Aufgrund bevorstehender Erweiterungen der Bestandsflächen (Erweiterungsflächen) sowie der Instandsetzung der bisherigen Bestandsflächen der Zentrale benötigt das Bundesamt Unterstützung zur Durchführung von Umzügen. Die erforderlichen Umzüge erfolgen einerseits von den Bestandsflächen in der Werderstraße 34 in die neuen Erweiterungsflächen im Kaiser-Wilhelm-Ring, 27-29, 50672 Köln. Andererseits sind Umzüge innerhalb der Bestandfläche in der Werderstraße 34 (Etagenumzüge) im zeitlichen Versatz durchzuführen. Nach Bedarf und aufgrund gesonderter Beauftragung soll der Auftragnehmer zudem weitere Um- und Rückzüge in den Bestandflächen (Etagenumzüge) übernehmen. Der Auftragnehmer übernimmt die Planung und Durchführung der Umzüge unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitfenster und besonderen Auftragsausführungsbedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umzugsdienste
Referenznummer: 2019/BAG-34-VgSt/042
Kurze Beschreibung:
Aufgrund bevorstehender Erweiterungen der Bestandsflächen (Erweiterungsflächen) sowie der Instandsetzung der bisherigen Bestandsflächen der Zentrale benötigt das Bundesamt Unterstützung zur Durchführung von Umzügen. Die erforderlichen Umzüge erfolgen einerseits von den Bestandsflächen in der Werderstraße 34 in die neuen Erweiterungsflächen im Kaiser-Wilhelm-Ring, 27-29, 50672 Köln. Andererseits sind Umzüge innerhalb der Bestandfläche in der Werderstraße 34 (Etagenumzüge) im zeitlichen Versatz durchzuführen. Nach Bedarf und aufgrund gesonderter Beauftragung soll der Auftragnehmer zudem weitere Um- und Rückzüge in den Bestandflächen (Etagenumzüge) übernehmen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Planung und Durchführung der Umzüge unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitfenster und besonderen Auftragsausführungsbedingungen.
Aufgrund bevorstehender Erweiterungen der Bestandsflächen (Erweiterungsflächen) sowie der Instandsetzung der bisherigen Bestandsflächen der Zentrale benötigt das Bundesamt Unterstützung zur Durchführung von Umzügen. Die erforderlichen Umzüge erfolgen einerseits von den Bestandsflächen in der Werderstraße 34 in die neuen Erweiterungsflächen im Kaiser-Wilhelm-Ring, 27-29, 50672 Köln. Andererseits sind Umzüge innerhalb der Bestandfläche in der Werderstraße 34 (Etagenumzüge) im zeitlichen Versatz durchzuführen. Nach Bedarf und aufgrund gesonderter Beauftragung soll der Auftragnehmer zudem weitere Um- und Rückzüge in den Bestandflächen (Etagenumzüge) übernehmen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Planung und Durchführung der Umzüge unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitfenster und besonderen Auftragsausführungsbedingungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umzugsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Postanschrift: Werderstr. 34
Postleitzahl: 50672
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: https://www.bag.bund.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bag.bund.de📧
Fax: +49 221-57763490 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=254705🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=254705🌏
Aufgrund bevorstehender Erweiterungen der Bestandsflächen (Erweiterungsflächen) sowie der Instandsetzung der bisherigen Bestandsflächen der Zentrale benötigt das Bundesamt Unterstützung zur Durchführung von Umzügen. Die erforderlichen Umzüge erfolgen einerseits von den Bestandsflächen in der Werderstraße 34 in die neuen Erweiterungsflächen im Kaiser-Wilhelm-Ring, 27-29, 50672 Köln. Andererseits sind Umzüge innerhalb der Bestandfläche in der Werderstraße 34 (Etagenumzüge) im zeitlichen Versatz durchzuführen. Nach Bedarf und aufgrund gesonderter Beauftragung soll der Auftragnehmer zudem weitere Um- und Rückzüge in den Bestandflächen (Etagenumzüge) übernehmen.
Aufgrund bevorstehender Erweiterungen der Bestandsflächen (Erweiterungsflächen) sowie der Instandsetzung der bisherigen Bestandsflächen der Zentrale benötigt das Bundesamt Unterstützung zur Durchführung von Umzügen. Die erforderlichen Umzüge erfolgen einerseits von den Bestandsflächen in der Werderstraße 34 in die neuen Erweiterungsflächen im Kaiser-Wilhelm-Ring, 27-29, 50672 Köln. Andererseits sind Umzüge innerhalb der Bestandfläche in der Werderstraße 34 (Etagenumzüge) im zeitlichen Versatz durchzuführen. Nach Bedarf und aufgrund gesonderter Beauftragung soll der Auftragnehmer zudem weitere Um- und Rückzüge in den Bestandflächen (Etagenumzüge) übernehmen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Planung und Durchführung der Umzüge unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitfenster und besonderen Auftragsausführungsbedingungen.
