Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist die Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes Ettstraße 2 ff des Polizeipräsidiums München in 80333 München als Gesamtauftrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhaltsreinigung der Liegenschaft Ettstraße 2 ff des Polizeipräsidiums München
V2-9500-0034”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist die Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes Ettstraße 2 ff des Polizeipräsidiums München in 80333 München als Gesamtauftrag.”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist die Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes Ettstraße 2 ff des Polizeipräsidiums München in 80333 München als Gesamtauftrag.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist die Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes Ettstraße 2 ff des Polizeipräsidiums München in 80333 München als Gesamtauftrag.”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist die Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes Ettstraße 2 ff des Polizeipräsidiums München in 80333 München als Gesamtauftrag.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr zu gleichen Konditionen.”
Zusätzliche Informationen:
“Die Objekt-/Ortsbesichtigung für das Anwesen ist vor Abgabe des Angebotes Pflicht. Mit dem Angebot müssen die Bestätigungen über die Durchführung der...”
Zusätzliche Informationen
Die Objekt-/Ortsbesichtigung für das Anwesen ist vor Abgabe des Angebotes Pflicht. Mit dem Angebot müssen die Bestätigungen über die Durchführung der Objektbesichtigungen zurückgesandt werden. Die Objekt-/Ortsbesichtigung ist an folgenden Terminen nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich: 12.3.2019 14.3.2019 19.3.2019.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens in dem der Bieter ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen Gebäudereiniger gemäß Handwerksverordnung oder zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertrags-staates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind. (Hinweis: in Deutschland ist dies der Eintrag in die Handwerksrolle, nachzuweisen durch die Handwerkskarte – Kopie-). (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV),
— Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
— Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
— Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend,
— Scientology-Schutzerklärung -Erklärung zur Akteneinsicht gemäß § 165 GWB,
— Nachweis über die Teilnahme an den Objektbesichtigungen.
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen
– soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist,
– mit dem Angebot eingereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2-5 VgV. Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV),
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall und Jahr: Personenschäden 3 000 000 EUR Sach- und Umweltschäden 1 500 000 EUR Vermögensschäden 200 000 EUR Bearbeitungsschäden 500 000 EUR Schlüsselverlust 50 000 EUR.
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2-5 VgV. Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen (hier Unterhaltsreinigung) – in einer vergleichbaren Größenordnung (ca. 25...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen (hier Unterhaltsreinigung) – in einer vergleichbaren Größenordnung (ca. 25 000,00 m) – erbringt oder erbracht hat. Als vergleichbar hinsichtlich der Größenordnung sind sowohl einzelne Objekte mit der genannten Gesamtfläche in qm als auch mehrere einzelne Objekte, die zeitgleich betreut werden/wurden und in der Summe die genannte Gesamtfläche erreichen, anzusehen. Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen. -Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
— Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend — Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung durch den AG während des Auswertzeitraumes innerhalb von 7 Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden,
— Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) – falls zutreffend,
— Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend -Nachweis der DIN EN ISO 9001 Zertifizierung zum Qualitätsmanagement Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2-5 VgV. Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Gebäudereiniger i. S. der Handwerksordnung oder Bewerber, die gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder des Vertragsstaaten...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Gebäudereiniger i. S. der Handwerksordnung oder Bewerber, die gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder des Vertragsstaaten des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistungen berechtigt sind. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) vom 28.12.1965 in der gültigen Fassung am Tag der Bekanntmachung oder der entsprechenden Rechtsvorschrift in der jeweils gültigen Fassung des Mitgliedstaates.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Sonstige Nachweise zur Leistung: Sicherheitsdatenblätter, der zur Reinigung eingesetzten Arbeitsstoffe, Reinigungs- und Pflegemittel.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-08
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Polizeipräsidium München
Tegernseer Landstraße 210
81549 München
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
“Die Objekt-/Ortsbesichtigung für das Anwesen ist vor Abgabe des Angebotes Pflicht. Mit dem Angebot müssen die Bestätigungen über die Durchführung der...”
Die Objekt-/Ortsbesichtigung für das Anwesen ist vor Abgabe des Angebotes Pflicht. Mit dem Angebot müssen die Bestätigungen über die Durchführung der Objektbesichtigungen zurückgesandt werden. Die Objekt-/Ortsbesichtigung ist an folgenden Terminen nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich: 12.3.2019 14.3.2019 19.3.2019 Entgegen der Regelung in Nr. 4 Absatz 2 der ZAVB (Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen für Liefer- und Leistungsaufträge der Bayerischen Polizei) wird das Polizeipräsidium München für sämtliches Personal, das im Auftrag des AN das Reinigungsobjekt betreten soll (auch Materialanlieferer und neue Mitarbeiter zur Arbeitsplatzbesichtigung) mit dessen Einverständnis eine polizeiliche Überprüfung der Zuverlässigkeit durchführen. Die Durchführung der polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit der vorgesehenen Mitarbeiter des Bieters mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgt nach Zuschlagserteilung auf gesonderter Aufforderung durch den AG. Zu näheren Ausführungen ist Punkt II.4 der Vertragsunterlage, Datei 02 zu beachten. Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen durch den Auftraggeber richtet sich nach § 56 Abs. 2-5 VgV. Ohne die geforderten unterschriebenen Erklärungen und Nachweise kann das Angebot nicht berücksichtigtwerden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 048-110380 (2019-03-04)
Ergänzende Angaben (2019-04-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 048-110380
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Das Verfahren wird in den Stand ab Bekanntmachung zurückversetzt. Die Frist zur Angebotsabgabe wird neu gesetzt. Die Überarbeitung der Unterlagen wird...”
Das Verfahren wird in den Stand ab Bekanntmachung zurückversetzt. Die Frist zur Angebotsabgabe wird neu gesetzt. Die Überarbeitung der Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Wirtschaftsteilnehmer erhalten eine Benachrichtigung, sobald das Verfahren erneut bekannt gegeben wird.
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Quelle: OJS 2019/S 069-163280 (2019-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-20) Objekt Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 048-110380
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Das Verfahren wurde in den Stand ab Bekanntmachung zurückversetzt. Das Verfahren wurde anschließend unter der Bekanntmachungsnummer im ABl. 2020/S...”
Das Verfahren wurde in den Stand ab Bekanntmachung zurückversetzt. Das Verfahren wurde anschließend unter der Bekanntmachungsnummer im ABl. 2020/S 038-090009 neu veröffentlicht.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 207-504852 (2020-10-20)