Universitäts- und Hansestadt Greifswald/Neubau Sporthalle II u. III/ Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Schönwalde I u. II"/Die Soziale Stadt, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Nordosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt an dem in die Ostsee mündenden Fluss Ryck am Greifswalder Bodden zwischen den Inseln Rügen und Usedom. Darüber hinaus ist die Stadt Greifswald der wichtigste Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort in der Region Vorpommern. Nach einer erstellten Machbarkeitsstudie zur Sanierung/Neubau der Sporthalle III hat sich die Hansestadt Greifswald entschieden die Sporthallen II und III neu als Wiederholungsprojekte zu bauen. Nach Fertigstellung der Neubauten sind die Bestandsgebäude abzubrechen. Diese Leistung ist mit zu planen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Nordosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt an dem in die Ostsee mündenden Fluss Ryck am Greifswalder Bodden zwischen den Inseln Rügen und Usedom. Darüber hinaus ist die Stadt Greifswald der wichtigste Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort in der Region Vorpommern. Nach einer erstellten Machbarkeitsstudie zur Sanierung/Neubau der Sporthalle III hat sich die Hansestadt Greifswald entschieden die Sporthallen II und III neu als Wiederholungsprojekte zu bauen.
Nach Fertigstellung der Neubauten sind die Bestandsgebäude abzubrechen. Diese Leistung ist mit zu planen.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Nordosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt an dem in die Ostsee mündenden Fluss Ryck am Greifswalder Bodden zwischen den Inseln Rügen und Usedom. Darüber hinaus ist die Stadt Greifswald der wichtigste Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort in der Region Vorpommern. Nach einer erstellten Machbarkeitsstudie zur Sanierung/Neubau der Sporthalle III hat sich die Hansestadt Greifswald entschieden die Sporthallen II und III neu als Wiederholungsprojekte zu bauen.
Nach Fertigstellung der Neubauten sind die Bestandsgebäude abzubrechen. Diese Leistung ist mit zu planen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Markt
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www.greifswald.de🌏
E-Mail: vob@greifswald.de📧
Telefon: +49 3834/85364152📞
Fax: +49 3834/85364153 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E35781476🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-03 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 233-571685
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail. Die Unterlagen, die im Teilnahmeverfahren erforderlich sind, liegen auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter der ID: E35781476 zum Download bereit. (s. Pkt. 1.3).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Nordosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt an dem in die Ostsee mündenden Fluss Ryck am Greifswalder Bodden zwischen den Inseln Rügen und Usedom. Darüber hinaus ist die Stadt Greifswald der wichtigste Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort in der Region Vorpommern. Nach einer erstellten Machbarkeitsstudie zur Sanierung/Neubau der Sporthalle III hat sich die Hansestadt Greifswald entschieden die Sporthallen II und III neu als Wiederholungsprojekte zu bauen.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Nordosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt an dem in die Ostsee mündenden Fluss Ryck am Greifswalder Bodden zwischen den Inseln Rügen und Usedom. Darüber hinaus ist die Stadt Greifswald der wichtigste Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort in der Region Vorpommern. Nach einer erstellten Machbarkeitsstudie zur Sanierung/Neubau der Sporthalle III hat sich die Hansestadt Greifswald entschieden die Sporthallen II und III neu als Wiederholungsprojekte zu bauen.
Nach Fertigstellung der Neubauten sind die Bestandsgebäude abzubrechen. Diese Leistung ist mit zu planen.
— Brandschutzplanung gem. AHO-Fachkommission Brandschutz, Leistungen für Brandschutz, Nr. 17, Stand Juni 2015, 3. Auflage, Leistungsphasen 1 – 5 und 8,
Geschätzter Wert ohne MwSt: 670 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Leistungsstufe 1: Grundleistungen LPH 1-2 HOAI für Gebäude und Innenräume. l Zunächst werden nur die Leistungen aus der Leistungsstufe 1 (LP1-2) und die zugehörigen Besonderen Leistungen beauftragt. Die Leistungsstufe 1 umfasst neben den Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1-2, ferner die Grundleistungen LPH 1-2 der Bauakustik und Raumakustik, die Grundleistungen der Brandschutzplanung gem. AHO LPH 1-2, die Grundleistungen des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung und die Grundleistungen der Tragwerksplanung, sowie die jeweils in der beauftragten LPH 1-2 in der Anlage 3 benannten Besonderen Leistungen.
