Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie die zweimal jährliche Glasreinigung des Amts für ländliche Entwicklung Oberfranken mit Sitz in Bamberg für eine Laufzeit von 4 Jahren. Die Unterhaltsreinigung umfasst eine Gesamtreinigungsfläche von 5 882,10 m und die Gesamtreinigungsfläche der Glas- und Rahmenreinigung umfasst 1 527,65 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung ALE Bamberg
2018H3000002
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie die zweimal jährliche Glasreinigung des Amts für ländliche Entwicklung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie die zweimal jährliche Glasreinigung des Amts für ländliche Entwicklung Oberfranken mit Sitz in Bamberg für eine Laufzeit von 4 Jahren. Die Unterhaltsreinigung umfasst eine Gesamtreinigungsfläche von 5 882,10 m und die Gesamtreinigungsfläche der Glas- und Rahmenreinigung umfasst 1 527,65 m.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 – Unterhaltsreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entleerung von Abfallbehältern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Büroausstattung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büroreinigung📦
Ort der Leistung: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Unterhaltsreinigung des Amts für ländliche Entwicklung Oberfranken mit Sitz in Bamberg für eine Laufzeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Unterhaltsreinigung des Amts für ländliche Entwicklung Oberfranken mit Sitz in Bamberg für eine Laufzeit von 4 Jahren. Die Unterhaltsreinigung umfasst eine Gesamtreinigungsfläche von 5 882,10 m.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen:
“Es wird eine zwingende Objektbesichtigung vorgegeben, welche die auftragsgegenständlichen Liegenschaften beinhaltet (Zeitraum: 23.4.2019-8.5.2019). Die...”
Zusätzliche Informationen
Es wird eine zwingende Objektbesichtigung vorgegeben, welche die auftragsgegenständlichen Liegenschaften beinhaltet (Zeitraum: 23.4.2019-8.5.2019). Die Anmeldung hierzu muss bis 23.4.2019, 11 Uhr über die Bieterkommunikation in eVergabe erfolgen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 – Glas- und Rahmenreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die zweimal jährliche Glasreinigung des Amts für ländliche Entwicklung Oberfranken mit Sitz in Bamberg für eine Laufzeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die zweimal jährliche Glasreinigung des Amts für ländliche Entwicklung Oberfranken mit Sitz in Bamberg für eine Laufzeit von 4 Jahren. Die Gesamtreinigungsfläche der Glas- und Rahmenreinigung umfasst 1 527,65 m.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen;
2) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach §...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen;
2) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist;
3) Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen;
4) Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG;
5) Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
6) Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die Geschäftsjahre 2016-2018. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die Geschäftsjahre 2016-2018. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern;
2) Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Mindestdeckungssummen von:
— 3 000 000,00 EUR für Personenschäden,
— 3 000 000,00 EUR für Sachschäden,
— 1 000 000,00 EUR für Obhut- und Bearbeitungsschäden,
— 1 500 000,00 EUR für Allmählichkeitsschäden,
— 1 000 000,00 EUR für Umweltschäden (Umweltschadensgesetz),
— 500 000,00 EUR für Vermögensschäden,
— 150 000,00 EUR für Schlüsselverlust, -schäden.
Bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Bestätigung der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die vorgenannten Anforderungen angepasst werden wird; der tatsächliche Abschluss ist spätestens zum Vertragsschluss nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen;
3) Je Los eine Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Gebäudeunterhaltsreinigung bzw./und Leistungen der Glasreinigung) für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein Tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist.
Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu addieren. Sofern die entsprechenden
Angaben nicht verfügbar sind, ist dies zu erläutern.
“4) Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Mindestdeckungssummen von:
— 3 000 000,00 EUR für...”
4) Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Mindestdeckungssummen von:
— 3 000 000,00 EUR für Personenschäden,
— 3 000 000,00 EUR für Sachschäden,
— 1 000 000,00 EUR für Obhut- und Bearbeitungsschäden,
— 1 500 000,00 EUR für Allmählichkeitsschäden,
— 1 000 000,00 EUR für Umweltschäden (Umweltschadensgesetz),
— 500 000,00 EUR für Vermögensschäden,
— 150 000,00 EUR für Schlüsselverlust, -schäden.
Bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Bestätigung der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die vorgenannten Anforderungen angepasst werden wird; der tatsächliche Abschluss ist spätestens zum Vertragsschluss nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärungen (je Los) über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärungen (je Los) über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Dienstleistungen (Gebäudeunterhaltsreinigung bzw./und Glas-/Rahmenreinigung) aus den letzten 3 Jahren (ausgehend vom Ende der Angebotsfrist), mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse).
Mindestanforderung an die Referenzen sind 3 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (ausgehend vom Ende der Angebotsfrist).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist.
Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in Allgemeinen Bürobroschüren o. ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
2) Eigenerklärungen, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind, sowie eine Angabe über die Anzahl der Mitarbeiter, die im Auftragsfall im vorgesehenen Objekt eingesetzt werden.
Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschaftsmitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte.
Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem Betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
3) Eigenerklärung (je Los) zur Erstellung eines Verzeichnis zu den eingesetzten Unterauftragenehmern.
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Angabe des durch den oder die Unterauftragnehmer zu erbringender Leistungsbereich.
Der Leistungsbereich ist zwingend bereits mit dem Angebot zu benennen.
Angabe und Beschreibung der Teilleistung nach Art und Umfang, die ein oder mehrere Unterauftragnehmer erbringen.
Die Beschreibung der Teilleistungen nach Art und Umfang ist zwingend bereits mit dem Angebot zu benennen.
Angabe des Namens/der Firma, die Kontaktdaten sowie den gesetzlichen Vertreter eines oder mehrerer Unterauftragenehmer.
Den Bietern steht es frei, bereits mit Angebotsabgabe die beabsichtigen Unterauftragnehmer zu benennen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-22
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-22
11:05 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Zur Angebotserstellung dürfen nur die Ausschreibungsunterlagen des Auftraggebers verwendet werden.
Diese stehen dem Bieter bis Angebotsabgabe unter...”
Zur Angebotserstellung dürfen nur die Ausschreibungsunterlagen des Auftraggebers verwendet werden.
Diese stehen dem Bieter bis Angebotsabgabe unter www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Die Ausschreibungsunterlagen bleiben inhaltlich Eigentum der ausschreibenden Stelle
Und dürfen nur zum Erstellen eines Angebotes verwendet werden. Jede weitere Veröffentlichung (auch Auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht zulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 073-173127 (2019-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Unterhaltsreinigung des Amts für ländliche Entwicklung Oberfranken mit Sitz in Bamberg für eine Laufzeitvon...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Unterhaltsreinigung des Amts für ländliche Entwicklung Oberfranken mit Sitz in Bamberg für eine Laufzeitvon 4 Jahren. Die Unterhaltsreinigung umfasst eine Gesamtreinigungsfläche von 5 882,10m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsicherungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16,66666 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeits- und Umweltschutzkonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Implementierungskonzept
Preis (Gewichtung): 50,00 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es wird eine zwingende Objektbesichtigung vorgegeben, welche die auftragsgegenständlichen Liegenschaften beinhaltet (Zeitraum: 23.4.2019-8.5.2019). Die...”
Zusätzliche Informationen
Es wird eine zwingende Objektbesichtigung vorgegeben, welche die auftragsgegenständlichen Liegenschaften beinhaltet (Zeitraum: 23.4.2019-8.5.2019). Die Anmeldung hierzu muss bis 23.4.2019,11 Uhr über die Bieterkommunikation in eVergabe erfolgen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die zweimal jährliche Glasreinigung des Amts für ländliche Entwicklung Oberfranken mit Sitz in Bamberg für eine Laufzeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die zweimal jährliche Glasreinigung des Amts für ländliche Entwicklung Oberfranken mit Sitz in Bamberg für eine Laufzeit von 4 Jahren. Die Gesamtreinigungsfläche der Glas- und Rahmenreinigung umfasst 1 527,65m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungskonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeits-und Umweltschutzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16,666666 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es wird eine zwingende Objektbesichtigung vorgegeben, welche die auftragsgegenständlichen Liegenschaften beinhaltet (Zeitraum: 23.4.2019-8.5.2019). Die...”
Zusätzliche Informationen
Es wird eine zwingende Objektbesichtigung vorgegeben, welche die auftragsgegenständlichen Liegenschaften beinhaltet (Zeitraum: 23.4.2019-8.5.2019). Die Anmeldung hierzu muss bis 23.4.2019,11 Uhr über die Bieterkommunikation in eVergabe erfolgen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 073-173127
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 – Unterhaltsreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WISAG Gebäudereinigung Rhön GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schlesierstraße 4
Postort: Bad Neustadt
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 – Glas- und Rahmenreinigung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Moritz Fürst GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rathsbergstraße 26
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Zur Angebotserstellung dürfen nur die Ausschreibungsunterlagen des Auftraggebers verwendet werden.
Diese stehen dem Bieter bis Angebotsabgabe unter...”
Zur Angebotserstellung dürfen nur die Ausschreibungsunterlagen des Auftraggebers verwendet werden.
Diese stehen dem Bieter bis Angebotsabgabe unter www.auftraege.bayern.de
Zur Verfügung. Die Ausschreibungsunterlagen bleiben inhaltlich Eigentum der ausschreibenden Stelle und dürfen nur zum Erstellen eines Angebotes verwendet werden. Jede weitere Veröffentlichung (auch Auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht zulässig.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 121-297161 (2019-06-25)