Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhaltsreinigung einschl. Winterdienst Los 4, U-Bahnstationen Frankfurt Mitte
VGF-EU 216/19”
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltsreinigung der U-Bahnstationen Frankfurt Mitte (Willy-Brandt-Platz, Konstablerwache, Dom/Römer, Hauptbahnhof) inkl. Winterdienst.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigung der U-Bahnstationen Frankfurt Mitte (Willy-Brandt-Platz, Konstablerwache, Dom/Römer, Hauptbahnhof und für die Wehrtore Nord und Süd Frankfurt am...”
Beschreibung der Beschaffung
Reinigung der U-Bahnstationen Frankfurt Mitte (Willy-Brandt-Platz, Konstablerwache, Dom/Römer, Hauptbahnhof und für die Wehrtore Nord und Süd Frankfurt am Main) einschl. Glasreinigung, Gleisbettreinigung und Winterdienst auf einer Gesamtfläche in Höhe von 53 419 m².
Den nicht öffentlichen Bereich „Aktive Signalräume" und „Elektrische Betriebsstätten" dürfen nur von elektrisch unterwiesenen Personen „EUPs" betreten werden. EUPs und koordinierende Elektrofachkraft sind vom AN vorzuhalten. Ebenfalls sind Sicherungsaufsichtskräfte und Sicherungsposten vom AN vorzuhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der VGF steht die Option der Vertragsverlängerung um weitere 2 Jahre zu den Bedingungen des Vertrages zu. Die Option ist gegenüber dem Auftragnehmer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der VGF steht die Option der Vertragsverlängerung um weitere 2 Jahre zu den Bedingungen des Vertrages zu. Die Option ist gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich auszuüben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist,
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist,
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB,
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB,
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann — soweit darin enthalten — durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
“Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von 1,2 Mio. EUR.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung von Schadensersatz-...”
Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von 1,2 Mio. EUR.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung von Schadensersatz- und/oder Regressansprüchen eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von:
a) für Sach- und Personenschäden 5 000 000,00 EUR;
b) für Obhut- und Bearbeitungsschäden 250 000,00 EUR;
c) für Schlüsselschäden 250 000,00 EUR je zweifach maximiert pro Jahr;
d) für Umweltschäden 5 000 000,00 EUR abzuschließen und während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten.
Der Abschluss ist der VGF vor Beginn der ersten Arbeitsaufnahme und danach einmal jährlich nachzuweisen (gem. § 14 des Vertrages).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erbringung von min. einer vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren.
Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erbringung von min. einer vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren.
Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen entsprechend qualifizierten Arbeitskräften.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Gefordert wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % brutto der Auftragssumme.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften („Bietergemeinschaftserklärung“). Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-09
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-09
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Achtung es findet keine Verlesung statt. Die Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
“1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt....”
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
(2) Eignungsnachweis
Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich. Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
(5) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
(6) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
(7) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-evergabe.de bis zum 6.1.2020 (09:00 Uhr), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet.
(8) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
(9) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
Zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
Quelle: OJS 2019/S 229-563179 (2019-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 8
URL: www.vgf-ffm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhaltsreinigung einschl. Winterdienst Los 4, U-Bahnstationen Frankfurt Mitte
26/142” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigung der U-Bahnstationen Frankfurt Mitte (Willy-Brandt-Platz, Konstablerwache,
Dom/Römer, Hauptbahnhof und für die Wehrtore Nord und Süd Frankfurt am...”
Beschreibung der Beschaffung
Reinigung der U-Bahnstationen Frankfurt Mitte (Willy-Brandt-Platz, Konstablerwache,
Dom/Römer, Hauptbahnhof und für die Wehrtore Nord und Süd Frankfurt am Main) einschl.
Glasreinigung, Gleisbettreinigung und Winterdienst auf einer Gesamtfläche in Höhe von 53 419 qm.
Den nicht öffentlichen Bereich „Aktive Signalräume“ und „Elektrische Betriebsstätten“ dürfen
Nur von elektrisch unterwiesenen Personen „EUPs“ betreten werden. EUPs und koordinierende Elektrofachkraft sind vom AN vorzuhalten. Ebenfalls sind Sicherungsaufsichtskräfte und Sicherungsposten vom AN vorzuhalten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 229-563179
Auftragsvergabe
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Titel:
“Unterhaltsreinigung einschl. Winterdienst Los 4, U-Bahnstationen Frankfurt Mitte”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Uniserve Gebäudereinigung GmbH
Postanschrift: Abraham-Lincoln-Str. 36
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6111814139📞
E-Mail: verwaltung@uniserve24.com📧
Fax: +49 6111814199 📠
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.uniserve24.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 100-242820 (2020-05-20)