Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten Zeppelinstr. 55 (Los 1), Handelshof 20 (Los 2) und Grotrianstr. 13 (Los 3)

Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Verwaltungsmanagement

Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchlingen an folgenden Standorten:
— Los 1: Gemeinschaftsunterkunft Zeppelinstraße 55, 14471 Potsdam,
— Los 2: Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20, 14478 Potsdam,
— Los 3: Wohnungsverbund Grotrianstraße 13, 14480 Potsdam.
Gemäß §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.6.2019, wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten und damit auch der Landeshauptstadt Potsdam die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-24 Auftragsbekanntmachung
2020-02-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-05-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2019-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Referenznummer: OV-L-3812-133-19
Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchlingen an folgenden Standorten: — Los 1: Gemeinschaftsunterkunft Zeppelinstraße 55, 14471 Potsdam, — Los 2: Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20, 14478 Potsdam, — Los 3: Wohnungsverbund Grotrianstraße 13, 14480 Potsdam. Gemäß §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.6.2019, wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten und damit auch der Landeshauptstadt Potsdam die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Sozialwesens 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Verwaltungsmanagement
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.potsdam.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de 📧
Fax: +49 331289-843492 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDJP0/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDJP0 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-26 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
2022-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 186-452431
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDJP0
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchlingen an folgenden Standorten:
— Los 1: Gemeinschaftsunterkunft Zeppelinstraße 55, 14471 Potsdam,
— Los 2: Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20, 14478 Potsdam,
— Los 3: Wohnungsverbund Grotrianstraße 13, 14480 Potsdam.
Gemäß §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.6.2019, wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten und damit auch der Landeshauptstadt Potsdam die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen.
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Bezeichnung des Loses: Gemeinschaftsunterkunft Zeppelinstraße 55, 14471 Potsdam
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 1.4.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
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a) Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu insgesamt 140 Flüchtlingen (Familien, allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden sollen;
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b) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft;
c) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen;
d) Führen einer Belegungsliste;
e) Führen einer Anwesenheitsliste;
f) Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft, z. B. durch Einhaltung der Hausordnung;
g) für das Zusammenleben der Bewohner/-innen soll die Möglichkeit zur Bildung eines Sprecherrates unterstützt werden;
h) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN mit der zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen;
i) die Gemeinschaftsunterkunft ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen;
j) der Betreiber soll durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen auch ein unbefugtes Betreten der einzelnen Wohneinheiten der Gemeinschaftsunterkunft verhindern;
k) Führen einer Besucherliste;
l) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen;
m) Schädlingsbekämpfung;
n) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u. a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z. B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen;
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o) Bei Auszug von Bewohner/-innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimlei-tung auszuhändigen;
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p) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung;
q) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen sowie zu speziellen Sprachkursen für Analphabeten;
r) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung;
s) Den Bewohner/-innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken;
t) Unterstützung bei Kontakten im Wohnumfeld;
u) Bereithaltung von Angeboten von altersspezifischen Aktivitäten für Kinder innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft sowie zur Hilfe;
v) Regelmäßige Anleitungen, Aufklärungen und Kontrollen zur selbstständigen Führung des eigenen Haushalts;
w) Beratung zu den Kosten einer Haushaltsführung;
x) Führen und Einhaltung eines Hygieneplans;
y) Beratung zum Umgang mit Behördenpost. Vermittlung zu Fachberatungsstellen wie z. B. Schuldnerberatungen oder Begleitung zum Jobcenter;
z) Zuordnung eines Briefkastens zu den dort untergebrachten Personen bzw. Familien, um die Eigenverantwortung der Einzelnen für ihre Anliegen zu stärken:
Aa) Informationen zum zukünftigem Lebens- und Wohnumfeld bei konkreter Auszugsperspektive;
Bb) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen (Anlage B);
cc) vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft ist mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) – (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.
Beschreibung der Optionen:
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein Jahr (längstens bis zum 31.3.2023). Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages unverändert fort.
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Bezeichnung des Loses: Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20, 14478
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 1.3.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
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a) Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu insgesamt 142 Flüchtlingen (Familien, allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden sollen;
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z) Zuordnung eines Briefkastens zu den dort untergebrachten Personen bzw. Familien, um die Eigenverantwortung der Einzelnen für ihre Anliegen zu stärken.
Bb) vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen (Anlage B);
Beschreibung der Optionen:
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein Jahr (längstens bis zum 31.12.2022). Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages unverändert fort.
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Bezeichnung des Loses: Wohnungsverbund Grotrianstraße 13, 14480 Potsdam
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
a) Betreiben des Wohnungsverbundes zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu insgesamt 45 Flüchtlingen (Familien, allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden sollen;
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b) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung des Wohnungsverbundes;
f) Organisation des Zusammenlebens innerhalb des Wohnungsverbundes, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft, z. B. durch Einhaltung der Hausordnung;
h) Vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes hat der AN mit der zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen;
i) der Wohnungsverbund ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen;
j) der Betreiber soll durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen auch ein unbefugtes Betreten der einzelnen Wohneinheiten des Wohnungsverbundes verhindern;
u) Bereithaltung von Angeboten von altersspezifischen Aktivitäten für Kinder innerhalb und außerhalb des Wohnungsverbundes sowie zur Hilfe;
Bb) Vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes hat der AN ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen (Anlage B);
cc) vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes ist mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) – (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.
Beschreibung der Optionen:
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr (längstens bis zum 29.2.2024). Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages unverändert fort.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1 Zeppelinstraße 55, 14471 Potsdam
Los 3 Grotrianstraße 13, 14480 Potsdam
Los 2 Handelshof 20, 14478 Potsdam

