Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung und das Betreiben von 2 Gemeinschaftsunterkünften mit insgesamt 200 Wohnplätzen zur Unterbringung der vom Auftraggeber nach dem Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) in der Fassung vom 14.2.2019 aufzunehmenden Personen entsprechend der in den Betreiberverträgen benannten Bedingungen. Ebenso ist die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen Gegenstand der Ausschreibung. Die Zuweisung in die jeweiligen Unterbringungsobjekte ist Angelegenheit des Auftraggebers. Die Zuweisung erfolgt insbesondere unter Beachtung der nationalen, kulturellen, religiösen und gesundheitlichen Eigenheiten der Betroffenen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Referenznummer: VST-300/2019/Ho
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung und das Betreiben von 2 Gemeinschaftsunterkünften mit insgesamt 200 Wohnplätzen zur Unterbringung der vom Auftraggeber nach dem Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) in der Fassung vom 14.2.2019 aufzunehmenden Personen entsprechend der in den Betreiberverträgen benannten Bedingungen. Ebenso ist die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen Gegenstand der Ausschreibung.
Die Zuweisung in die jeweiligen Unterbringungsobjekte ist Angelegenheit des Auftraggebers. Die Zuweisung erfolgt insbesondere unter Beachtung der nationalen, kulturellen, religiösen und gesundheitlichen Eigenheiten der Betroffenen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung und das Betreiben von 2 Gemeinschaftsunterkünften mit insgesamt 200 Wohnplätzen zur Unterbringung der vom Auftraggeber nach dem Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) in der Fassung vom 14.2.2019 aufzunehmenden Personen entsprechend der in den Betreiberverträgen benannten Bedingungen. Ebenso ist die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen Gegenstand der Ausschreibung.
Die Zuweisung in die jeweiligen Unterbringungsobjekte ist Angelegenheit des Auftraggebers. Die Zuweisung erfolgt insbesondere unter Beachtung der nationalen, kulturellen, religiösen und gesundheitlichen Eigenheiten der Betroffenen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-02 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 232-570136
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht 12 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung und das Betreiben von 2 Gemeinschaftsunterkünften mit insgesamt 200 Wohnplätzen zur Unterbringung der vom Auftraggeber nach dem Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) in der Fassung vom 14.2.2019 aufzunehmenden Personen entsprechend der in den Betreiberverträgen benannten Bedingungen. Ebenso ist die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen Gegenstand der Ausschreibung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung und das Betreiben von 2 Gemeinschaftsunterkünften mit insgesamt 200 Wohnplätzen zur Unterbringung der vom Auftraggeber nach dem Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) in der Fassung vom 14.2.2019 aufzunehmenden Personen entsprechend der in den Betreiberverträgen benannten Bedingungen. Ebenso ist die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen Gegenstand der Ausschreibung.
Die Zuweisung in die jeweiligen Unterbringungsobjekte ist Angelegenheit des Auftraggebers. Die Zuweisung erfolgt insbesondere unter Beachtung der nationalen, kulturellen, religiösen und gesundheitlichen Eigenheiten der Betroffenen.
Bezeichnung des Loses: Gemeinschaftsunterkunft mit 150 Wohnplätzen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Saalekreis mit 150 Wohnplätzen für bis zu 150 Personen sowie die soziale Beratung und Betreuung dieser Personen in der Gemeinschaftsunterkunft.
Zusätzliche Informationen:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht 12 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Gemeinschaftsunterkunft mit 50 Wohnplätzen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Saalekreis mit 50 Wohnplätzen für bis zu 50 Personen sowie die soziale Beratung und Betreuung dieser Personen in der Gemeinschaftsunterkunft.
Aufgrund kurzfristig erfolgter Rechtsänderungen (insbesondere § 47 Abs. 1 AsylG, § 1a AufnG LSA) kann der zukünftige Unterbringungsbedarf nicht verlässlich prognostiziert werden. Aus diesem Grund behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die Ausschreibung hinsichtlich des Loses 2 vor Zuschlagserteilung ohne Vergabe aufzuheben.
Aufgrund kurzfristig erfolgter Rechtsänderungen (insbesondere § 47 Abs. 1 AsylG, § 1a AufnG LSA) kann der zukünftige Unterbringungsbedarf nicht verlässlich prognostiziert werden. Aus diesem Grund behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die Ausschreibung hinsichtlich des Loses 2 vor Zuschlagserteilung ohne Vergabe aufzuheben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Saalekreis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 127 GWB erteilt. Zu dessen Ermittlung wird eine Bewertung wie folgt vorgenommen:
Soweit die Bieter die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) nachgewiesen haben und die eingereichten Angebote den vertraglichen Regelungen und den Mindestanforderungen der Unterbringungsrichtlinie in Bezug auf die baulichen Voraussetzungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften (siehe Anhang 1 zum Vertrag, Punkt 2.3) grundsätzlich entsprechen, erfolgt die Bewertung der Angebote gemäß der in den Bewerbungsbedingungen benannten Kriterien1. Qualität – Gewichtung 70 %, 2. Kosten/Preis – Gewichtung 30 % über ein Punktesystem.
Soweit die Bieter die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) nachgewiesen haben und die eingereichten Angebote den vertraglichen Regelungen und den Mindestanforderungen der Unterbringungsrichtlinie in Bezug auf die baulichen Voraussetzungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften (siehe Anhang 1 zum Vertrag, Punkt 2.3) grundsätzlich entsprechen, erfolgt die Bewertung der Angebote gemäß der in den Bewerbungsbedingungen benannten Kriterien1. Qualität – Gewichtung 70 %, 2. Kosten/Preis – Gewichtung 30 % über ein Punktesystem.
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl insgesamt erhält den Zuschlag. Bei Punktegleichheit entscheidet der niedrigste Preis. Führt auch dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabe und Beteiligungen/Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Aufgrund kurzfristig erfolgter Rechtsänderungen (insbesondere § 47 Abs. 1 AsylG, § 1a AufnG LSA) kann der zukünftige Unterbringungsbedarf nicht verlässlich prognostiziert werden. Aus diesem Grund behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die Ausschreibung hinsichtlich des Loses 2 vor Zuschlagserteilung ohne Vergabe aufzuheben.
Aufgrund kurzfristig erfolgter Rechtsänderungen (insbesondere § 47 Abs. 1 AsylG, § 1a AufnG LSA) kann der zukünftige Unterbringungsbedarf nicht verlässlich prognostiziert werden. Aus diesem Grund behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die Ausschreibung hinsichtlich des Loses 2 vor Zuschlagserteilung ohne Vergabe aufzuheben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2.Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung einesNachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung einesNachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu
Machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Quelle: OJS 2019/S 232-570136 (2019-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-20 📅
Name: BIH GmbH
Postort: Braunsbedra
Postleitzahl: 06242
Land: Deutschland 🇩🇪 Saalekreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6 574 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabe und Beteiligungen / Vergabestelle
Quelle: OJS 2020/S 140-345398 (2020-07-20)