Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhaltsreinigung in Teilbereichen des Theater Münster (Großes und Kleines Haus)
2019-0416-46e”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung in Teilbereichen des Theater Münster.
1️⃣
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theater Münster
Neubrückenstraße 63
48143 Münster Großes und Kleines Haus
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der Unterhaltsreinigung sollen die Bodenflächen und Einrichtungsgegenstände gesäubert, gepflegt und deren Substanz erhalten werden. Zu verschließende...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Unterhaltsreinigung sollen die Bodenflächen und Einrichtungsgegenstände gesäubert, gepflegt und deren Substanz erhalten werden. Zu verschließende Räume sind nach der Reinigung zu schließen und die Schlüssel an der für die Aufbewahrung bestimmten Stelle zu hinterlegen.
Die Unterhaltungsreinigung umfasst:
Reinigung von Fußböden, Teppichen, Bodenflächen im Sanitärbereich, Wandfliesen, Waschbecken, Ablagen, Toiletten, Armaturen, Spiegel, Türen, Sauberlaufzonen, Einrichtungsgegenstände, Fensterbänke, Garderobenschränke, Zuschauerstühle, Lampen sowie das Leeren und Auswaschen von Mülleimern, Wegräumen von Gläsern und Flaschen aus dem Foyer, Toiletten- und Handpapier sowie Flüssigseite nachfüllen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-11
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-11
10:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail...”
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYDFJ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
URL: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.