Das Bundesamt plant die Durchführung von Umzügen für insgesamt 773 Arbeitsplätze.Für die Beziehung der neuen Erweiterungsflächen im Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 (KWR) sollen 103 Arbeitsplätze, die bisher in der Werderstraße 34 ansässig waren, in die neue Liegenschaft wechseln. Ein Umzug durch die Liegenschaft ist nicht möglich, da zwischen den Flächen der Werderstraße 34 und dem KWR keine Durchgangsverbindung besteht. Die zurückzulegende Umzugsstrecke beträgt ca. 200 Meter. Die Werderstraße sowie der KWR befindet sich innerhalb einer Einbahnstraße. Die Route vom KWR zurück zur Werderstraße 34 beträgt daher ca. 650 Meter.Im Rahmen der Sanierung der Bestandsflächen in der Werderstraße 34 sollen die Arbeitsplätze jeweils für den Zeitraum der Sanierung in eine (interne) Ausweichfläche und nach Fertigstellung der Sanierung der eigenen Räumlichkeiten wieder in diese zurückziehen (Etagenumzüge). Hierfür ist geplant, dass nach Auszug aus der Werderstraße 34 in den KWR die Arbeitsplätze des 1. Stockwerks in das 3. Stockwerk umziehen. Anschließend werden die Sanierungsarbeiten im 1. Stockwerk durchgeführt. Danach sind die Arbeitsplätze aus dem 3. Stockwerk zurück in das 1. Stockwerk umzuziehen. Anschließend wird mit den weiteren Stockwerken auf selber Weise verfahren. Der Auszug und Rückzug des 1. Stockwerks in das 3. Stockwerk wird mit Zuschlagserteilung bereits verbindlich beauftragt. Der Rückzug sowie alle weiteren Umzüge werden vorbehaltlich einer gesonderten Beauftragung (Einzelauftrag) rechtzeitig vom Auftraggeber beauftragt.Insgesamt ergeben sich damit zwei durchzuführende Umzüge je Arbeitsplatz. Summiert (Um- und Rückzug) ist der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer gesonderten Beauftragung – verpflichtet, insgesamt bis zu 670 Arbeitsplatzumzügen durchzuführen.
Das Bundesamt plant die Durchführung von Umzügen für insgesamt 773 Arbeitsplätze.Für die Beziehung der neuen Erweiterungsflächen im Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 (KWR) sollen 103 Arbeitsplätze, die bisher in der Werderstraße 34 ansässig waren, in die neue Liegenschaft wechseln. Ein Umzug durch die Liegenschaft ist nicht möglich, da zwischen den Flächen der Werderstraße 34 und dem KWR keine Durchgangsverbindung besteht. Die zurückzulegende Umzugsstrecke beträgt ca. 200 Meter. Die Werderstraße sowie der KWR befindet sich innerhalb einer Einbahnstraße. Die Route vom KWR zurück zur Werderstraße 34 beträgt daher ca. 650 Meter.Im Rahmen der Sanierung der Bestandsflächen in der Werderstraße 34 sollen die Arbeitsplätze jeweils für den Zeitraum der Sanierung in eine (interne) Ausweichfläche und nach Fertigstellung der Sanierung der eigenen Räumlichkeiten wieder in diese zurückziehen (Etagenumzüge). Hierfür ist geplant, dass nach Auszug aus der Werderstraße 34 in den KWR die Arbeitsplätze des 1. Stockwerks in das 3. Stockwerk umziehen. Anschließend werden die Sanierungsarbeiten im 1. Stockwerk durchgeführt. Danach sind die Arbeitsplätze aus dem 3. Stockwerk zurück in das 1. Stockwerk umzuziehen. Anschließend wird mit den weiteren Stockwerken auf selber Weise verfahren. Der Auszug und Rückzug des 1. Stockwerks in das 3. Stockwerk wird mit Zuschlagserteilung bereits verbindlich beauftragt. Der Rückzug sowie alle weiteren Umzüge werden vorbehaltlich einer gesonderten Beauftragung (Einzelauftrag) rechtzeitig vom Auftraggeber beauftragt.Insgesamt ergeben sich damit zwei durchzuführende Umzüge je Arbeitsplatz. Summiert (Um- und Rückzug) ist der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer gesonderten Beauftragung – verpflichtet, insgesamt bis zu 670 Arbeitsplatzumzügen durchzuführen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
1) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Kopie eines Auszuges aus einem entsprechenden Register oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
2) Unternehmensprofil: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen.
