Auftragsbekanntmachung (2019-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: 6001677816-BwDLZ Köln
Kurze Beschreibung:
“6001677816-BwDLZ Köln.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln
Postanschrift: Flughafenstraße 1
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/🌏
E-Mail: bwdlzkoelnbeschaffung@bundeswehr.org📧
Telefon: +49 2203-908-3099📞
Fax: +49 2203-908-2343 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-20 📅
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 096-232362
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
“Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Objektbetreuung erforderlich, die ständig die Leistungserbringung überwacht, gegenüber den...”
Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Objektbetreuung erforderlich, die ständig die Leistungserbringung überwacht, gegenüber den Reinigungskräften weisungsberechtigt ist,
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 096-232362 (2019-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Objektbetreuung erforderlich, die ständig die Leistungserbringung überwacht, gegenüber den...”
Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Objektbetreuung erforderlich, die ständig die Leistungserbringung überwacht, gegenüber den Reinigungskräften weisungsberechtigt ist, Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und nicht für Reinigungsleistungen herangezogen werden darf.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 186-452902 (2019-09-23)