Leistungsstufe 1: Grundleistungen LPH 1-2 HOAI für Gebäude und Innenräume. l Zunächst werden nur die Leistungen aus der Leistungsstufe 1 (LP1-2) und die zugehörigen Besonderen Leistungen beauftragt. Die Leistungsstufe 1 umfasst neben den Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1-2, ferner die Grundleistungen LPH 1-2 der Bauakustik und Raumakustik, die Grundleistungen der Brandschutzplanung gem. AHO LPH 1-2, die Grundleistungen des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung und die Grundleistungen der Tragwerksplanung, sowie die jeweils in der beauftragten LPH 1-2 in der Anlage 3 benannten Besonderen Leistungen.
Der AG kann die weiteren Leistungen aus den Leistungsstufen 3-9 und die zugehörigen Besonderen Leistungen bzw. Beratungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Bauakustik und Raumakustik, Brandschutzplanung gem. AHO, Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Tragwerksplanung gem. Anlage 3 nebst deren Besonderen Leistungen ganz oder teilweise und/oder für die gesamte Baumaßnahme oder Teile davon - durch schriftliche Erklärung dem AN gegenüber in Auftrag geben (weitere Leistungsstufen). Überträgt der AG dem AN eine weitere Leistungsstufe, so ist der AN verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen des Vertrages auszuführen, sofern zwischen dem Leistungsende der vorherigen Stufe und dem Leistungsbeginn der Folgestufe nicht mehr als 6 Monate liegen. Ursache für diese lange Frist ist neben verwaltungsinterner Vorgänge der Umstand, dass nach Abschluss der Leistungsphase 3 der AG Fördermittel beantragen will und die Bearbeitung des Bescheides einen längeren Zeitraum einnehmen kann.
Der AG kann die weiteren Leistungen aus den Leistungsstufen 3-9 und die zugehörigen Besonderen Leistungen bzw. Beratungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Bauakustik und Raumakustik, Brandschutzplanung gem. AHO, Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Tragwerksplanung gem. Anlage 3 nebst deren Besonderen Leistungen ganz oder teilweise und/oder für die gesamte Baumaßnahme oder Teile davon - durch schriftliche Erklärung dem AN gegenüber in Auftrag geben (weitere Leistungsstufen). Überträgt der AG dem AN eine weitere Leistungsstufe, so ist der AN verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen des Vertrages auszuführen, sofern zwischen dem Leistungsende der vorherigen Stufe und dem Leistungsbeginn der Folgestufe nicht mehr als 6 Monate liegen. Ursache für diese lange Frist ist neben verwaltungsinterner Vorgänge der Umstand, dass nach Abschluss der Leistungsphase 3 der AG Fördermittel beantragen will und die Bearbeitung des Bescheides einen längeren Zeitraum einnehmen kann.
Zusätzliche Informationen:
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail. Die Unterlagen, die im Teilnahmeverfahren erforderlich sind, liegen auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter der ID: E35781476 zum Download bereit. (s. Pkt. 1.3).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Greifswald
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind u.a. die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
— Bewerberbogen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (u. a. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation und dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt),
— Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet,
— Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974),
— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes,
— Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften,
— Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft,
— Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern.
Bewerbungen als Bietergemeinschaft (bzw. Bewerbergemeinschaften) sind zulässig, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benennt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird (vgl. § 43 Abs. 2 und 3 VgV).
Bewerbungen als Bietergemeinschaft (bzw. Bewerbergemeinschaften) sind zulässig, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benennt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird (vgl. § 43 Abs. 2 und 3 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen (näheres siehe Bewerberbögen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer (in Kopie) oder eine Erklärung des Versicherers, dass ein Versicherungsschutz bis zu den geforderten Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gewährt wird,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer (in Kopie) oder eine Erklärung des Versicherers, dass ein Versicherungsschutz bis zu den geforderten Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gewährt wird,
— Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Versicherungsnachweisebei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhenachgewiesen werden,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Versicherungsnachweisebei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhenachgewiesen werden,
— In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber insofern seine Bereitschaft zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen im Auftragsfall.
