Auftragsbekanntmachung (2019-02-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle – Office for contract awarding (FP ECA)
E-Mail: ausschreibungen.pur-p@bdr.de📧
Fax: +49 30 / 2598-1550 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bundesdruckerei.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72491683🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E72491683🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ein Vertrag über Unterhalts- und Grundreinigung auf dem Gelände der Bundesdruckerei an 2 Standorten in Berlin.”
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesdruckerei GmbH
Kommandantenstraße 18
10969 Berlin
Bundesdruckerei GmbH
Saturnstraße 6
13405 Berlin”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ausführliche Beschreibung der durchzuführenden Leistungen befindet sich in den Unterlagen „Kalkulationsunterlage" und „Definition der Leistungsarten".” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt wurde.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Der Bieter hat sich durch Besichtigung der Objekte über die konkret zu erbringenden Leistungen, die Arbeitsbedingungen und die Materialbeschaffenheit der zu...”
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat sich durch Besichtigung der Objekte über die konkret zu erbringenden Leistungen, die Arbeitsbedingungen und die Materialbeschaffenheit der zu reinigenden Flächen vor Angebotsabgabe zu informieren. Er hat sich die Teilnahme an der Besichtigung von der zuständigen Stelle bestätigen zu lassen („Besichtigungsbestätigung“). Eine Nicht-Teilnahme führt zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß dem Formblatt „Bieterselbstauskunft",
— Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern/wirtschaftlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß dem Formblatt „Bieterselbstauskunft",
— Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern/wirtschaftlich Berechtigten/Konzernstruktur gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft",
— Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft",
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit",
— Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend),
— Einreichung einer Gewerbezentralregisterauskunft, die nicht älter als sechs Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR netto sowie den Umsatz in EUR netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR netto sowie den Umsatz in EUR netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen bezüglich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß dem Formblatt „Bieterselbstauskunft".
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe zu 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren (u. a. Angaben zum Auftraggeber mit Ansprechpartner, Beschreibung des Umfangs der Leistung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe zu 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren (u. a. Angaben zum Auftraggeber mit Ansprechpartner, Beschreibung des Umfangs der Leistung, Auftragswert, Leistungszeitraum),
— Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl (bezogen auf das Gesamtunternehmen sowie bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags) für die letzten 3 Jahre gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft",
— Zertifizierung für ein QM-/UM-System nach DIN EN ISO 14001 (muss bejaht werden, ansonsten führt dies zum Ausschluss des Angebotes) Ein Nachweis ist beizufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-26
10:15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 037-083580 (2019-02-18)
Ergänzende Angaben (2019-02-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Vergabestelle - Office for contract awarding (FP ECA)
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de📧
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 037-083580
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alter Wert
Text: E-Mail: ausschreibungen.pur-p@bdr.de Neuer Wert
Text: E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de
Quelle: OJS 2019/S 039-088818 (2019-02-20)
Ergänzende Angaben (2019-03-20)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-03-26 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-03-29 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2019/S 059-137348 (2019-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-29) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesdruckerei GmbH,
Kommandantenstraße 18
10969 Berlin
Bundesdruckerei GmbH
Saturnstraße 6
13405 Berlin”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ausführliche Beschreibung der durchzuführenden Leistungen befindet sich in den Unterlagen „Kalkulationsunterlage“ und „Definition der Leistungsarten“.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 037-083580
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ECA-2019-003
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 105-256721 (2019-05-29)