Die Leistungen der Unterhaltsreinigung sollen am Standort der Verwaltung des Landkreises Nordwestmecklenburg in Grevesmühlen, Börzower Weg 3 – Malzfabrik – erbracht werden.
Es handelt sich hierbei um ein mehrgeschossiges Industriedenkmal.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung in Grevesmühlen, Börzower Weg 3 (Malzfabrik)
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Leistungen der Unterhaltsreinigung sollen am Standort der Verwaltung des Landkreises Nordwestmecklenburg in Grevesmühlen, Börzower Weg 3 – Malzfabrik –...”
Kurze Beschreibung
Die Leistungen der Unterhaltsreinigung sollen am Standort der Verwaltung des Landkreises Nordwestmecklenburg in Grevesmühlen, Börzower Weg 3 – Malzfabrik – erbracht werden.
Es handelt sich hierbei um ein mehrgeschossiges Industriedenkmal.
1️⃣
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Nordwestmecklenburg, Dienstgebäude Malzfabrik
23936 Grevesmühlen
Beschreibung der Beschaffung: Unterhaltsreinigung in Grevesmühlen, Börzower Weg 3 – Malzfabrik.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages eine anderslautende Mitteilung erfolgt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-17
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (vgl. Ziffer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (vgl. Ziffer VI.4.1).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Ein Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (vgl. 160 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Nordwestmecklenburg
Postanschrift: Börzower Weg 3
Postort: Grevesmühlen
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 384130406503📞
E-Mail: u.wendt@nordwestmecklenburg.de📧
Fax: +49 3841304086503 📠
URL: www.nordwestmecklenburg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 180-438731 (2019-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Nordwestmecklenburg – Die Landrätin
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 139166.13 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 180-438731
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Clean-Up Dienstleistung für Gebäudemanagement
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nordwestmecklenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 139166.13 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (vgl. Ziffer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (vgl. Ziffer VI.4.1).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Ein Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (vgl. 160 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 244-601037 (2019-12-17)