Mindeststandards:
— Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 53 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mind. 500 000,00 EUR (netto) erreichen,
— Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung sollen im Auftragsfall wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 2,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mindestens 1,0 Mio. EUR (pro Schadensfall),
— Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist ein Versicherungsschutz mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1,5 Mio. Euro (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 0,5 Mio. EUR (pro Schadensfall) nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (in Kopie),
— Nachweis der beruflichen Qualifikation der Projektleitung (Studiennachweise),
— Erklärung über die Anzahl der fachlich geeigneten festangestellten Mitarbeiter;,
— Erklärung zur Wahrnehmung der örtlichen Präsenz und Erklärung nach § 17 Abs. 7 VgV,
— Erklärung zur Angebotsverkürzung nach § 17 Abs. 7 VgV
— Detaillierte Darstellung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten für den Leistungsbereich Objektplanung
— Detaillierte Darstellung von je 1 Referenzobjekt Leistungsbereich Brandschutzplanung, Bauakustik und Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, sowie Tragwerksplanung gem. § 53 HOAI im Bewerbungsbogen und als Anlage auf max. einer Seite DIN A3 pro Projekt. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2013), mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
— Detaillierte Darstellung von je 1 Referenzobjekt Leistungsbereich Brandschutzplanung, Bauakustik und Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, sowie Tragwerksplanung gem. § 53 HOAI im Bewerbungsbogen und als Anlage auf max. einer Seite DIN A3 pro Projekt. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2013), mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
Mindeststandards:
Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 53 HOAI sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016, 2017, 2018) mind. 10 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Büroinhaber, davon mind. 5 Architektinnen/Architekten nachzuweisen. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft bzw. mit Unterauftragnehmern sind für alle Mitglieder in Summe bzw. inkl. der Unterauftragnehmer mind. 10 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Büroinhaber, davon mind. 5 Architektinnen/Architekten nachzuweisen;
Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 53 HOAI sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2016, 2017, 2018) mind. 10 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Büroinhaber, davon mind. 5 Architektinnen/Architekten nachzuweisen. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft bzw. mit Unterauftragnehmern sind für alle Mitglieder in Summe bzw. inkl. der Unterauftragnehmer mind. 10 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Büroinhaber, davon mind. 5 Architektinnen/Architekten nachzuweisen;
— Bewerber hat anzugeben, dass er über Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und insbesondere über Vergabekenntnisse VOB/A (EU), VOL/A bzw. VgV verfügt. Die Darlegung muss nicht zwingend mit den Referenzprojekten erfolgen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gemäß § 75 VgV gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Bei ausländischen Bewerbern sind natürliche Personen zugelassen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt (gemäß § 75 Abs. 1 VgV) tätig sind und dementsprechend gemäß den Vorschriftenihres Heimatstaates zum Führen der Bezeichnung berechtigt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei ausländischen Bewerbern sind natürliche Personen zugelassen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt (gemäß § 75 Abs. 1 VgV) tätig sind und dementsprechend gemäß den Vorschriftenihres Heimatstaates zum Führen der Bezeichnung berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen und Gesellschaften werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Voraussetzungen des voranstehenden Satzes erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen und Gesellschaften werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Voraussetzungen des voranstehenden Satzes erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. Durch die BG ist einen bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Formblatt für Erklärung als Anlage im Bewerbungsbogen). Der Nachweis ist mit Abgabe der Bewerbung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. Durch die BG ist einen bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Formblatt für Erklärung als Anlage im Bewerbungsbogen). Der Nachweis ist mit Abgabe der Bewerbung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die einzureichenden Referenzen werden wie folgt bewertet. Die erreichten Punkte aus den Referenzen werden addiert; nach der erreichten Punktezahl bildet sich die Reihenfolge der für die Verhandlungsphase einzuladenden Bewerber:
Objektplanung (§ 34 HOAI)/Vergleichbare Bauaufgabe 0-7 Pkt. (1 Punkt bzw. 2 Punkte je Übereinstimmung),
(Neubau eines Gebäudes/Bauwerks – 1 Pkt; Neubau einer Sporthalle – 2 Pkt.; Umsetzung besonderer energieeffizienter Anforderungen – 1 Pkt.; Erfahrungen mit Baumaßnahme, die durch Fördermittel finanziert wurden – 1 Pkt.; BNB/DGNB zertifiziertes Objekt – 1 Pkt.; Auftrag für einen öffentlichen Auftraggeber gem. §§ 99 Nr. 1 – Nr. 4 GWB durchgeführt – 1 Pkt.)/Schwierigkeitsgrad/Honorarzone 0-2 Pkt.(<HZ 3-0 Pkt.; = HZ 3-1 Pkt.; >HZ 3-2 Pkt.)/Bauvolumen des Objektes 0-3 Pkt.(<2 Mio. EUR – 1 Pkt.; 2-5 Mio. EUR – 2 Pkt.; >5 Mio. EUR – 3 Pkt.)/Art des Objektes 0-3 Pkt. (nur das höherwertigste Bauwerk geht in die Bepunktung ein), (öffentliches Gebäude – 1 Pkt.; Sportstätte – 2 Pkt.; Sporthalle – 3 Pkt.)/vergleichbarer Leistunsgbereich 0-3 Pkt. (mind. LPH 2-5 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden bearbeitet – 1 Pkt.; mind. LPH 568 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden bearbeitet – 1 Pkt.; mind. LPH 2-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden bearbeitet – 3 Pkt.)/Referenz (erbracht durch bearbeitende) Niederlassung 0-2 Pkt. (Niederlassung hat Referenz nicht erbracht – 0 Pkt.; Niederlassung hat Referenz erbrach – 2 Pkt.) Brandschutzplanung gem. AHO-Fachkommission, Leistungen für Brandschutz, Nr. 17, Stand Juni 2015, 3. Auflage/Schwierigkeitsgrad nach Nutzungsbeiwerten 0-3,0 Pkt. Bauwerk gem. Tabelle Nutzungsbeiwerten/Schwierigkeitsgrad nach Teilflächen 0-1,4 Pkt. Teilflächen gem. Tabelle ST addiert/Bauvolumen des Objektes 0-3 Pkt. (<2 Mio. EUR – 1 Pkt.; = 2-5 Mio. EUR – 2 Pkt.; > 5 Mio. EUR – 3 Pkt.)/Vergleichbarer Leistunsgbereich 0-3 Pkt.(mind. LPH 1-5 Brandschutzplanung gem. AHO wurden bearbeitet – 1 Pkt.; LPH 1-5 und 8 Brandschutzplanung u. Ausführung gem. AHO wurden bearbeitet – 3 Pkt.)/Bauakustik u. Raumakustik (HOAI, Anlage 1, 1.2.4, 1.2.5)/Vergleichbare Bauaufgabe 0 – 2 Pkt. (Neubau eines Gebäudes/Bauwerks – 1 Pkt.; Ausführen von besonderen bau- u. raumakustischen Maßnahmen in Sporthallen – 1 Pkt.) Schwierigkeitsgrad/Honorarzone/Bauakustik 0-2 Pkt.(<HZ2-0 Pkt.; = HZ 2-1 Pkt.; >HZ2-2 Pkt.)/Schwierigkeitsgrad/Honorarzone/Raumakustik 0-2 Pkt.(<HZ 3-0 Pkt.; = HZ 3-1 Pkt.; >HZ 3-2 Pkt.)/Vergleichbarer Leistunsgbereich 0-3 Pkt.(mind. LPH 2-3 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet – 1 Pkt.; mind. LPH 5-7 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet – 1 Pkt.: mind. LPH 2-7 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet – 3 Pkt.)/Wärmeschutz u. Energiebilanzierung (HOAI, Anlage 1, 1.2.3)/Vergleichbare Bauaufgabe 0-2 Pkt.(Neubau eines Gebäudes/Bauwerks – 1 Pkt.; Neubau einer Sporthalle – 1 Pkt.)/Schwierigkeitsgrad/Honorarzone 0-2 Pkt.(<HZ 3-0 Pkt.; = HZ 3-1 Pkt.; >HZ 3-2 Pkt.)