Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten An den Kopfweiden 30 (Los 1) und Am Alten Markt 10/Hegelallee 34 (Los 2). Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen einen Bieter zu beuftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Referenznummer: OV-L-3812-80-19
Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten An den Kopfweiden 30 (Los 1) und Am Alten Markt 10/Hegelallee 34 (Los 2).
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen einen Bieter zu beuftragen.
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten An den Kopfweiden 30 (Los 1) und Am Alten Markt 10/Hegelallee 34 (Los 2).
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen einen Bieter zu beuftragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-25 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 120-294273
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg heruntergeladen werden. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots;
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Textform und elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
5) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können;
6) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt;
7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
8) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDKC6
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg heruntergeladen werden. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots;
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Textform und elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
5) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können;
6) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt;
7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
8) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDKC6
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten An den Kopfweiden 30 (Los 1) und Am Alten Markt 10/Hegelallee 34 (Los 2).
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen einen Bieter zu beuftragen.
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen einen Bieter zu beuftragen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: An den Kopfweiden 30
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 1.1.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 1.1.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
a) Betreiben des Wohnungsverbundes zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung für bis zu insgesamt 100 Flüchtlinge (Familien, allein Reisende);
b) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen;
c) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung. Allgemeine soziale und geschlechtsadäquate Betreuung (durch Hilfestellungen) und Beratung (zur Aktivierung) der Flüchtlinge unter Berücksichtigung individueller Belange;
c) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung. Allgemeine soziale und geschlechtsadäquate Betreuung (durch Hilfestellungen) und Beratung (zur Aktivierung) der Flüchtlinge unter Berücksichtigung individueller Belange;
d) Organisation des Zusammenlebens innerhalb des Wohnungsverbundes, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft;
e) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung des Wohnungsverbundes;
f) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen;
g) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung;
h) den Bewohner/innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken;
i) aktive Vorbereitung auf das eigenständige Wohnen außerhalb des Wohnungsverbundes;
j) der Wohnungsverbund ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen;
k) Führen eines strukturierten Sachberichts;
l) Führen einer Belegungsliste;
m) Führen einer Anwesenheitsliste;
n) Führen einer Besucherliste;
o) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen;
p) Schädlingsbekämpfung;
q) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z. B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen;
q) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z. B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen;
r) der Betreiber sollte im Gebäude ausschließlich nur nicht brennbare Abfallbehälter verwenden;
s) Bei Auszug von Bewohnern aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner an die Heimleitung auszuhändigen;
s) Bei Auszug von Bewohnern aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner an die Heimleitung auszuhändigen;
t) vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen;
u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen.
u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen.
Bezeichnung des Loses: Am Alten Markt 10/Hegelallee 34
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
q) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u. a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z. B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen;
q) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u. a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z. B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen;
t) vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen,
u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen;
u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen;
v) zum Wohnungsverbund Am Alten Markt hat die Landeshauptstadt Potsdam die Mieträume Erdgeschoss, Nr. 1 rechts/Gewerberaum angemietet. Diese Räume werden durch einen dritten Träger, dem Soziale Stadt Potsdam e. V., für das Betreiben eines Nachbarschaftszentrums genutzt. Diese Räume sind für alle Nachbarinnen und Nachbarn sowie für verschieden Förderer, Unterstützer, Freunde etc. zu öffnen.
v) zum Wohnungsverbund Am Alten Markt hat die Landeshauptstadt Potsdam die Mieträume Erdgeschoss, Nr. 1 rechts/Gewerberaum angemietet. Diese Räume werden durch einen dritten Träger, dem Soziale Stadt Potsdam e. V., für das Betreiben eines Nachbarschaftszentrums genutzt. Diese Räume sind für alle Nachbarinnen und Nachbarn sowie für verschieden Förderer, Unterstützer, Freunde etc. zu öffnen.
Der Bieter hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes einen Kooperationsvertrag mit dem Soziale Stadt Potsdam e. V. abzuschließen. In dem Kooperationsvertrag sind insbesondere Modalitäten der gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten (Abstimmungen zu Projekte, Veranstaltungen, Kursen), Hardware, Reinigung, Schlüssel, Keller und Medien zu regeln.
Der Bieter hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes einen Kooperationsvertrag mit dem Soziale Stadt Potsdam e. V. abzuschließen. In dem Kooperationsvertrag sind insbesondere Modalitäten der gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten (Abstimmungen zu Projekte, Veranstaltungen, Kursen), Hardware, Reinigung, Schlüssel, Keller und Medien zu regeln.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
An den Kopfweiden 30 14447 Potsdam Die Landeshauptstadt Potsdam stellt den Wohnungsverbund dem Betreiber mietzinsfrei sowie teilweise frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Die…
Am Alten Markt 10/Hegelallee 34 14467 Potsdam Die Landeshauptstadt Potsdam stellt den Wohnungsverbund dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. …
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU);
(2) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig, Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe sowie der Geschäftsfelder und die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist (Formular 4.5);
(2) Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig, Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe sowie der Geschäftsfelder und die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist (Formular 4.5);
(3) Erklärung zur Vertretung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft: Angabe zu Mitgliedern und dem bevollmächtigtem Vertreter und Erklärung dass:
Der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften (Formular 4.2 EU).
