Beschreibung der Beschaffung
Es sind Planungsleistungen der Landschaftsplanung als Grundleistungen, besondere Leistungen sowie Beratungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu erbringen.
Sie sind für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke eines Schienenbauvorhabens nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab) zu erbringen.
Der Auftrag umfasst alle umweltbezogenen landschaftsplanerischen Fachbeiträge, sowie ergänzende umweltbezogene Planungsleistungen, die im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens der Straßenbahnplanung für Planfeststellungsverfahren nach § 28 PBefG in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erforderlich sind.
Dazu gehören:
(1) Umweltverträglichkeitsstudie mit Umweltbericht (UVS);
(2) Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP);
(3) Natura 2000 Prüfung;
(4) Artenschutzbeitrag;
(5) Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie;
(6) Erhebungen Fauna;
(7) Bestandserfassung Biotop-, Nutzungs- und FFH Lebensraumtypen, teilweise inklusive Bewertung nach Biotopwertverfahren;
(8) Verfahrensbegleitung.
Vorbereitend und ergänzend sind umweltbezogene Planungsleistungen zu erbringen:
— differenzierte Erhebungen und Bewertung von Fauna und Flora,
— Aufgreifen und Weiterentwickeln vorliegender umweltbezogener Unterlagen aus abgeschlossenen Planungen,
— Berücksichtigung der landesplanerischen Beurteilung aus dem Raumordnungsverfahren,
— Bereitstellung von Teilen der Umweltbeiträge zur Übernahme in die Entwurfsunterlagen der Verkehrsplanung (Erläuterungsbericht),
— Verfahrensbegleitende Leistungen durch fachliche Unterstützung vor und während der Genehmigungsverfahren,
— Unterstützen und aktives Mitwirken beim Dialog und der Projektkommunikation zu umweltbezogenen Sachthemen.