/Vergleichbarer Leistunsgbereich 0-3 Pkt. (mind. LPH 2-3 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet – 1 Pkt.; mind. LPH 5-7 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet – 1 Pkt.; mind. LPH 2-7 Objektplanung gem. § 34 HOAI – 3 Pkt.) Tragwerksplanung (§ 51 HOAI)/Vergleichbare Bauaufgabe 0-7 Pkt. (1 Punkt bzw. 2 Punkte je Übereinstimmung) (Neubau eines Gebäudes/Bauwerks 1 Pkt.; Neubau einer Sporthalle 2 Pkt.; Umsetzung besonderer statischer Anforderungen – 1 Pkt.; Erfahrungen mit Baumaßnahme, die durch Fördermittel finanziert wurden 1 Pkt.; BNB/DGNB zertifiziertes Objekt 1 Pkt.; Auftrag für einen öffentlichen Auftraggeber gem. §§ 99 Nr. 1 – Nr. 4 GWB durchgeführt – 1 Pkt.)/Schwierigkeitsgrad/Honorarzone (<HZ 3-0 Pkt.; = HZ 3-1 Pkt.; >HZ 3-2 Pkt.)/Bauvolumen des Objektes 0-3 Pkt. (<2 Mio. EUR – 1 Pkt.; 2-5 Mio. EUR – 2 Pkt.; >5 Mio. EUR – 3 Pkt.)/Art des Objektes 0-3 Pkt. (nur das höherwertigste Bauwerk geht in die Bepunktung ein), (öffentliches Gebäude – 1 Pkt.; Sportstätte – 2 Pkt.; Sporthalle – 3 Pkt.)/Vergleichbarer Leistunsgbereich 0-3 Pkt. (mind. LPH 2-4 Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI wurden bearbeitet, oder – 1 Pkt. -mind. LPH 5-6 Tragwerksplanung gem.§51HOAI wurden bearbeitet – 3 Pkt.).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(Neubau eines Gebäudes/Bauwerks – 1 Pkt; Neubau einer Sporthalle – 2 Pkt.; Umsetzung besonderer energieeffizienter Anforderungen – 1 Pkt.; Erfahrungen mit Baumaßnahme, die durch Fördermittel finanziert wurden – 1 Pkt.; BNB/DGNB zertifiziertes Objekt – 1 Pkt.; Auftrag für einen öffentlichen Auftraggeber gem. §§ 99 Nr. 1 – Nr. 4 GWB durchgeführt – 1 Pkt.)/Schwierigkeitsgrad/Honorarzone 0-2 Pkt.(HZ 3-2 Pkt.)/Bauvolumen des Objektes 0-3 Pkt.(<2 Mio. EUR – 1 Pkt.; 2-5 Mio. EUR – 2 Pkt.; >5 Mio. EUR – 3 Pkt.)/Art des Objektes 0-3 Pkt. (nur das höherwertigste Bauwerk geht in die Bepunktung ein), (öffentliches Gebäude – 1 Pkt.; Sportstätte – 2 Pkt.; Sporthalle – 3 Pkt.)/vergleichbarer Leistunsgbereich 0-3 Pkt. (mind. LPH 2-5 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden bearbeitet – 1 Pkt.; mind. LPH 568 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden bearbeitet – 1 Pkt.; mind. LPH 2-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden bearbeitet – 3 Pkt.)/Referenz (erbracht durch bearbeitende) Niederlassung 0-2 Pkt. (Niederlassung hat Referenz nicht erbracht – 0 Pkt.; Niederlassung hat Referenz erbrach – 2 Pkt.) Brandschutzplanung gem. AHO-Fachkommission, Leistungen für Brandschutz, Nr. 17, Stand Juni 2015, 3. Auflage/Schwierigkeitsgrad nach Nutzungsbeiwerten 0-3,0 Pkt. Bauwerk gem. Tabelle Nutzungsbeiwerten/Schwierigkeitsgrad nach Teilflächen 0-1,4 Pkt. Teilflächen gem. Tabelle ST addiert/Bauvolumen des Objektes 0-3 Pkt. (<2 Mio. EUR – 1 Pkt.; = 2-5 Mio. EUR – 2 Pkt.; > 5 Mio. EUR – 3 Pkt.)/Vergleichbarer Leistunsgbereich 0-3 Pkt.(mind. LPH 1-5 Brandschutzplanung gem. AHO wurden bearbeitet – 1 Pkt.; LPH 1-5 und 8 Brandschutzplanung u. Ausführung gem. AHO wurden bearbeitet – 3 Pkt.)/Bauakustik u. Raumakustik (HOAI, Anlage 1, 1.2.4, 1.2.5)/Vergleichbare Bauaufgabe 0 – 2 Pkt. (Neubau eines Gebäudes/Bauwerks – 1 Pkt.; Ausführen von besonderen bau- u. raumakustischen Maßnahmen in Sporthallen – 1 Pkt.) Schwierigkeitsgrad/Honorarzone/Bauakustik 0-2 Pkt.(HZ2-2 Pkt.)/Schwierigkeitsgrad/Honorarzone/Raumakustik 0-2 Pkt.(HZ 3-2 Pkt.)/Vergleichbarer Leistunsgbereich 0-3 Pkt.(mind. LPH 2-3 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet – 1 Pkt.; mind. LPH 5-7 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet – 1 Pkt.: mind. LPH 2-7 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet – 3 Pkt.)/Wärmeschutz u. Energiebilanzierung (HOAI, Anlage 1, 1.2.3)/Vergleichbare Bauaufgabe 0-2 Pkt.(Neubau eines Gebäudes/Bauwerks – 1 Pkt.; Neubau einer Sporthalle – 1 Pkt.)/Schwierigkeitsgrad/Honorarzone 0-2 Pkt.(HZ 3-2 Pkt.)