Der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften (Formular 4.2 EU).
(4) Kopie vom Auszug aus dem Gewerbezentralregister (sofern vorhanden). Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
(4) Kopie vom Auszug aus dem Gewerbezentralregister (sofern vorhanden). Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als drei Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Die Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2016/2017/2018 sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016/2017/2018)(Formular 4.9).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Die Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2016/2017/2018 sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016/2017/2018)(Formular 4.9).
(2) Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorhanden ist bzw. für den Fall der Beauftragung abgeschlossen wird (Formular 4.10).
Mindeststandards:
Zu III.1.2
Die nachzuweisende bzw. im Fall der Beauftragung abzuschließende Haftpflichtversicherung muss Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens 2 000 000 EUR aufweisen. Für Mietschäden im Los 1 wird eine Deckungssumme in Höhe von 5 000 000 EUR erwartet.
Die nachzuweisende bzw. im Fall der Beauftragung abzuschließende Haftpflichtversicherung muss Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens 2 000 000 EUR aufweisen. Für Mietschäden im Los 1 wird eine Deckungssumme in Höhe von 5 000 000 EUR erwartet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Die Erklärung des Bieters über die Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017 (jährliches Mittel) sowie Angabe zum für den Auftrag potentiell in Betracht kommenden Personal (Formular 4.11);
(1) Die Erklärung des Bieters über die Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017 (jährliches Mittel) sowie Angabe zum für den Auftrag potentiell in Betracht kommenden Personal (Formular 4.11);
(2) Referenzen des Unternehmens für nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen. Vergleichbar sind Aufträge über den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft/Wohnungsverbund zur Unterbringung und mit der Betreuung von Flüchtlingen/Spätausgesiedelten/Zuwanderern oder vergleichbaren Personengruppen (Formular 4.6);
(2) Referenzen des Unternehmens für nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen. Vergleichbar sind Aufträge über den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft/Wohnungsverbund zur Unterbringung und mit der Betreuung von Flüchtlingen/Spätausgesiedelten/Zuwanderern oder vergleichbaren Personengruppen (Formular 4.6);
(3) Erklärung zu Unteraufträgen und/oder Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) nebst Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU);
(4) Benennung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Personals und Nachweis dessen Qualifikation (Erstmalig zum Beginn der Leistungserbringung einzureichen)- Hinweis: Bitte beachten Sie die Mindestvoraussetzungen an die Qualifikation von Teilen des Personals gem. Ziff. 6 (Personelle Voraussetzungen) der Leistungsbeschreibung. Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter, dass das von ihm im Falle der Zuschlagserteilung eingesetzte Personal mindestens den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht;
(4) Benennung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Personals und Nachweis dessen Qualifikation (Erstmalig zum Beginn der Leistungserbringung einzureichen)- Hinweis: Bitte beachten Sie die Mindestvoraussetzungen an die Qualifikation von Teilen des Personals gem. Ziff. 6 (Personelle Voraussetzungen) der Leistungsbeschreibung. Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter, dass das von ihm im Falle der Zuschlagserteilung eingesetzte Personal mindestens den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht;
(5) Die erweiterten Führungszeugnisse des gesamten eingesetzten Personals müssen dem Fachbereich Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam bis spätestens zum Beginn der Leistungserbringung durch den Betreiber vorgelegt werden.
Mindeststandards:
Zu III.1.3
Mindestens 1 Referenz des Unternehmens mit nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Auftragsgegenstand,
— Leistungszeitraum,
— Auftragswert,
— Beschreibung der Leistung,
— Auftraggeber,
— Abteilung des Auftraggebers,
— Vorgangsnummer.
Vergleichbar sind Aufträge über den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft/Wohnungsverbund zur Unterbringung und mit der Betreuung von Flüchtlingen/Spätausgesiedelten/Zuwanderern oder vergleichbaren Personengruppen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.5 EU)
b) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.6 EU)
(2) Betreiberkonzept mit folgenden Mindestangaben:
— Leistungsumfang,
— Personalorganisation,
— Qualitätsstandards.
Die detaillierten Kriterien und möglichen Erfüllungsgrade sind in der Bewertungsmatrix i.V.m den allgemeinen Bewerbungsbedingungen hinterlegt.
Bis zum Beginn der Leistung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(3) Sicherheitskonzept;
(4) Vertrag mit der Wachschutzfirma;
(5) Kinder- und Gewaltschutzkonzept;
(6) Vereinbarung gem. § 8 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe;
(7) Vereinbarung gem. § 72 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe;
(8) nur für Los 2 Kooperationsvertrag gem. LB Nr.4 v).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg heruntergeladen werden. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots;
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg heruntergeladen werden. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots;
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Textform und elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
5) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können;
5) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können;
6) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt;
6) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt;
7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
8) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDKC6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Minsterium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich Mann Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 120-294273 (2019-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten An den Kopfweiden 30 (Los 1) und Am Alten Markt 10/Hegelallee 34 (Los 2).
