Unterhaltsreinigung der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt, Schornbaumstraße 11, 91052 Erlangen

Polizeipräsidium Mittelfranken

Unterhaltsreinigung der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt, Schornbaumstraße 11, 91052 Erlangen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: 5032-8014.19a02
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt, Schornbaumstraße 11, 91052 Erlangen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeipräsidium Mittelfranken
Postanschrift: Jakobsplatz 5
Postleitzahl: 90402
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.bayern.de/ 🌏
E-Mail: pp-mfr.sg-v2.team-vergabe@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 91121124238 📞
Fax: +49 91121124235 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/972B6520-A895-4AEE-BE33-27D3627BE908 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/972B6520-A895-4AEE-BE33-27D3627BE908 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-26 📅
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 060-139153
ABl. S-Ausgabe: 60

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 271 803 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt
Schornbaumstraße 11
91052 Erlangen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 271 803 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, sofern nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB);
2) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
3) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV);
2) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter 3 vergleichbare Leistungen (Unterhaltsreinigung) – in einer vergleichbaren Größenordnung (ca.18.600 Quadratmeter Grundfläche) – erbringt oder erbracht hat. Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen. (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV);
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2) Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV);
3) Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend – Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von 7 Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden;
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4) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) – falls zutreffend – Nimmt ein Bieter die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, gem. § 47 Abs. 3 VgV.;
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5) Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend;
6) Nachweis der Qualifikation der einzusetzenden Objektleitung (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) (geprüfte Objektleitung der Gebäudedienstleistung, zertifizierte Objektleitung in der Gebäudedienstleistung, Fachwirt für Hygiene oder gleichwertige Ausbildung).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Scientology-Schutzerklärung;
2) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG;
3) Erklärung zur Akteneinsicht gemäß § 165 GWB;
4) Nachweis über die Teilnahme an einer Dienststellenbesichtigung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/972B6520-A895-4AEE-BE33-27D3627BE908 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 060-139153 (2019-03-21)