Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien (Eine tabellarische Darstellung ist in den Vergabeunterlagen enthalten):
1) Referenzen (1. bis 3. Referenz)
1.1) bis 1.3)
Herstellungskosten (Kgr. 300 + 400)
— < 20 Mio. EUR: 0 Punkte,
— ab 20 Mio. EUR: 10 Punkte,
— ab 40 Mio. EUR: 15 Punkte,
— ab 60 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 80 Mio. EUR: 25 Punkte.
2) Wirtschaftliche, technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1)
Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018
Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto)
— bis 2 Mio. EUR: 0 Punkt,
— ab 2,5 Mio. EUR: 5 Punkte,
— ab 3 Mio. EUR: 10 Punkte,
— ab 3,5 Mio. EUR: 15 Punkte.
2.2)
Durchschnittliche Anzahl qualifizierter* Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2016, 2017, 2018
Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter
— < 20 Mitarbeiter: 0 Punkte,
— 20 - 40 Mitarbeiter: 5 Punkte,
— >40 Mitarbeiter: 10 Punkte.
* Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen (bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates) verfügen: Dipl.-Ing./ Bachelor of Arts/ of Engineering/ Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Versorgungstechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen, sowie Meister, Techniker, Zeichner. Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt.