Gegenstand der Beschaffung ist eine modulare, selektive Laserstrahlschmelzanlage mit beheizbarer und evakuierbarer Baukammer als offenes System zur Erforschung der additiven Fertigung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Universität Stuttgart – Vergabeverfahren zur Beschaffung einer selektiven Laserstrahlenschmelzanlage
2019/1921”
Produkte/Dienstleistungen: Laser📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Beschaffung ist eine modulare, selektive Laserstrahlschmelzanlage mit beheizbarer und evakuierbarer Baukammer als offenes System zur...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist eine modulare, selektive Laserstrahlschmelzanlage mit beheizbarer und evakuierbarer Baukammer als offenes System zur Erforschung der additiven Fertigung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 000 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart soll eine selektive Laserstrahlschmelzanlage beschafft werden. Die zu beschaffende Anlage wird für...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart soll eine selektive Laserstrahlschmelzanlage beschafft werden. Die zu beschaffende Anlage wird für universitäre Spitzenforschung eingesetzt und soll sich daher in Laserleistung, Modularität und maximaler Bauraumheiztemperatur deutlich von verfügbaren Produktionsanlagen unterscheiden.
Um sowohl reaktive und hochschmelzende Werkstoffe als auch solche mit sehr niederer Siedetemperatur verarbeiten zu können, wird gefordert, dass der Bauraum sowohl evakuiert als auch mit Schutzgas bei unterschiedlichen Drücken betrieben werden kann. Um das Schutzgas umzuwälzen, wird ein entsprechendes Umwälzsystem mit Filter benötigt, das bis zu einer spezifizierten Grenztemperatur betrieben werden kann.
Die Anlage dient Grundlagenuntersuchungen und erfordert daher sowohl einen Zugriff auf alle prozessrelevanten Parameter als auch verschiedene Prozessbeobachtungsmöglichkeiten. Die Schnittstellen, mindestens zu den Hauptkomponenten Scanner, Laser, Antriebseinheiten, Vakuumpumpen, Heizung und Kamerasysteme, sind zu dokumentieren und offenzulegen.
Nähere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Weitere detaillierte Angaben, insbesondere ein Vertragsentwurf, werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern nach Ablauf des Teilnahmewettbewerbs übermittelt.
Für die Angebote wird ein Festpreis von 1 000 000,00 EUR netto durch den Auftraggeber vorgegeben.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 000 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 18
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Sofern dies zutrifft, bitte einen solchen Nachweis als Anlage PL6 dem Teilnahmeformular beifügen.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise persönlichen Lage sind zu erbringen:
PL1.
Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung.
PL2.
Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate; Kopie ist ausreichend).
PL3.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB.
PL4.
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Unternehmen auf die sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung stützt haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
WL1.
Eigenerklärung über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
WL1.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegebenenfalls bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Jeweils einschließlich 3-Jahres-Durchschnitt.
“WL2.
Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1 000 000 EUR für Vermögensschäden...”
WL2.
Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1 000 000 EUR für Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
(Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
TL1.
Eigenerklärung über das jährliche Mittel...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
TL1.
Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Ingenieure (Diplom/Master/Bachelor), sonstige technische Beschäftigte) in den letzten 3 Jahren, gegebenenfalls Angaben für das beherrschende Unternehmen. Jeweils einschließlich 3-Jahres-Durchschnitt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“TL2:
Nachweis mindestens einer Referenz über die erfolgreiche Realisierung einer selektiven Laserstrahlschmelzanlage mit einer Bauraumvorheiztemperatur von...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
TL2:
Nachweis mindestens einer Referenz über die erfolgreiche Realisierung einer selektiven Laserstrahlschmelzanlage mit einer Bauraumvorheiztemperatur von mindestens 800C.
TL3:
Nachweis mindestens einer Referenz über die erfolgreiche Realisierung einer selektiven Laserstrahlschmelzanlage oder Laserschweißanlage oder Elektronenstrahlschweißanlage mit einer Prozesskammer die in weniger als 5 Minuten auf 10-2 mbar evakuiert werden kann.
TL4:
Nachweis mindestens einer Referenz über die erfolgreiche Realisierung einer additiven Fertigungsanlage mit einer Laserleistung von wenigstens 1000 W.
Der Nachweis der Mindestreferenzen (TL2, TL3, TL4) kann durch eine oder mehrere Referenzprojekte erfüllt werden.
Die Referenzen sind mit den folgenden Angaben aufzuführen:
— genaue Beschreibung des Auftrags,
— erbrachte Dienstleistungen,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Angaben zur Bauraumvorheiztemperatur in C (mindestens 800C) [nur für Referenz nach TL2],
— Angaben zur Dauer, in der die Prozesskammer auf 10^-2 mbar evakuiert werden kann in Minuten (Mindestanforderung weniger als 5 Minuten) [nur für Referenz nach TL3],
— Angaben zur Laserleistung in W (Mindestanforderung: mindestens 1 000 W) [nur für Referenz nach TL4],
— Leistungszeitraum,
— Auftragswert/erhaltene Vergütung (netto).
Die Vorlage von insgesamt mehr als 5 Referenzprojekten ist nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
PL5.
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDD1B
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 169-412637 (2019-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Universität Stuttgart – Vergabeverfahren zur Beschaffung einer selektiven Laserstrahlenschmelzanlage – Verhandlungsrunde 1
2019/1921 (2)”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1150
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Transportmaß
Kostenkriterium (Name): Festpreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber legt hohen Wert auf die Qualität der angebotenen Leistung. Daher fand entsprechend § 58 Abs. 2 Satz 3 VgV ein Qualitätswettbewerb unter...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber legt hohen Wert auf die Qualität der angebotenen Leistung. Daher fand entsprechend § 58 Abs. 2 Satz 3 VgV ein Qualitätswettbewerb unter Vorgabe eines Festpreises in Höhe von 1 000 000,00 EUR netto statt.
Da die Angabe eines Kostenkriteriums ein Pflichtfeld ist, wurde die Gewichtung mit „1“ angegeben.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 169-412637
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EVO Evobeam GmbH
Postort: Nieder-Olm
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDEZM
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 032-074750 (2020-02-11)