Die FHH-Finanzbehörde — als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über über die Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen
2019000097”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Die FHH-Finanzbehörde — als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über über die Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von...”
Kurze Beschreibung
Die FHH-Finanzbehörde — als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über über die Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen
Über den gesamten Vertragszeitraum sind...”
Beschreibung der Beschaffung
Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen
Über den gesamten Vertragszeitraum sind alle Abfälle gem. Abfallverzeichnisverordnung (AVV) einzustufen und ordnungsgemäß nach Kreislaufwirtschaftsgesetz zu entsorgen. Für die Beseitigung und Verwertung sind entsprechende Behälter zur Verfügung zu stellen sowie Entsorgungsnachweise und Begleitscheine zu führen bzw. bei Anwendung der Sammelentsorgung Übernahmescheine auszustellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 353 712 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z. B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet an...”
Beschreibung der Verlängerungen
Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z. B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet an 31.12.2021.
Danach verlängert er sich zweimalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der einzureichenden Referenzen (E2).
Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei hinsichtlich der Qualität und Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung des Auftrags. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt in Art (insbesondere in Bezug auf die Vorgehensweise sowie auf die Aufgaben und die Organisationsform des jeweiligen Auftraggebers, aber auch Branchenbezug) und Umfang ähneln. Positiv bewertet werden Referenzen für öffentliche Verwaltungen, vorzugsweise in der Größenordnung der FHH.
Es können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend unter 2. und 3. genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken. Fehlende Unterlagen können zum Ausschuss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1) Ausgefüllter Fragenkatalog;
2) Unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert;
3) Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz;
4) Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung zur Bietergemeinschaft. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Im Fragenkatalog ist in diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen;
5) Falls zutreffend: Bei Juristischen Personen und anderen im Handelsregister einzutragenden Rechtsformen ist ein aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes(nicht älter als 3 Monate) einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ gem. § 56 KrWG;
2) Zertifikat über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001;
3)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ gem. § 56 KrWG;
2) Zertifikat über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001;
3) Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen mindestens 2 aussagefähigen Referenzen sind jeweils
— Auftragsjahr und -umfang,
— AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
— Jährlicher Auftragswert.
Zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Sofern die Nachweise zu den Nummern 1-2 noch nicht vorliegen, ist dies entsprechend zu vermerken und zu erklären, dass diese bis zum Vertragsbeginn vorliegen. Bei Nr. 2 ist zusätzlich anzugeben wie viele Beschäftigte bei Vertragsbeginn über den Nachweis verfügen werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-29
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Sofern ein Bewerber aus Sicht des Auftraggebers geeignet erscheint die ausgeschriebene Leistung erbringen zu können, wird dieser zum Verhandlungsverfahren...”
Sofern ein Bewerber aus Sicht des Auftraggebers geeignet erscheint die ausgeschriebene Leistung erbringen zu können, wird dieser zum Verhandlungsverfahren zugelassen und aufgefordert ein Angebot abzugeben. Die Bildung einer Rangliste erfolgt. Maximal 3-5 Bewerber werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 124-302413 (2019-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 40428232786📞
Fax: +49 40428231364 📠
URL: www.ausschreibungen.hamburg.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umweltverträgliche Verwertung / Beseitigung von gefährlichen Abfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen
2019/S 124-302413”
Kurze Beschreibung:
“Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Umweltverträgliche Verwertung / Beseitigung von...”
Kurze Beschreibung
Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Umweltverträgliche Verwertung / Beseitigung von gefährlichen Abfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 350000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 460000.00
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 124-302413
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: REMONDIS Industrie Service GmbH Co.KG
Postort: Lünen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Unna🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 350000.00
Höchstes Angebot: 460000.00
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 138-340170 (2020-07-16)