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Mindeststandards:
Es gelten folgende Mindeststandards:
Zu 1) Es ist ein jährlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags im Durchschnitt der letzten drei (3) Jahre von mindestens 250 000,00 EUR (netto) nachzuweisen.
Zu 2) Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:Sachschäden: mind. 250 000,00 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
1) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
3) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
4) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens. Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
5) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 1) Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Zu 2) Über die vergangenen drei (3) Geschäftsjahre müssen mindestens zehn (10) Beschäftigte durchschnittlich beschäftigt worden sein.
Zu 4) Das Bestehen eingerichteter Qualitätssicherungsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage 01 Bewerbungsbedingungen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zuwollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zuwollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2019/S 086-206451 (2019-04-29)
Ergänzende Angaben (2019-05-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die nach § 15 Abs. 2, 4 VgV vorgesehene Angebotsfrist würde dazu führen, dass unter Aufrechterhaltung von Wettbewerb dem Auftragnehmer zwischen Zuschlagserteilung und Aufnahme der Leistungserbringung (sog. „Rüstzeit“) lediglich eine Zeitspanne von 4 Tagen, darunter ein Wochenende, zur Verfügung steht. Da diese Rüstzeit zu kurz ist, ist es erforderlich, die Angebotsfrist zu verkürzen, um eine Rüstzeit von 2 Wochen zu gewährleisten. Die Angebotsfrist endet wie bekannt gemacht.
Eine Verschiebung der Ausführungsfristen ist nicht möglich, da das Bundesamt hinsichtlich der Ausführungstermine von Vorgaben Dritter (Vermieterin und Untervermieterin) abhängig ist.
Die nach § 15 Abs. 2, 4 VgV vorgesehene Angebotsfrist würde dazu führen, dass unter Aufrechterhaltung von Wettbewerb dem Auftragnehmer zwischen Zuschlagserteilung und Aufnahme der Leistungserbringung (sog. „Rüstzeit“) lediglich eine Zeitspanne von 4 Tagen, darunter ein Wochenende, zur Verfügung steht. Da diese Rüstzeit zu kurz ist, ist es erforderlich, die Angebotsfrist zu verkürzen, um eine Rüstzeit von 2 Wochen zu gewährleisten. Die Angebotsfrist endet wie bekannt gemacht.
Eine Verschiebung der Ausführungsfristen ist nicht möglich, da das Bundesamt hinsichtlich der Ausführungstermine von Vorgaben Dritter (Vermieterin und Untervermieterin) abhängig ist.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 132661.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Bundesamt plant die Durchführung von Umzügen für insgesamt 773 Arbeitsplätze.Für die Beziehung der neuen Erweiterungsflächen im Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 (KWR) sollen 103 Arbeitsplätze, die bisher in der Werderstraße 34 ansässig waren, in die neue Liegenschaft wechseln. Ein Umzug durch die Liegenschaft ist nicht möglich, da zwischen den Flächen der Werderstraße 34 und dem KWR keine Durchgangsverbindung besteht. Die zurückzulegende Umzugsstrecke beträgt ca. 200 Meter. Die Werderstraße sowie der KWR befindet sich innerhalb einer Einbahnstraße. Die Route vom KWR zurück zur Werderstraße 34 beträgt daher ca. 650 Meter.Im Rahmen der Sanierung der Bestandsflächen in der Werderstraße 34 sollen die Arbeitsplätze jeweils für den Zeitraum der Sanierung in eine (interne) Ausweichfläche und nach Fertigstellung der Sanierung der eigenen Räumlichkeiten wieder in diese zurückziehen (Etagenumzüge). Hierfür ist geplant, dass nach Auszug aus der Werderstraße 34 in den KWR die Arbeitsplätze des 1. Stockwerks in das 3. Stockwerk umziehen. Anschließend werden die Sanierungsarbeiten im 1. Stockwerk durchgeführt. Danach sind die Arbeitsplätze aus dem 3. Stockwerk zurück in das 1. Stockwerk umzuziehen. Anschließend wird mit den weiteren Stockwerken auf selber Weise verfahren. Der Auszug und Rückzug des 1. Stockwerks in das 3. Stockwerk wird mit Zuschlagserteilung bereits verbindlich beauftragt. Der Rückzug sowie alle weiteren Umzüge werden vorbehaltlich einer gesonderten Beauftragung (Einzelauftrag) rechtzeitig vom Auftraggeber beauftragt.Insgesamt ergeben sich damit 2 durchzuführende Umzüge je Arbeitsplatz. Summiert (Um- und Rückzug) ist der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer gesonderten Beauftragung – verpflichtet, insgesamt bis zu 670 Arbeitsplatzumzüge durchzuführen.
