Universität zu Köln – Wartung Feuerlöschanlagen

Universität zu Köln, Abt. Einkauf

Abschluss eines Rahmenvertrags über die Wartung von Feuerlöschanlagen an der Universität zu Köln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-06 Auftragsbekanntmachung
2020-01-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen
Referenznummer: 2019_64_0063
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Wartung von Feuerlöschanlagen an der Universität zu Köln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität zu Köln, Abt. Einkauf
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Postleitzahl: 50923
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: https://uni-koeln.de/ 🌏
E-Mail: p.weiss@verw.uni-koeln.de 📧
Telefon: +49 221470-6268 📞
Fax: +49 221470-5155 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYVYYCV/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYVYYCV 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 238-583985
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Keine Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYYCV

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartung von Feuerlöschanlagen in den Liegenschaften der Universität zu Köln auf Basis eines Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von 48 Monaten.
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität zu Köln, Abt. Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln diverse Liegenschaften/Gebäude der Universität zu Köln

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern unter den Punkten III.1) – III.2) keine Formvorgabe angegeben ist, sind die jeweiligen Erklärungen als Eigenerklärungen einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignung Bieter:
Die Bieter müssen nach DIN EN ISO 9001 für die Planung, Projektierung, Errichtung und Wartung von Feuerlöschanlagen in Büro und Sonderbauten zertifiziert sein.
Nachweise der Eignung:
Nachweis der Eignung:
Eignung Fachpersonal
Wie in der DIN ISO 9001 gefordert, müssen die Mitarbeiter der Firma in Schulungen und Seminaren im Bereich Sachkunde kontinuierlich weitergebildet werden.
1) im Produktbereich, z. B. für Prüfung und Wartung:
— Sprinkleranlagen,
— Hydrantenanlagen mit Druckerhöhungsanlagen,
— Mobile Feuerlöscher aller Art,
— Sonder- und Gaslöschanlagen.
2) im Arbeitsbereich, z. B. für:
— den Umgang mit Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten,
— persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Retten,
— Schutzmaßnahmen für Arbeiten an Feuerlöschanlagen,
— Umgang mit Löschmitteln und Gefahrstoffen.
Die Mitarbeiter müssen über langjährige Erfahrung im Umgang mit den im LV beschriebenen Feuerlöschanlagen verfügen und je nach Anforderung an die Wartungstätigkeit wie Warten, Instandsetzen, Prüfen (Befähigungsnachweis), eine abgeschlossene Berufsausbildung haben als:
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— Ingenieur/in,
— Meister im Bereich Versorgungstechnik,
— Techniker/in der Fachrichtung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik,
— Elektrotechniker/in,
— Elektroinstallateur/in, Anlagenmechaniker/in Versorgungstechnik, Industriemechaniker/in.
Der Auftraggeber behält sich vor entsprechende Nachweise vor Zuschlagserteilung sowie während der Vertragslaufzeit einzufordern.
Referenzen:
Die Universität zu Köln erwartet zum Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Bieters eine Referenzlistung über mindestens 3 mit dem Leistungsprofil vergleichbare Aufträge.
Die Referenzliste muss die in der Tabelle abgefragten Angaben enthalten.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung – Einkauf
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.nrw.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYVYYCV/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYYCV

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge, die von Montag bis Freitag bis 14:30 Uhr bei der Vergabekammer Rheinland eingehen, können noch am selben Tag bearbeitet werden. Anträge, die nach 14:30 Uhr eingehen, können erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie die Faxnummer der Vergabekammer Rheinland.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 238-583985 (2019-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 016-034285
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 238-583985
ABl. S-Ausgabe: 16
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYY04

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität zu Köln, Abt. Einkauf
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Diverse Liegenschaften/Gebäude der Universität zu Köln

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge, die von Montag bis Freitag bis 14.30 Uhr bei der Vergabekammer Rheinland eingehen, können noch am selben Tag bearbeitet werden. Anträge, die nach 14:30 Uhr eingehen, können erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie die Faxnummer der Vergabekammer Rheinland.
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Quelle: OJS 2020/S 016-034285 (2020-01-20)