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen einen Bieter zu beauftragen.
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten An den Kopfweiden 30 (Los 1) und Am Alten Markt 10/Hegelallee 34 (Los 2).
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen einen Bieter zu beauftragen.
Gesamtwert des Auftrags: 3739483.32 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 331-289843492 📠
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen einen Bieter zu beauftragen.
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016 sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den genannten Bedingungen einen Bieter zu beauftragen.
u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen;
u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
An den Kopfweiden 30
14447 Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam stellt den Wohnungsverbund dem Betreiber mietzinsfrei sowie teilweise frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Die…
Am Alten Markt 10/Hegelallee 34
14467 Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam stellt den Wohnungsverbund dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. …
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-22 📅
Name: Living Quarter GmbH
Postanschrift: Warmensteinacher Straße 59
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1825085.73 EUR 💰
1914397.59 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Quelle: OJS 2019/S 229-562444 (2019-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1914397.59 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.01.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.01.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
a) Betreiben des Wohnungsverbundes zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung für bis zu insgesamt 100 Flüchtlinge (Familien, allein Reisende),
b) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,
c) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung. Allgemeine soziale und geschlechtsadäquate Betreuung (durch Hilfestellungen) und Beratung (zur Aktivierung) der Flüchtlinge unter Berücksichtigung individueller Belange,
c) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung. Allgemeine soziale und geschlechtsadäquate Betreuung (durch Hilfestellungen) und Beratung (zur Aktivierung) der Flüchtlinge unter Berücksichtigung individueller Belange,
d) Organisation des Zusammenlebens innerhalb des Wohnungsverbundes, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft,
e) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung des Wohnungsverbundes,
f) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen,
g) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,
h) den Bewohner/innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken,
i) aktive Vorbereitung auf das eigenständige Wohnen außerhalb des Wohnungsverbundes,
j) der Wohnungsverbund ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,
k) Führen eines strukturierten Sachberichts,
l) Führen einer Belegungsliste,
m) Führen einer Anwesenheitsliste,
n) Führen einer Besucherliste,
o) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,
p) Schädlingsbekämpfung,
q) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,
q) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,
r) der Betreiber sollte im Gebäude ausschließlich nur nicht brennbare Abfallbehälter verwenden,
s) Bei Auszug von Bewohnern aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner an die Heimleitung auszuhändigen,
s) Bei Auszug von Bewohnern aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner an die Heimleitung auszuhändigen,
u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen,
u) der Auftragnehmer hat vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen. Eine Kopie ist dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration vorzulegen,
v) zum Wohnungsverbund Am Alten Markt hat die Landeshauptstadt Potsdam die Mieträume Erdgeschoss, Nr. 1 rechts/ Gewerberaum angemietet. Diese Räume werden durch einen dritten Träger, dem Soziale Stadt Potsdam e. V., für das Betreiben eines Nachbarschaftszentrums genutzt. Diese Räume sind für alle Nachbarinnen und Nachbarn sowie für verschieden Förderer, Unterstützer, Freunde etc. zu öffnen.
v) zum Wohnungsverbund Am Alten Markt hat die Landeshauptstadt Potsdam die Mieträume Erdgeschoss, Nr. 1 rechts/ Gewerberaum angemietet. Diese Räume werden durch einen dritten Träger, dem Soziale Stadt Potsdam e. V., für das Betreiben eines Nachbarschaftszentrums genutzt. Diese Räume sind für alle Nachbarinnen und Nachbarn sowie für verschieden Förderer, Unterstützer, Freunde etc. zu öffnen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34 14467 Potsdam Die Landeshauptstadt Potsdam stellt den Wohnungsverbund dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Hierzu werden dem Betreiber zur Leistungsaufnahme bei der Übergabe der Wohnstätte die Schlüssel übergeben. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten zu beschaffen. Bei Beendigung des Leitungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der Betreiber ist zur Übernahme folgender Pflichten und Haftungsrisiken im Rahmen der Überlassung der Mieträume gemäß den Mietverträgen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Pro Potsdam GmbH Pappelallee 4 in 14469 Potsdam.
Am Alten Markt 10 / Hegelallee 34 14467 Potsdam Die Landeshauptstadt Potsdam stellt den Wohnungsverbund dem Betreiber mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Hierzu werden dem Betreiber zur Leistungsaufnahme bei der Übergabe der Wohnstätte die Schlüssel übergeben. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten zu beschaffen. Bei Beendigung des Leitungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die Landeshauptstadt Potsdam herauszugeben. Der Betreiber ist zur Übernahme folgender Pflichten und Haftungsrisiken im Rahmen der Überlassung der Mieträume gemäß den Mietverträgen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Pro Potsdam GmbH Pappelallee 4 in 14469 Potsdam.
a) Der Betreiber hat auf ein gedeihliches und gemeinschaftliches Zusammenleben der ausländischen Bewohnerinnen mit den anderen Mietern der nachbarschaftlichen Umgebung hinzuwirken.
b) Zusätzlich zur Gehweg- und Hausreinigung hat der Betreiber darüberhinausgehende Verunrei...
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabemanagement - Zentrale Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.