Unterhalts-/Grundreinigung und Glasreinigung

Stadt Bergen

Unterhaltungs- und Grundreinigung für die Gebäude der Stadt Bergen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Referenznummer: 019-013-270
Kurze Beschreibung: Unterhaltungs- und Grundreinigung für die Gebäude der Stadt Bergen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Celle 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bergen
Postanschrift: Deichend 3-7
Postleitzahl: 29303
Postort: Bergen
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.rib.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lkcelle.de 📧
Telefon: +49 5141916-0 📞
Fax: +49 51413916-0 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/86551 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-05 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 171-417665
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Bieter sind beim Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhaltungs- und Grundreinigung für folgende Gebäude:
Eugen-Naumann-Schule, inkl. Turnhalle
Heinrich-Wolff-Schule
Sportpark Bergen, Mehrzweckhalle und Umkleiden
Tlw. Bürogebäude Stadtverwaltung Bergen (1. und 2. Obergeschoss)
Grundschule Eversen.
Beschreibung der Verlängerungen: Um 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bergen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Vergabestelle Celle
Trift 28
29221 Celle
Zusätzliche Informationen: Bieter sind beim Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle Celle
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/86551 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Behördenzentrum Hude – Öffentliches Auftragswesen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs.3 GWB wie folgt geregelt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV 2.2.Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 171-417665 (2019-09-03)