Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung mit der den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Eigenerklärung zur Eignung 124 LD. Die ausgefüllte Eigenerklärung 124 LD ist vom Wirtschaftsteilnehmer/ jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung 124 LD auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder im Original einzureichen. Die Eigenerklärung 124 LD ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn diese nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist.