Umweltverträgliche Aufnahme und Entsorgung von Öl- und anderen Verunreinigungen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Neuwerk) – Sofortmaßnahmen Land
Umweltverträgliche Aufnahme, Abtransport und Entsorgung von öligen- und anderen wassergefährdenden oder sonstigen Verunreinigungen im Staatsgebiet der FHH (ohne Neuwerk). Bereitstellung von Zwischenlagermöglichkeiten. Reinigung von verunreinigten Einsatz-Geräten/Fahrzeugen anderer Dienststellen. Aufnahme, Sammlung und Abtransport und Entsorgung von natürlich und nicht natürlich verendeten Tierkörpern (z. B. Fische).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umweltverträgliche Aufnahme und Entsorgung von Öl- und anderen Verunreinigungen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Neuwerk) –...”
Titel
Umweltverträgliche Aufnahme und Entsorgung von Öl- und anderen Verunreinigungen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Neuwerk) – Sofortmaßnahmen Land
2019000017
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung📦
Kurze Beschreibung:
“Umweltverträgliche Aufnahme, Abtransport und Entsorgung von öligen- und anderen wassergefährdenden oder sonstigen Verunreinigungen im Staatsgebiet der FHH...”
Kurze Beschreibung
Umweltverträgliche Aufnahme, Abtransport und Entsorgung von öligen- und anderen wassergefährdenden oder sonstigen Verunreinigungen im Staatsgebiet der FHH (ohne Neuwerk). Bereitstellung von Zwischenlagermöglichkeiten. Reinigung von verunreinigten Einsatz-Geräten/Fahrzeugen anderer Dienststellen. Aufnahme, Sammlung und Abtransport und Entsorgung von natürlich und nicht natürlich verendeten Tierkörpern (z. B. Fische).
Umweltverträgliche Aufnahme von öligen und anderen Verunreinigungen aus Flüssen, Teichen, Kanälen, Rückhaltebecken, Gräben; von Straßen, Parkplätzen und anderen öffentlichen Flächen; von gepflasterten Flächen; von durchlässigen Bodenbefestigungen; von Industrie- und Gewerbeflächen; von Parks, Naturschutzgebieten, Grünanlagen; aus Straßen- und Betriebssielsystemen und von privaten Sielsystemen inkl. Zu- und Ableitungen. Bei den Aufträgen handelt es sich um Sofortmaßnahmen, die innerhalb kurzer Zeit (90 Minuten) begonnen sein müssen. Die Maßnahmen könnte zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgen an jeden Wochentag auch an Sonn- und Feiertagen. Der AN muss die fachliche Eignung mit der entsprechenden Geräteausstattung nachweisen. Bei Bedarf sind chemische Analysen zu beauftragen und Sachverständige hinzu zuziehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-15 📅
Datum des Endes: 2023-09-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend unter 2. und 3. genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken. Fehlende Unterlagen können zum Ausschuss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1) Ausgefüllter Fragenkatalog;
2) Unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert;
3) Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz;
4) Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung zur Bietergemeinschaft. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Im Fragenkatalog ist in diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen;
5) Falls zutreffend: Bei Juristischen Personen und anderen im Handelsregister einzutragenden Rechtsformen ist ein aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes(nicht älter als drei Monate) einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre sowie der Teilumsätze in den Bereichen Entsorgung und Straßennassreinigung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG bzw. nach § 54 KrWG;
2) Zertifikat zum Arbeitsschutzschutzmanagementsystem gem. „Sicherheits Certifikat...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG bzw. nach § 54 KrWG;
2) Zertifikat zum Arbeitsschutzschutzmanagementsystem gem. „Sicherheits Certifikat Contraktoren“ (SCC) oder vergleichbar;
3) Nachweis der Befähigung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten unter Atemschutz (G26-1, 2 oder 3);
4) Angabe von mindestens drei Referenzaufträgen der letzten 5 Jahre, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Hier sind zwingend Angaben zum Leistungszeitraum, Auftraggeber, Kontaktperson mit Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse sowie dem Leistungsumfang und der auszuführenden Tätigkeiten zu machen. Zu Letzterem ist insbesondere aufzuführen, inwieweit Bodenaushub und Entsorgung, der Einsatz von Saugwagen sowie Straßennassreinigungen erfolgten;
5) Nachweis einer Koordinierungs- und Dispositionsstelle mit zwingenden Angaben zur Erreichbarkeit, zum Ablauf der Auftragsinitiierung, zum Standort und Einsatzbereitschaft (Personal)
Sofern die Nachweise zu den Nummern 1-3 noch nicht vorliegen, ist dies entsprechend zu vermerken und zu erklären, dass diese bis zum Vertragsbeginn vorliegen. Bei Nr. 3 ist zusätzlich anzugeben wie viele Beschäftigte bei Vertragsbeginn über den Nachweis verfügen werden.
Sofern ein Nachweis zu Nummer 5 noch nicht erbracht werden kann, ist darzustellen, wie die Koordinierungs- und Dispositionsstelle zu Vertragsbeginn im Hinblick auf die vorgenannten Aspekte gestaltet ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-18
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-03-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Sofern ein Bewerber aus Sicht des Auftraggebers geeignet erscheint die ausgeschriebene Leistung erbringen zu können, wird dieser zum Verhandlungsverfahren...”
Sofern ein Bewerber aus Sicht des Auftraggebers geeignet erscheint die ausgeschriebene Leistung erbringen zu können, wird dieser zum Verhandlungsverfahren zugelassen und aufgefordert ein Angebot abzugeben. Die Bildung einer Rangliste erfolgt nicht. Alle geeigneten Bewerber werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 015-031598 (2019-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-22) Objekt Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Preis (Gewichtung): 65
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 015-031598
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Umweltverträgliche Aufnahme und Entsorgung von Öl- und anderen Verunreinigungen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Neuwerk) –...”
Titel
Umweltverträgliche Aufnahme und Entsorgung von Öl- und anderen Verunreinigungen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Neuwerk) – Sofortmaßnahmen Land
Mehr anzeigen Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“<p>Das Verfahren wird aufgehoben, weil kein Teilnahmeantrag eingegangen ist.</p>” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 041-093491 (2019-02-22)