Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien (Eine tabellarische Darstellung ist in den Vergabeunterlagen enthalten):
1) Referenzen (1. bis 3. Referenz):
Herstellungskosten (Kgr. 470)
< 5,0 Mio. EUR: 0 Punkte
Ab 5,0 Mio. EUR: 5 Punkte
Ab 7,5 Mio. EUR: 10 Punkte
Ab 10,0 Mio. EUR: 15 Punkte
Die jeweilige Referenz beinhaltet ein GMP-Labor
Unterkriterium erfüllt: 5 Punkte
Unterkriterium nicht erfüllt: 0 Punkte
Die jeweilige Referenz beinhaltet Tierhaltung unter S3-Bedingungen
Unterkriterium erfüllt: 5 Punkte
Unterkriterium nicht erfüllt: 0 Punkte
2) Wirtschaftliche, technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1)
Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018
Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto)
Bis 1 000 000 EUR: 0 Punkte
Ab 1 000 000 EUR: 5 Punkte
Ab 3 000 000 EUR: 10 Punkte
Ab 6 000 000 EUR: 15 Punkte
2.2)
Durchschnittliche Anzahl qualifizierter* Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2016, 2017, 2018
Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter
< 13 Mitarbeiter: 0 Punkte
13-20 Mitarbeiter: 5 Punkte
> 20 Mitarbeiter: 10 Punkte
* Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen (bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates) verfügen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Arts / of Engineering / Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Versorgungstechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen, sowie Meister, Techniker, Zeichner. Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt