Es werden Unterhalts- und Glasreinigungsdienstleistungen in den eigengenutzten Objekten (Verwaltungsgebäude und Nebenstellen) der Gesobau AG ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung eigengenutzter Objekte der Gesobau AG
Div-1-1678
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Es werden Unterhalts- und Glasreinigungsdienstleistungen in den eigengenutzten Objekten (Verwaltungsgebäude und Nebenstellen) der Gesobau AG ausgeschrieben.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Unterhaltsreinigungsfläche: ca. 8 350 m
Glasreinigungsfläche: ca. 5 200 m
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Auftragsorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufwandskalkulation (LKZ)
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Vertragslaufzeit kann maximal dreimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Die Befähigung zur Berufsausübung ist durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eintragung in das Unternehmer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Die Befähigung zur Berufsausübung ist durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung oder durch Eigenerklärungen gemäß Formblätter Eigenerklärung zur Eignung I, II und III der Gesobau AG (sind den Vergabeunterlagen beigefügt) nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines Bieters, der in die engere Wahl, hat der Bieter nach Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich entsprechende Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen vorzulegen.
Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die Eignung dieses Unternehmens (durch Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, durch Nachweis der Eintragung im ULV, durch Eigenerklärung gemäß Formblätter I, II und III oder durch Vorlage der EEE) nachzuweisen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmern für die berufliche Leistungsfähigkeit (wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) oder für die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Leistungen ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Gemäß § 47 Abs. 2 VgV hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
2) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“ der Gesobau AG (siehe Verdingungsunterlagen);
3) Nachweis der Eintragung in die Handwerkerrolle (Anlage B) des Gebäudereinigerhandwerks bei der Handwerkskammer (Handwerkskarte).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 250 000 EUR für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 250 000 EUR für Vermögensschäden. Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert.
5) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
6) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart „Unterhaltsreinigung in Bürogebäuden“ (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Für die geforderten Angaben der Punkte 5) und 6) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in Vorarbeiter, Gebäudereinigergesellen, Gebäudereiniger-Helfer und technische Angestellte.
Für die geforderten Angaben des Punktes 7) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
8) Referenzliste über ähnliche Leistungen (Unterhaltsreinigung in Bürogebäuden) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 1.1.2014 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden bzw. gegenwärtig erbracht werden. Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen.
Für die geforderten Angaben des Punktes 8) ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 7) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 15 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Zu 8)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 7) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 15 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Zu 8) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz (Unterhaltsreinigung in Bürogebäuden) mit einer Gesamtfläche von >= 7 000 m.
Für die benannte Referenz ist ein entsprechendes Referenzschreiben des Auftraggebers beizubringen. Es ist hierzu das beigefügte Formblatt „Referenzbestätigung“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-18
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-18
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind im Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen...”
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eineentsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen;
2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet;
3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 012-024014 (2019-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gesobau ag
Postleitzahl: D-13439
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung eigengenutzter Objekte der GESOBAU AG
Div-1-1678
Kurze Beschreibung:
“Es werden Unterhalts- und Glasreinigungsdienstleistungen in den eigengenutzten Objekten (Verwaltungsgebäude und Nebenstellen) der GESOBAU AG ausgeschrieben.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: — Unterhaltsreinigungsfläche: ca. 8 350 m,
— Glasreinigungsfläche: ca. 5 200 m.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 012-024014
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung eigengenutzter Objekte der GESOBAU AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen...”
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eineentsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 105-256654 (2019-05-29)