Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Winterdienst und Außenreinigung für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat Z 31
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Winterdienst und Außenreinigung für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat Z 31
EU003/2019”
Titel
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Winterdienst und Außenreinigung für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat Z 31
EU003/2019
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Produkte/Dienstleistungen: Reinigungs- und Hygienedienste📦
Kurze Beschreibung:
“— Gesamtfläche Unterhalts- und Grundreinigung: 48 944,17 m,
— Gesamtfläche Glasreinigung: 18 002,69 m,
— Gesamtfläche Winterdienst: 5 880,14 m,
—...”
Kurze Beschreibung
— Gesamtfläche Unterhalts- und Grundreinigung: 48 944,17 m,
— Gesamtfläche Glasreinigung: 18 002,69 m,
— Gesamtfläche Winterdienst: 5 880,14 m,
— Gesamtfläche Straßenreinigung: 5 211,39 m.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung sowie Winterdienst und Außenreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Glatteisbeseitigung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung sowie Winterdienst und Außenreinigung in und um den 4 Gebäudeteilen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhalts- und Grundreinigung sowie Winterdienst und Außenreinigung in und um den 4 Gebäudeteilen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur entsprechend der beigefügten Leistungsverzeichnisse.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich einmalig um 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die gesamte Vertragsdauer beträgt maximal 5 Jahre.”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich einmalig um 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die gesamte Vertragsdauer beträgt maximal 5 Jahre.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Glas- und Rahmenreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Glas- und Rahmenreinigung in den 4 Gebäudeteilen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur entsprechend der beigefügten Leistungsverzeichnisse.”
Beschreibung der Beschaffung
Glas- und Rahmenreinigung in den 4 Gebäudeteilen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur entsprechend der beigefügten Leistungsverzeichnisse.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
— eine vollständige Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV),
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (§ 44 Abs. 1 VgV),
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den § 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren, mittels Vordruck in den Ausschreibungsunterlagen,
— zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung (§ 44 Abs.1 VgV) oder Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot die Eigenerklärung auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Nachweise können durch Präqualifizierung nach AVPQ oder ULV oder vergleichbare Präqualifizierungsverzeichnisse ersetzt werden, soweit keine darüberhinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis über den geforderten Mindestjahresumsatz in Höhe 2 000 000 EUR (Los 1),
— Nachweis über den geforderten Mindestjahresumsatz in Höhe 500 000 EUR...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis über den geforderten Mindestjahresumsatz in Höhe 2 000 000 EUR (Los 1),
— Nachweis über den geforderten Mindestjahresumsatz in Höhe 500 000 EUR (Los 2).
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
— Nachweis über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der Reinigungsdienste (§. 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV),
— Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (§. 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), welche mindestens folgende Deckungssummen pro Schadenfall aufweisen muss: 5 Millionen EUR pauschal bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, 50 000 EUR bei Schlüsselverlustschäden (Dies muss die Kosten der Umprogrammierung der elektronischen Zylinder sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen beinhalten, 100 000 EUR bei Bearbeitungsschäden. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle einer Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen,
— Nachweis über die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze gem. dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Muster für die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze, oder Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu Vergebende Leistung mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot die Eigenerklärung auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Nachweise können durch Präqualifizierung nach AVPQ oder ULV oder vergleichbare Präqualifizierungsverzeichnisse ersetzt werden, soweit keine darüberhinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
— Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten Jahren Leistungen erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV Erklärung des Unternehmens für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung,
— Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
— Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV über die Umweltmanagementmaßnahmen, die während der Auftragsausführung vom Bieter angewendet werden,
— Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl, aufgeschlüsselt nach Beschäftigte und Führungskräfte,
— Nachweis nach § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen,
— wenn der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, ist folgende Erklärung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV mit dem Angebot vorzulegen: Leistungsübersicht Nachunternehmer. oder Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu Vergebende Leistung mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot die Eigenerklärung auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Nachweise können durch Präqualifizierung nach AVPQ oder ULV oder vergleichbare Präqualifizierungsverzeichnisse ersetzt werden, soweit keine darüberhinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-13
10:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bewerber und Bieter bei der Angebotseröffnung zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499421📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen befinden sich in §§ 160 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen befinden sich in §§ 160 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB,die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2019/S 129-316666 (2019-07-04)