Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Form von mindestens 3 Referenzen mit Angabe von Referenzobjekt, Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Leistungsumfang und Ansprechpartner mit Telefonnummer. Die angegebenen Referenzen müssen in den Jahren 2016 bis 2018 erbracht worden und mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein,
— Aussagekräftige Firmenpräsentation (Organisationsstruktur, Dienstleistungspalette),
— Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, leben einen Nachweis des für sie zuständigen Versicherers bei.),
— Nachweis der Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs nach § 3 GüKG oder über eine Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der Ordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009,
— Nachweis der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder staatl. anerkannte vergleichbare Zertifizierung,
— Nachweis der Implementierung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 oder staatl. anerkannte vergleichbare Zertifizierung,
— Zertifikat nach BS ISO/IEC 27001:2017 (Datenschutzmanagement-System),
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt wurden und werden und über tarifgerechte Entgelt- und Leistungszahlung nach dem jeweils gültigen Lohntarifvertrag,
— Eigenerklärung über die Qualifikation des/der vorgesehenen Objektleiters/Objektleiterin und der/des Stellvertreterin/Stellvertreters inkl. Lebenslauf und Aufgliederung der Personalstruktur [(ungelerntes Personal, gelerntes Personal), (Kraftfahrer/in, Schreiner/in, Elektriker/in, Projektleiter/in, IT-Fachpersonal, Teamleiter/in, etc.)],
— Nachweis über eine rasche Verfügbarkeit vor Ort (ca. 2 Stunden). Unter Verfügbarkeit wird die Zeit der An- und Abfahrt zur Be- und/oder Entladestelle zu verstehen.
Wichtiger Hinweis:
Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen.