LPH 3-9 für den zentralen Bereich. Im 2.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den nördlichen Bereich beauftragt und erbracht werden. Im 3.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den südlichen Bereichbeauftragt und erbracht werden.
Die Stadt Wolfratshausen beabsichtigt die Umgestaltung der Marktstraße zur ganzheitlichen Aufwertung der Altstadt.
Einem umfangreichen Bürgerbeteilungsprozess war ein ISEK-Verfahren vorangegangen. Hierin wurden als 5-Punkte-Programm folgende Ziele vereinbart:
— lebendigere Innenstadt mit mehr Aufenthaltsqualitäten;
— Erhalt des historischen Stadtkerns;
— Nutzung der Potentiale des Bergwalds und des Loisachufers;
— bequeme Erreichbarkeit der Altstadt;
— gute Vernetzung.
Eine Konzeptstudie als Ergebnis aus dem Bürgerbeteiliungsprozess liegt vor und muss als Grundlage dienen.
Der Umgriff teilt sich in folgende Bereiche auf:
— nördlicher Bereich „Untermarkt" zwischen Musikschule und Bahnhofstraße;
— zentraler Bereich „Obermarkt und Untermarkt" zwischen Bahnhofstraße und Johannisgasse;
— südlicher Bereich „Obermarkt" zwischen Paradiesweg/Am Bach (sog. „Littig-Vills“) und Johannisgasse.
Zunächst soll im 1. BA die Gesamtplanung aller 3 Bereiche in den LPH 1 (verkürzt) und LPH 2 erfolgen, sowie im Anschluss die LPH 3-9 für den zentralen Bereich. Im 2.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den nördlichen Bereich beauftragt und erbracht werden. Im 3.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den südlichen Bereichbeauftragt und erbracht werden.
Gesamtwert des Auftrags: 730257.37 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— lebendigere Innenstadt mit mehr Aufenthaltsqualitäten;
— Erhalt des historischen Stadtkerns;
— Nutzung der Potentiale des Bergwalds und des Loisachufers;
— bequeme Erreichbarkeit der Altstadt;
— nördlicher Bereich „Untermarkt" zwischen Musikschule und Bahnhofstraße;
— zentraler Bereich „Obermarkt und Untermarkt" zwischen Bahnhofstraße und Johannisgasse;
Zunächst soll im 1. BA die Gesamtplanung aller 3 Bereiche in den LPH 1 (verkürzt) und LPH 2 erfolgen, sowie im Anschluss die LPH 3-9 für den zentralen Bereich. Im 2.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den nördlichen Bereich beauftragt und erbracht werden. Im 3.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den südlichen Bereichbeauftragt und erbracht werden.
Zunächst soll im 1. BA die Gesamtplanung aller 3 Bereiche in den LPH 1 (verkürzt) und LPH 2 erfolgen, sowie im Anschluss die LPH 3-9 für den zentralen Bereich. Im 2.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den nördlichen Bereich beauftragt und erbracht werden. Im 3.BA sollen die LPH 3-9 stufenweise für den südlichen Bereichbeauftragt und erbracht werden.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für Freianlagen gem. § 38 ff mit Anlage 11 und für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff mit Anlage 13, HOAI 2013, für die LPH 1-9, bei stufenweiser u. bauabschnittsweiser Beauftragung. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungenbesteht nicht.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für Freianlagen gem. § 38 ff mit Anlage 11 und für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff mit Anlage 13, HOAI 2013, für die LPH 1-9, bei stufenweiser u. bauabschnittsweiser Beauftragung. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungenbesteht nicht.
Zeitlicher Ablauf: Die Fertigstellung der LPH 1 (verkürzt wg. der vorliegenden Konzeptstudie) und LPH 2 für die Gesamtplanung soll Ende 2020 sein.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 32 Prozent
48 Prozent
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 Prozent
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-04 📅
Name: mahl gebhard konzepte Landschaftsarchitekten und Stadtplaner
Postort: München
Postleitzahl: 80639
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: BPR Dr. Schäpertöns Consult
Postleitzahl: 80636
Gesamtwert des Auftrags: 730257.37 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 144-355310 (2020-07-24)