/Vergleichbarer Leistunsgbereich 0-3 Pkt. (mind. LPH 2-3 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet – 1 Pkt.; mind. LPH 5-7 Objektplanung gem. § 34 HOAI wurden hiermit bearbeitet – 1 Pkt.; mind. LPH 2-7 Objektplanung gem. § 34 HOAI – 3 Pkt.) Tragwerksplanung (§ 51 HOAI)/Vergleichbare Bauaufgabe 0-7 Pkt. (1 Punkt bzw. 2 Punkte je Übereinstimmung) (Neubau eines Gebäudes/Bauwerks 1 Pkt.; Neubau einer Sporthalle 2 Pkt.; Umsetzung besonderer statischer Anforderungen – 1 Pkt.; Erfahrungen mit Baumaßnahme, die durch Fördermittel finanziert wurden 1 Pkt.; BNB/DGNB zertifiziertes Objekt 1 Pkt.; Auftrag für einen öffentlichen Auftraggeber gem. §§ 99 Nr. 1 – Nr. 4 GWB durchgeführt – 1 Pkt.)/Schwierigkeitsgrad/Honorarzone (HZ 3-2 Pkt.)/Bauvolumen des Objektes 0-3 Pkt. (<2 Mio. EUR – 1 Pkt.; 2-5 Mio. EUR – 2 Pkt.; >5 Mio. EUR – 3 Pkt.)/Art des Objektes 0-3 Pkt. (nur das höherwertigste Bauwerk geht in die Bepunktung ein), (öffentliches Gebäude – 1 Pkt.; Sportstätte – 2 Pkt.; Sporthalle – 3 Pkt.)/Vergleichbarer Leistunsgbereich 0-3 Pkt. (mind. LPH 2-4 Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI wurden bearbeitet, oder – 1 Pkt. -mind. LPH 5-6 Tragwerksplanung gem.§51HOAI wurden bearbeitet – 3 Pkt.).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-26 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise an die Kostenplanung und –sicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise an die Bauaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertungshonorar
Kostenkriterium (Name): Leistungen (Grund und Besondere Leistungen) Brandschutzplanung, Bau- und Raumakustik, Wärmeschutz- und Energiebilanzierung und Tragwerksplanung
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Besondere Leistungen der Objektplanung
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter http://portal.evergabemv.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag herunter. Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail-Adresse erhalten. Sie können Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bei http://portal.evergabemv.de/ bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmeantragsfrist hochladen. Das Angebot/Teilnahmeantrag kann elektronisch in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://portal.evergabemv.de/ zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter http://portal.evergabemv.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag herunter. Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail-Adresse erhalten. Sie können Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bei http://portal.evergabemv.de/ bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmeantragsfrist hochladen. Das Angebot/Teilnahmeantrag kann elektronisch in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://portal.evergabemv.de/ zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Greifswald ist während der gesamten Projektlaufzeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johann-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385 / 588-4855817📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Markt 15
Postort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Telefon: +49 3834/8536-4155📞
E-Mail: vob@greifswald.de📧
Fax: +49 3834/8536-4153 📠
Quelle: OJS 2019/S 233-571685 (2019-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 609053.69 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail. Die Unterlagen, die im Teilnahmeverfahren erforderlich sind, liegen auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter der ID: E35781476 zum Download bereit. (s.Pkt.1.3).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 HOAI nebst Besonderen Leistungen,
Leistungsstufe 1: Grundleistungen LPH 1-2 HOAI für Gebäude und Innenräume.l Zunächst werden nur die Leistungen aus der Leistungsstufe 1 (LP1-2) und die zugehörigen Besonderen Leistungen beauftragt. Die Leistungsstufe 1 umfasst neben den Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1-2, ferner die Grundleistungen LPH 1-2 der Bauakustik und Raumakustik, die Grundleistungen der Brandschutzplanung gem. AHO LPH 1-2, die Grundleistungen des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung und die Grundleistungen der Tragwerksplanung, sowie die jeweils in der beauftragten LPH 1-2 in der Anlage 3 benannten Besonderen Leistungen.
