Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bewertung der eingereichten Referenzen
Anhand der eingereichten Referenzprojekte wird die technische Leistungsfähigkeit sowie planerisch-gestalterische Leistungsfähigkeit bewertet. In der Gesamtbewertung können maximal 600 Punkte pro Bewerber vergeben werden. Die Matrix in Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung, zu erhalten über
https://www.phase1.de/projects_ukb_material.htm, erläutert das Bewertungsschema.
Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand der Angaben im Online-Bewerbungsformular nach den folgenden Einzelkriterien bewertet. Darüberhinausgehende Informationen über die Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt.
Die Angaben zu den Referenzprojekten erfahren eine gestufte Bewertung nach Punkten, die unterschiedlich gewichtet werden:
1) 2 Referenzprojekte Objektplanung für Freianlagen:
A1) Projekttyp d. h. Komplexität der Planungsanforderung durch Nennung der Honorarzone (4-fach);
A2) Auftraggeber, öffentlich oder nicht-öffentlich (1-fach);
A3) Leistungsbild, ausgedrückt durch Nennung der bearbeiteten Leistungsphasen (4-fach);
A4) Projektgröße durch Nennung der Fläche in qm oder Baukosten KG 500 (4-fach); von den beiden Angaben wird diejenige berücksichtigt, die eine höhere Bewertung der Referenz bedeutet;
A5) Status Realisierung (1-fach);
A6) Aktualität des Projekts durch Nennung des Jahres des Abschlusses der vom Bewerber eigenverantwortlich erbrachten Leistungen; ohne Leistungsphase 9 (1-fach).
2) Ein Referenzprojekt Rahmenkonzept Freiraumplanung:
A2) Auftraggeber, öffentlich oder nicht-öffentlich (3-fach);
A4) Projektgröße durch Nennung der Fläche in qm (6-fach);
A5) Status Realisierung (3-fach);
A6) Aktualität des Projekts durch Nennung des Jahres des Abschlusses der vom Bewerber eigenverantwortlich erbrachten Leistungen (3-fach).
3) Ein Referenzprojekt Objektplanung für Verkehrsanlagen:
A1) Projekttyp d. h. Komplexität der Planungsanforderung durch Nennung der Honorarzone (4-fach);
A2) Auftraggeber, öffentlich oder nicht-öffentlich (1-fach);
A3) Leistungsbild, ausgedrückt durch Nennung der bearbeiteten Leistungsphasen (4-fach);
A4) Projektgröße durch Nennung anrechenbare Kosten (4-fach);
A5) Status Realisierung (1-fach);
A6) Aktualität des Projekts durch Nennung des Jahres des Abschlusses der vom Bewerber eigenverantwortlich erbrachten Leistungen; ohne Leistungsphase 9 (1-fach).
Bewertet wird die planerisch-gestalterische Leistungsfähigkeit ausschließlich anhand der Angaben im Online-Bewerbungsformular sowie den Darstellungen in den mit der Bewerbung eingereichten Bilddateien zu den Referenzprojekten unter Berücksichtigung der Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt sowie den in Anlage 2 unter Kriterium B1 und B2 genannten Anforderungen. Beim Kriterium B1 erfolgt die Bewertung „hoch“ im Fall von nachvollziehbar hoher Originalität-Innovation in der jeweiligen Entwurfslösung bzw. „hervorragend“ bei nachvollziehbar herausragenden Entwurfslösungen. Andernfalls wird die Referenz mit „durchschnittlich“ bewertet. Beim Kriterium B2 erfolgt die Bewertung „hoch“ im Fall von nachvollziehbar hoher Relevanz im Vergleich zum Projekt (siehe II.1.4 und II.2.4 der Auftragsbekanntmachung) bzw. „hervorragend“ bei nachvollziehbar herausragender Relevanz im Vergleich zum Projekt. Andernfalls wird die Referenz mit „durchschnittlich“ bewertet.
Es werden insgesamt 4 Referenzen gewertet. Reicht der Bieter mehr als 4 Referenzen ein, werden die 4 besten gewertet.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden.