Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien (Eine tabellarische Darstellung ist in den Vergabeunterlagen enthalten):
1) Referenzen (1. bis 3. Referenz)
1.1) Herstellungskosten für ein Laborgebäude / Institut für Lehre und Forschung inkl. Medizinische Forschung Herstellungskosten (Kgr. 300 + 400)
< 20 Mio. EUR: 0 Punkte
Ab 20 Mio. EUR: 3 Punkte;
Ab 25 Mio. EUR: 6 Punkte;
Ab 30 Mio. EUR 9 Punkte;
Ab 35 Mio. EUR 12 Punkte;
Ab 40 Mio. EUR 15 Punkte.
1.2) Mindestens eine Größe von 15 000 m BGF
Unterkriterium nicht erfüllt = 0 Punkte
Unterkriterium erfüllt = 5 Punkte
2) Erfahrung der verantwortlichen
Projektleitung
2.1) Berufsjahre allgemein, Projektleiter/-in 0,25 Punkte pro Jahr, Maximalpunktzahl ab 20 Jahren;
2.2) Berufsjahre als verantwortliche(r) Projektleiter/-in 0,25 Punkte pro Jahr, Maximalpunktzahl ab 20 Jahren;
2.3) Berufsjahre allgemein, Stellv. Projektleiter/-in 0,5 Punkt pro Jahr, Maximalpunktzahl ab 10 Jahren;
2.4) Berufsjahre als verantwortliche(r) oder Stellv. Projektleiter/-in 0,5 Punkt pro Jahr, Maximalpunktzahl ab 10 Jahren.
3) Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3.1) Durchschnittliche Jahresgesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto)
< 2 000 000 EUR: 2 Punkte
Ab 2 000 000 EUR: 4 Punkte;
Ab 2 500 000 EUR: 6 Punkte;
Ab 3 000 000 EUR: 8 Punkte;
Ab 3 500 000 EUR: 10 Punkte.
3.2) Durchschnittliche Anzahl qualifizierter* Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2016, 2017, 2018 Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter
< 10 Mitarbeiter: 2 Punkte;
10-20 Mitarbeiter: 4 Punkte;
21-30 Mitarbeiter: 6 Punkte;
31-40 Mitarbeiter: 8 Punkte;
> 40 Mitarbeiter: 10 Punkte.
* Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen (bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates) verfügen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Arts / of Engineering / Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Versorgungstechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen, sowie Meister, Techniker, Zeichner. Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt.