Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Unterhaltsreinigung die für ihr Verwaltungsgebäude in Mannheim, M 5, 7 aus.
Die Vertragsdauer der ausgeschriebenen Leistungen erstreckt sich vom 1.1.2020 bis 31.12.2021. Es bestehen seitens der Auftraggeberin 2 Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr zu den gleichen Preiskonditionen.
Die Reinigungsarbeiten haben sich neben der gründlichen Fußbodenpflege auch auf sämtliche in den Räumen/Fluren befindliche Einrichtungsgegenstände (Schreibtische, Container, Stehlampen, Akten- und Wandschränke, Sideboards und sonstige Möbelstücke) zu erstrecken. Büromaschinen und Einzelplatz-PC‘s sind von der Reinigung ausgenommen. Die Kalkulation ist so durchzuführen, dass vierteljährlich eine Reinigung der Schrankwände (komplett bis zur Decke) gewährleistet ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung im Verwaltungsgebäude der Direktion Mannheim
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Unterhaltsreinigung die für ihr Verwaltungsgebäude in Mannheim, M 5, 7 aus.
Die...”
Kurze Beschreibung
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Unterhaltsreinigung die für ihr Verwaltungsgebäude in Mannheim, M 5, 7 aus.
Die Vertragsdauer der ausgeschriebenen Leistungen erstreckt sich vom 1.1.2020 bis 31.12.2021. Es bestehen seitens der Auftraggeberin 2 Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr zu den gleichen Preiskonditionen.
Die Reinigungsarbeiten haben sich neben der gründlichen Fußbodenpflege auch auf sämtliche in den Räumen/Fluren befindliche Einrichtungsgegenstände (Schreibtische, Container, Stehlampen, Akten- und Wandschränke, Sideboards und sonstige Möbelstücke) zu erstrecken. Büromaschinen und Einzelplatz-PC‘s sind von der Reinigung ausgenommen. Die Kalkulation ist so durchzuführen, dass vierteljährlich eine Reinigung der Schrankwände (komplett bis zur Decke) gewährleistet ist.
1️⃣
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: M 5,7, 68161 Mannheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Reinigungsarbeiten sind gem. dem Leistungsverzeichnis und dieser Leistungsbeschreibung auszuführen. Die zu reinigenden Flächen ergeben sich aus dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Reinigungsarbeiten sind gem. dem Leistungsverzeichnis und dieser Leistungsbeschreibung auszuführen. Die zu reinigenden Flächen ergeben sich aus dem Flächenverzeichnis. Der innerbetriebliche Ablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nicht gestört werden. Mehrarbeiten, die aufgrund stärkerer Verschmutzung (z. B. infolge kleiner baulicher Instandsetzungsarbeiten oder im Winter) erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Bei den Reinigungsarbeiten sind die ortspolizeilichen Vorschriften sowie die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung und Dokumentation von Eigenkontrollen. Die Verantwortlichen im Haus bestätigen einmal monatlich die einwandfreie Reinigung auf einer Kontrollliste, die der Auftragnehmer aufstellt und vorlegt. Die Reinigungszeiten ergeben sich aus den Angaben des Bieters in den Flächenverzeichnissen. Angebote, die unterhalb der Mindestreinigungszeiten von 22 Arbeitsstunden pro Arbeitstag kalkuliert wurden, werden ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei hohen Abweichungen der empfohlenen Leistungszahlen/Reinigungsrichtwerte im Angebot des Erstplatzierten, kostenlose Probereinigungen in 1 – 2 Räumen des ausgeschriebenen Objekts durchführen zu lassen. Die Reinigungszeiten beginnen täglich um 16:00 Uhr. Wegen der Scharfschaltung der Alarmanlage müssen die Häuser spätestens um 19:00 Uhr verlassen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Reinigungsarbeiten fachgerecht und unter Verwendung von geeigneten Mitteln durchzuführen. Reinigungsmethoden und Reinigungsmaterialien, die eine Schädigung des