Beschreibung der Beschaffung
Nach der gesetzlichen Vorgabe des Bundes zur Einführung der elektronischen Akte (kurz eAkte) in Gerichtssälen müssen die Gerichte in Schleswig-Holstein umgerüstet werden.
Insgesamt sind davon 28 Liegenschaften im Rahmen des Großprojektes betroffen.
Die Liegenschaften wurden aufgeteilt in verschiedene Planungspakete und Lose.
Ein erstes Planungspaket mit 36 Verhandlungsräumen wurde bereits ausgeschrieben und befindet sich in der Vergabe.
In diesem zweiten Planungspaket wird die Planung für den Umbau von 7 weiteren Liegenschaften mit insgesamt 49 Verhandlungsräumen, die sich in unterschiedlichen Gerichtszweigen befinden, ausgeschrieben.
Die Arbeiten müssen während des laufenden Gerichtsbetriebes erfolgen. Die Verhandlungsräume werden mit einer ergonomischen Mediensteuerungsanlage ausgestattet.
Für die hier angefragten Anlagengruppen wird von den insgesamt 7 Liegenschaften derzeit davon ausgegangen, dass die Bearbeitung lediglich im Landgericht Kiel benötigt wird.
Die Liegenschaft Landgericht Kiel ist mit 24 Verhandlungsräumen ausgestattet. Damit eine einheitliche Struktur in allen Verhandlungsräumen Schleswig-Holsteins gewährleistet werden kann, ist ein globales Konzept von einem Medienplanungsbüro erstellt, dass einen Standard der Medientechnik in einem exemplarischen Verhandlungsraum definiert (z.B. welche Mindestanforderungen erfüllt werden müssen). Dieses Konzept muss auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort pro Verhandlungsraum angepasst und mit dem Nutzer und dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Des Weiteren muss die Datennetzstruktur in der Liegenschaft Landgericht Kiel auf den neuesten Anforderungen von CAT7 angepasst werden. Anpassungen an Technikräumen und ggf. Wachtmeisterei oder Erweiterungen der CAT7 Verkabelung muss in der weiteren Planung für die einzelnen Liegenschaften betrachtet und mit den jeweiligen Nutzern und Auftraggeber abgestimmt werden.
Das LG Kiel befindet sich unter Denkmalschutz. Daher müssen die Standardvorgaben der Medientechnik mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Durch den Einbau der Medientechnik in die Verhandlungsräume müssen unter anderem folgende Aspekte betrachtet werden:
— Planung der Richtertische auf Grundlage der bereits entwickelten Möbelsystematik/Ergometrie,
— Konzeption der Beleuchtung, auch unter Berücksichtigung von Blendschutz/Sonnenschutzanlagen,
— Betrachtung der Raumakustik,
— Barrierefreiheit hinsichtlich Seh-, Hör- und Gehbehinderung,
— ggf. Planung und Einbindung eines Lüftungskonzeptes.
In diesem Vergabeverfahren werden Planungsbüros mit Erfahrungen aus ähnlichen Maßnahmen, wie Gerichtsbau oder Mediensteuerungsanlagen, unter anderem auch im Bereich denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen, idealerweise mit dem Schwerpunkt Medientechnik, zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise, die Leistungen werden jeweils abgerufen. Der Auftraggeber behält sich vor für die Ausführungen von Leistungen im Bereich Datennetze durch eine eigene Organisationseinheit vornehmen zu lassen. Dem Hochbauplaner obliegen aber weiterhin die Aufgaben der Einbindung und Koordination der Maßnahmen in das Gesamtprojekt.
Die Bauleistungen werden voraussichtlich aufgeteilt auf die Liegenschaften in Einzelgewerken ausgeschrieben.
Die zu erbringenden Leistungen erfordern Erfahrung im Umgang mit dem öffentlichen Bauen, z. B. die Planung nach behördlichen Vorgaben, Denkmalschutzrechtliche Belangen, die Aufstellung von genehmigungsfähigen Finanzunterlagen und die Bearbeitung von Rechnungen und Nachträgen der ausführenden Unternehmen nach den Verwaltungsvorschriften des Landes.