Beschreibung der Beschaffung
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.01.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
a) Betreiben des Wohnungsverbundes zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung für bis zu insgesamt 100 Flüchtlinge (Familien, allein Reisende),
b) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,
c) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung. Allgemeine soziale und geschlechtsadäquate Betreuung (durch Hilfestellungen) und Beratung (zur Aktivierung) der Flüchtlinge unter Berücksichtigung individueller Belange,
d) Organisation des Zusammenlebens innerhalb des Wohnungsverbundes, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft,
e) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung des Wohnungsverbundes,
f) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen,
g) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,
h) den Bewohner/innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken,
i) aktive Vorbereitung auf das eigenständige Wohnen außerhalb des Wohnungsverbundes,
j) der Wohnungsverbund ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,
k) Führen eines strukturierten Sachberichts,
l) Führen einer Belegungsliste,
m) Führen einer Anwesenheitsliste,
n) Führen einer Besucherliste,
o) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,
p) Schädlingsbekämpfung,
q) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,
r) der Betreiber sollte im Gebäude ausschließlich nur nicht brennbare Abfallbehälter verwenden,
s) Bei Auszug von Bewohnern aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner an die Heimleitung auszuhändigen,
t) vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen,
u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen,
v) zum Wohnungsverbund Am Alten Markt hat die Landeshauptstadt Potsdam die Mieträume Erdgeschoss, Nr. 1 rechts/ Gewerberaum angemietet. Diese Räume werden durch einen dritten Träger, dem Soziale Stadt Potsdam e. V., für das Betreiben eines Nachbarschaftszentrums genutzt. Diese Räume sind für alle Nachbarinnen und Nachbarn sowie für verschieden Förderer, Unterstützer, Freunde etc. zu öffnen.
Der Bieter hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes einen Kooperationsvertrag mit dem Soziale Stadt Potsdam e. V. abzuschließen. In dem Kooperationsvertrag sind insbesondere Modalitäten der gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten (Abstimmungen zu Projekte, Veranstaltungen, Kursen), Hardware, Reinigung, Schlüssel, Keller und Medien zu regeln.