Das Bundesamt plant die Durchführung von Umzügen für insgesamt 773 Arbeitsplätze.Für die Beziehung der neuen Erweiterungsflächen im Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 (KWR) sollen 103 Arbeitsplätze, die bisher in der Werderstraße 34 ansässig waren, in die neue Liegenschaft wechseln. Ein Umzug durch die Liegenschaft ist nicht möglich, da zwischen den Flächen der Werderstraße 34 und dem KWR keine Durchgangsverbindung besteht. Die zurückzulegende Umzugsstrecke beträgt ca. 200 Meter. Die Werderstraße sowie der KWR befindet sich innerhalb einer Einbahnstraße. Die Route vom KWR zurück zur Werderstraße 34 beträgt daher ca. 650 Meter.Im Rahmen der Sanierung der Bestandsflächen in der Werderstraße 34 sollen die Arbeitsplätze jeweils für den Zeitraum der Sanierung in eine (interne) Ausweichfläche und nach Fertigstellung der Sanierung der eigenen Räumlichkeiten wieder in diese zurückziehen (Etagenumzüge). Hierfür ist geplant, dass nach Auszug aus der Werderstraße 34 in den KWR die Arbeitsplätze des 1. Stockwerks in das 3. Stockwerk umziehen. Anschließend werden die Sanierungsarbeiten im 1. Stockwerk durchgeführt. Danach sind die Arbeitsplätze aus dem 3. Stockwerk zurück in das 1. Stockwerk umzuziehen. Anschließend wird mit den weiteren Stockwerken auf selber Weise verfahren. Der Auszug und Rückzug des 1. Stockwerks in das 3. Stockwerk wird mit Zuschlagserteilung bereits verbindlich beauftragt. Der Rückzug sowie alle weiteren Umzüge werden vorbehaltlich einer gesonderten Beauftragung (Einzelauftrag) rechtzeitig vom Auftraggeber beauftragt.Insgesamt ergeben sich damit 2 durchzuführende Umzüge je Arbeitsplatz. Summiert (Um- und Rückzug) ist der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer gesonderten Beauftragung – verpflichtet, insgesamt bis zu 670 Arbeitsplatzumzüge durchzuführen.
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Die nach § 15 Abs. 2, 4 VgV vorgesehene Angebotsfrist würde dazu führen, dass unter Aufrechterhaltung von Wettbewerb dem Auftragnehmer zwischen Zuschlagserteilung und Aufnahme der Leistungserbringung (sog. „Rüstzeit“) lediglich eine Zeitspanne von 4 Tagen, darunter ein Wochenende, zur Verfügung steht. Da diese Rüstzeit zu kurz ist, ist es erforderlich, die Angebotsfrist zu verkürzen, um eine Rüstzeit von 2 Wochen zu gewährleisten. Die Angebotsfrist endet wie bekannt gemacht.
Die nach § 15 Abs. 2, 4 VgV vorgesehene Angebotsfrist würde dazu führen, dass unter Aufrechterhaltung von Wettbewerb dem Auftragnehmer zwischen Zuschlagserteilung und Aufnahme der Leistungserbringung (sog. „Rüstzeit“) lediglich eine Zeitspanne von 4 Tagen, darunter ein Wochenende, zur Verfügung steht. Da diese Rüstzeit zu kurz ist, ist es erforderlich, die Angebotsfrist zu verkürzen, um eine Rüstzeit von 2 Wochen zu gewährleisten. Die Angebotsfrist endet wie bekannt gemacht.
Eine Verschiebung der Ausführungsfristen ist nicht möglich, da das Bundesamt hinsichtlich der Ausführungstermine von Vorgaben Dritter (Vermieterin und Untervermieterin) abhängig ist.“
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-04 📅
Name: Gebr. Roggendorf GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 132661.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- undbewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- undbewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.