Personals, der behandelten Flächen oder Einrichtungsgegenstände verursachen, dürfen nicht verwendet werden. Dies gilt insbesondere für die Behandlung der Fußböden und Treppen. Alle Fußbodenbeläge außer Textil- und Teppichböden sind mit einem entsprechenden Reinigungs- und Pflegemittel einstufig nass, im Eingangsbereich zweistufig nass zu wischen. Teppichböden, Teppiche und textile Schmutzfangmatten werden gründlich gesaugt bzw. bürst gesaugt. In den Toiletten und Waschanlagen sind Fußböden, Kachel- und Trennwände obere und untere Fläche, Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen mit geeigneten Mitteln zweistufig nass zu reinigen. Die Toiletten und Urinale sind durch den Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln von Ablagerungen freizuhalten. Die nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln zu entfernenden Rückstände (z. B. Kalkablagerungen) sind durch material schonende Reinigungsmittel (z. B. Keramikradierer) spätestens bei deren Auftreten jedoch mindestens zweimal jährlich zu entfernen. Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach Beendigung der Arbeiten wieder wegzuräumen und gegen missbräuchlichen Gebrauch zu sichern (verschließbare Schränke), alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. In dem vom Auftragnehmer zu reinigenden Bereich sind auch in den im Turnus an diesem Tag nicht gereinigten Räumen nach Erledigung der Reinigungsarbeiten Türen und Fenster zu verschließen, Wasserhähne zuzudrehen und Beleuchtungskörper auszuschalten. Möbelflächen, Tische, Stühle, Schränke, Regale usw., Fensterbänke Heizkörper, Sockelleisten, Telefone und Tischlampen werden feucht abgewischt, Polstermöbel werden gesaugt. Die Objektleitung muss dem Auftraggeber einmal wöchentlich zu den gängigen Bürozeiten als Ansprechpartner/in vor Ort zu Verfügung stehen. Das zur Reinigung erforderliche Putzmaterial, die Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel werden vom Auftraggeber gestellt. Der Auftragnehmer hat jedoch einen sparsamen Verbrauch sicherzustellen. Die Beschäftigung des Reinigungspersonals erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des Gebäudereiniger-Handwerks. Der Mindesttariflohn ist zu beachten. Die Verpflichtungen nach dem Entsendegesetz sind strikt einzuhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es bestehen seitens der Auftraggeberin 2 Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr zu den gleichen Preiskonditionen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung dass keine vorgegebenen Ausschlussgründe vorliegen,
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 : 2000 ff...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung dass keine vorgegebenen Ausschlussgründe vorliegen,
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 : 2000 ff und/oder DIN EN ISO 14001 ff nachweisen, oder den Nachweis erbringen, dass nach gleichwertigen Normen gearbeitet wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Umsatznachweis der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Angaben zur Angestelltenanzahl der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Umsatznachweis der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Angaben zur Angestelltenanzahl der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Personenschäden 2,5 Mio., Sachschäden 1 Mio. EUR).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— mindestens 3 vergleichbare Referenzobjekte der letzten Geschäftsjahre,
— Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Eigenerklärung).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-05
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499-0📞
Fax: +49 228-9499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Telefon: 0049-228-9499-0, Telefax: 0049-228-9499-163, wenden.
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.
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Quelle: OJS 2019/S 187-455217 (2019-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 392120.64 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: M 5,7
68161 Mannheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Reinigungsarbeiten sind gem. dem Leistungsverzeichnis und dieser Leistungsbeschreibung auszuführen. Die zu reinigenden Flächen ergeben sich aus dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Reinigungsarbeiten sind gem. dem Leistungsverzeichnis und dieser Leistungsbeschreibung auszuführen. Die zu reinigenden Flächen ergeben sich aus dem Flächenverzeichnis. Der innerbetriebliche Ablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nicht gestört werden. Mehrarbeiten, die aufgrund stärkerer Verschmutzung (z. B. infolge kleiner baulicher Instandsetzungsarbeiten oder im Winter) erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Bei den Reinigungsarbeiten sind die ortspolizeilichen Vorschriften sowie die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung und Dokumentation von Eigenkontrollen. Die Verantwortlichen im Haus bestätigen einmal monatlich die einwandfreie Reinigung auf einer Kontrollliste, die der Auftragnehmer aufstellt und vorlegt. Die Reinigungszeiten ergeben sich aus den Angaben des Bieters in den Flächenverzeichnissen. Angebote, die unterhalb der Mindestreinigungszeiten von 22 Arbeitsstunden pro Arbeitstag kalkuliert wurden, werden ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei hohen Abweichungen der empfohlenen Leistungszahlen/Reinigungsrichtwerte im Angebot des Erstplatzierten, kostenlose Probereinigungen in 1 – 2 Räumen des ausgeschriebenen Objekts durchführen zu lassen. Die Reinigungszeiten beginnen täglich um 16:00 Uhr. Wegen der Scharfschaltung der Alarmanlage müssen die Häuser spätestens um 19:00 Uhr verlassen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Reinigungsarbeiten fachgerecht und unter Verwendung von geeigneten Mitteln durchzuführen. Reinigungsmethoden und Reinigungsmaterialien, die eine Schädigung des Personals, der behandelten Flächen oder Einrichtungsgegenstände verursachen, dürfen nicht verwendet werden. Dies gilt insbesondere für die Behandlung der Fußböden und Treppen. Alle Fußbodenbeläge außer Textil- und Teppichböden sind mit einem entsprechenden Reinigungs- und Pflegemittel einstufig nass, im Eingangsbereich zweistufig nass zu wischen. Teppichböden, Teppiche und textile Schmutzfangmatten werden gründlich gesaugt bzw. bürstgesaugt. In den Toiletten und Waschanlagen sind Fußböden, Kachel- und Trennwände obere und untere Fläche, Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen mit geeigneten Mitteln zweistufig nass zu reinigen. Die Toiletten und Urinale sind durch den Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln von Ablagerungen freizuhalten. Die nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln zu entfernenden Rückstände (z. B. Kalkablagerungen) sind durch materialschonende Reinigungsmittel (z. B. Keramikradierer) spätestens bei deren Auftreten jedoch mindestens zweimal jährlich zu entfernen. Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach Beendigung der Arbeiten wieder wegzuräumen und gegen missbräuchlichen Gebrauch zu sichern (verschließbare Schränke), alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. In dem vom Auftragnehmer zu reinigenden Bereich sind auch in den im Turnus an diesem Tag nicht gereinigten Räumen nach Erledigung der Reinigungsarbeiten Türen und Fenster zu verschließen, Wasserhähne zuzudrehen und Beleuchtungskörper auszuschalten. Möbelflächen, Tische, Stühle, Schränke, Regale usw., Fensterbänke Heizkörper, Sockelleisten, Telefone und Tischlampen werden feucht abgewischt, Polstermöbel werden gesaugt. Die Objektleitung muss dem Auftraggeber einmal wöchentlich zu den gängigen Bürozeiten als Ansprechpartner/in vor Ort zu Verfügung stehen. Das zur Reinigung erforderliche Putzmaterial, die Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel werden vom Auftraggeber gestellt. Der Auftragnehmer hat jedoch einen sparsamen Verbrauch sicherzustellen. Die Beschäftigung des Reinigungspersonals erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des Gebäudereiniger-Handwerks. Der Mindesttariflohn ist zu beachten. Die Verpflichtungen nach dem Entsendegesetz sind strikt einzuhalten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 187-455217
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Unterhaltsreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 12
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ISK Industrie Service Kempf
Postanschrift: Zwingeräcker 5
Postort: Collenberg
Postleitzahl: 97903
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Miltenberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 392120.64 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn,
Telefon: 0049-228-9499-0, Telefax: 0049-228-9499-163, wenden.
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.
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Quelle: OJS 2019/S 229-562691 (2019-11-26)