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB;
(2) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden;
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(3) Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung inkl. einer Übersicht mit Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur, einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen, und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe der Anteilsverhältnisse;
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(4) Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (d. h. Betreiben einer Gemeinschaftsunterkunft für die Zeppelinstraße 55 sowie das Betreiben einer Gemeinschaftsunterkunft für den Handelshof 20 und dem Wohnungsverbund in der Grotrianstraße 13), jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018);
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(2) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen für alle 3 Lose:
5 000 000 EUR für Personenschäden, 3 000 000 EUR für Sachschäden und 2 000 000 EUR für Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Vorlage der Verpflichtungserklärungen Formblatt EU 4.3 und EU 4.4);
(2) mindestens eine Referenzangabe zu Leistungen aus den letzten 3 Jahren je Los, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind (d. h. Aufträge über den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft, Wohnungseverbund zur Unterbringung und mit der Betreuung von Flüchlingen/Spätausgesiedelten/Zuwanderern oder vergleichbaren Personengruppen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
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— Auftragsgegenstand,
— Leistungszeitraum,
— Auftragswert ca,
— Beschreibung der Leistung,
— Auftraggeber,
— Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer),
— Vorgangsnummer.
(3) Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) im Unternehmen tätigen Beschäftigten und Führungskräfte sowie die Angabe für das mit dem Auftrag potentiell in Betracht kommende Personal je Los;
(4) Benennung des für die Ausführung des Auftrages vorgesehenen Personals und Nachweis dessen Qualifikation (Erstmalig zum Beginn der Leistungserbringung einzureichen) – Hinweis: Bitte beachten Sie die Mindestvoraussetzungen der an die Qualifikation von Teilen des Personals gem. ZIffer 6 (Personelle Voraussetzungen) der Leistungsbeschreibungen je Los. Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter, dass das von ihm im Falle der Zuschlagserteilung eingesetzte Personal mindestens den Anforderungen der Leistungsbeschreibungen je Los entspricht.
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(5) Die erweiterten Führungszeugnisse des gesamten eingesetzten Personals müssen dem Fachbereich Arbeit, Wohnen und Integration, Bereich Wohnen der Landeshauptstadt Potsdam bis spätestens zum Beginn der Leistungserbringung durch den Betreiber vorgelegt werden:
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Mindeststandards: — Es ist mindestens eine Referenz je Los mit dem Angebot einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU),
— ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU),
— Kopie vom Auszug aus dem Gewerbezentralregister (sofern vorhanden).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leitungsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsqualität

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabemanagement – Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.potsdam.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDJP0/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
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(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
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(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
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(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDJP0