Leistungsstufe 1: Grundleistungen LPH 1-2 HOAI für Gebäude und Innenräume.l Zunächst werden nur die Leistungen aus der Leistungsstufe 1 (LP1-2) und die zugehörigen Besonderen Leistungen beauftragt. Die Leistungsstufe 1 umfasst neben den Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1-2, ferner die Grundleistungen LPH 1-2 der Bauakustik und Raumakustik, die Grundleistungen der Brandschutzplanung gem. AHO LPH 1-2, die Grundleistungen des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung und die Grundleistungen der Tragwerksplanung, sowie die jeweils in der beauftragten LPH 1-2 in der Anlage 3 benannten Besonderen Leistungen.
Der AG kann die weiteren Leistungen aus den Leistungsstufen 3-9 und die zugehörigen Besonderen Leistungen bzw. Beratungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Bauakustik und Raumakustik, Brandschutzplanung gem. AHO, Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Tragwerksplanung gem. Anlage 3 nebst deren Besonderen Leistungen ganz oder teilweise und/oder für die gesamte Baumaßnahme oder Teile davon – durch schriftliche Erklärung dem AN gegenüber in Auftrag geben (weitere Leistungsstufen). Überträgt der AG dem AN eine weitere Leistungsstufe, so ist der AN verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen des Vertrages auszuführen, sofern zwischen dem Leistungsende der vorherigen Stufe und dem Leistungsbeginn der Folgestufe nicht mehr als 6 Monate liegen. Ursache für diese lange Frist ist neben verwaltungsinterner Vorgänge der Umstand, dass nach Abschluss der Leistungsphase 3 der AG Fördermittel beantragen will und die Bearbeitung des Bescheides einen längeren Zeitraum einnehmen kann.
Der AG kann die weiteren Leistungen aus den Leistungsstufen 3-9 und die zugehörigen Besonderen Leistungen bzw. Beratungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Bauakustik und Raumakustik, Brandschutzplanung gem. AHO, Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Tragwerksplanung gem. Anlage 3 nebst deren Besonderen Leistungen ganz oder teilweise und/oder für die gesamte Baumaßnahme oder Teile davon – durch schriftliche Erklärung dem AN gegenüber in Auftrag geben (weitere Leistungsstufen). Überträgt der AG dem AN eine weitere Leistungsstufe, so ist der AN verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen des Vertrages auszuführen, sofern zwischen dem Leistungsende der vorherigen Stufe und dem Leistungsbeginn der Folgestufe nicht mehr als 6 Monate liegen. Ursache für diese lange Frist ist neben verwaltungsinterner Vorgänge der Umstand, dass nach Abschluss der Leistungsphase 3 der AG Fördermittel beantragen will und die Bearbeitung des Bescheides einen längeren Zeitraum einnehmen kann.
Zusätzliche Informationen:
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail. Die Unterlagen, die im Teilnahmeverfahren erforderlich sind, liegen auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter der ID: E35781476 zum Download bereit. (s.Pkt.1.3).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise an die Kostenplanung und -sicherung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-01 📅
Name: Arge: Frank.Milenz.Rabenseifner Architekten/Hagen/Pichler
Postanschrift: Baderstraße 25
Postort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland 🇩🇪 Vorpommern-Greifswald🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 609053.69 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter http://portal.evergabemv.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag herunter. Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail Adresse erhalten. Sie können Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bei http://portal.evergabemv.de/ bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmeantragsfrist hochladen. Das Angebot/Teilnahmeantrag kann elektronisch in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://portal.evergabemv.de/ zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter http://portal.evergabemv.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag herunter. Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail Adresse erhalten. Sie können Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bei http://portal.evergabemv.de/ bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmeantragsfrist hochladen. Das Angebot/Teilnahmeantrag kann elektronisch in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://portal.evergabemv.de/ zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablaufder Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablaufder Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.