Umsetzung eines mobilen Projektes zur Suchtprävention im Freistaat Sachsen

Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V.

Umsetzung eines mobilen Projektes zur Suchtprävention im Freistaat Sachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Referenznummer: VB 33/19
Kurze Beschreibung: Umsetzung eines mobilen Projektes zur Suchtprävention im Freistaat Sachsen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V.
Postanschrift: Könneritzstraße 5
Postleitzahl: 01067
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: https://www.slfg.de 🌏
E-Mail: vergabebuero@abstsachsden.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2067873/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-27 📅
Datum des Beginns: 2019-06-04 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 061-141708
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umsetzung eines mobilen Projektes zur Suchtprävention im Freistaat Sachsen
Die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (SLfG) ist einer der beiden Träger der Fach- und Koordinierungsstelle und zuständig für die universell ausgerichteten Konzepte und Programme der Lebenskompetenzförderung in Kita und Schule. Die Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V. (SLS) verantwortet als zweiter Träger die suchtmittelspezifische Suchtprävention mit universell, selektiv und indiziert ausgerichteten Projekten. Die gemeinsame Fach- und Koordinierungsstelle versteht sich als Kompetenzzentrum für die Themen Suchtprävention und Lebenskompetenzförderung.
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In Arbeitsgesprächen in den Landkreisen und den kreisfreien Städten wurde an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz der Bedarf an ein mobiles Projektangebot formuliert, welches für die schulische Suchtprävention als Ergänzung zu bestehenden Parcouren und Angeboten zur Verfügung gestellt werden kann.
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Ziel des mobilen Projektes ist es, Risiko-, Lebens- sowie Konsumkompetenz im Jugendalter zu stärken. Zielgruppen sind Jugendliche der 5.-12. Klasse und Multiplikatoren wie Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen von Jugendfreizeiteinrichtungen. Mit dem mobilen Präventionsprojekt setzt sich die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen zum Ziel, zusammen mit den Kooperationspartnern neue Impulse für die Suchtprävention zu setzen und auf landkreisspezifische Präventionsangebote aufmerksam zu machen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Dresden
DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts;
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich;
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3) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-2) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das PQ-VOL.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
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Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die Gegenstand dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner);
6) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner), bezogen auf das Projektteam. Die Mitglieder des Projektteams sind zu benennen;
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7) Besondere Eignungsanforderungen bzw. Nachweise sind Referenzen,
— 7.1 die eine ähnliche/vergleichbare thematische Ausrichtung haben/hatten (Projekterfahrung im Gesundheitswesen oder der Suchtprävention),
— 7.2 welche die gleiche Zielgruppe betreffen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15
Zusätzliche Informationen: Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2067873/zustellweg-auswaehlen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postanschrift: Mügelner Str. 40, Haus G
Postleitzahl: 01237
E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de 📧
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.abstsachsen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 061-141708 (2019-03-22)