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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(4) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
5) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
6) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 186-452431 (2019-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchlingen an folgenden Standorten: Los 1: Gemeinschaftsunterkunft Zeppelinstraße 55, 14471 Potsdam; Los 2: Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20, 14478 Potsdam; Los 3: Wohnungsverbund Grotrianstraße 13, 14480 Potsdam. Gemäß §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz — LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.6.2019, wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten und damit auch der Landeshauptstadt Potsdam die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen.
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Gesamtwert des Auftrags: 5 339 735 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 044-104531
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 186-452431
ABl. S-Ausgabe: 44
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden; (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen; (3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind — soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen — unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen; (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen; (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen; (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten; (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRD7T7
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Gemeinschaftsunterkunft Zeppelinstraße 55, 14471 Potsdam;
Los 2: Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20, 14478 Potsdam;
Los 3: Wohnungsverbund Grotrianstraße 13, 14480 Potsdam.
Gemäß §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz — LAufnG) in der Fassung vom 15.3.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.6.2019, wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten und damit auch der Landeshauptstadt Potsdam die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen.
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o) Bei Auszug von Bewohner/-innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen;
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cc) vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft ist mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) — (VIII) — Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.
z) Zuordnung eines Briefkastens zu den dort untergebrachten Personen bzw. Familien, um die Eigenverantwortung der Einzelnen für ihre Anliegen zu stärken;
cc) vor Inbetriebnahme des Wohnungsverbundes ist mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) — (VIII) — Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.
Beschreibung der Optionen:
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr (längstens bis zum 29.02.2024). Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gegenüber dem Betreiber auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages unverändert fort.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1 Zeppelinstraße 55 14471 Potsdam
Los 3 Grotrianstraße 13 14480 Potsdam
Los 2 Handelshof 20 14478 Potsdam

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-28 📅
Name: Internationaler Bund IB Berlin-Brandenburg gGmbH
Postanschrift: Gartenstr. 42
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland 🇩🇪
Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2128063.35 EUR 💰
2204168.28 EUR 💰
1375564.38 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabemanagement — Zentrale Vergabestelle

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden;
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(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen;
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(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind — soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen — unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen;
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(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen;
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4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten;
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRD7T7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2020/S 044-104531 (2020-02-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2128063.35 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 102-286591
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 044-104531
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRD7T7
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.04.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
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a) Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu insgesamt 140 Flüchtlingen (Familien, allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i.V.m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden sollen,
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b) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der
Gemeinschaftsunterkunft,
c) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,
d) Führen einer Belegungsliste,
e) Führen einer Anwesenheitsliste,
f) Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft, z. B. durch Einhaltung der Hausordnung
g) für das Zusammenleben der Bewohner/-innen soll die Möglichkeit zur Bildung eines Sprecherrates unterstützt werden,
h) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN mit der zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen,
i) die Gemeinschaftsunterkunft ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,
j) der Betreiber soll durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen auch ein unbefugtes Betreten der einzelnen Wohneinheiten der Gemeinschaftsunterkunft verhindern,
k) Führen einer Besucherliste,
l) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,
m) Schädlingsbekämpfung,
n) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,
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o) Bei Auszug von Bewohner/-innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimlei-tung auszuhändigen,
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p) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung,
q) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen sowie zu speziellen Sprachkursen für Analphabeten
r) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,
s) Den Bewohner/-innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken.
t) Unterstützung bei Kontakten im Wohnumfeld,
u) Bereithaltung von Angeboten von altersspezifischen Aktivitäten für Kinder innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft sowie zur Hilfe,
v) Regelmäßige Anleitungen, Aufklärungen und Kontrollen zur selbstständigen Führung des eigenen Haushalts,
w) Beratung zu den Kosten einer Haushaltsführung ,
x) Führen und Einhaltung eines Hygieneplans,
y) Beratung zum Umgang mit Behördenpost. Vermittlung zu Fachberatungsstellen wie z.B. Schuldnerberatungen oder Begleitung zum Jobcenter,
aa) Informationen zum zukünftigem Lebens- und Wohnumfeld bei konkreter Auszugsperspektive,
bb) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen (Anlage B).
cc) vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft ist mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) -(VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1 Zeppelinstraße 55 14471 Potsdam, Los 3 Grotrianstraße 13 14480 Potsdam, Los 2 Handelshof 20 14478 Potsdam

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabemanagement - Zentrale Vergabestelle

Referenz
Zusätzliche Informationen
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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(4) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
5) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
6) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 102-286591 (2022-05-23)