Unterhaltung der Gewässer sonstiger Ordnung für die Lose 16 und 17 der Jahre 2019-2023

Wasserverband Eifel-Rur

Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern sonstiger Ordnung im Verbandsgebiet des WVER,
Rahmenvertrag vom 1.5.2019 bis 30.4.2023 für die Lose 16 und 17.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-01 Auftragsbekanntmachung
2019-11-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Referenznummer: E96791631
Kurze Beschreibung:
Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern sonstiger Ordnung im Verbandsgebiet des WVER, Rahmenvertrag vom 1.5.2019 bis 30.4.2023 für die Lose 16 und 17.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Eifel-Rur
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Postleitzahl: 52353
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: https://www.wver.de 🌏
E-Mail: zentralevergabe@wver.de 📧
Telefon: +49 2421/494-1133 📞
Fax: +49 2421/494-1509 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E96791631 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E96791631 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-06 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 026-057041
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 233-531717
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit am Jahresende (31.12.) eines jeden Jahres, den Vertrag zum 30.04. des darauf folgenden Jahres zu kündigen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern sonstiger Ordnung im Verbandsgebiet des WVER,
Rahmenvertrag vom 1.5.2019 bis 30.4.2023 für die Lose 16 und 17.
Informationen über Lose:
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z. B. für den Erhalt von beiden Losen.
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Bezeichnung des Loses: Gewässerunterhaltung der Gewässer sonstiger Ordnung 2019-2023
Losnummer: Los 16 "Inde von Staatsgrenze bis Vichtmündung"
Kurze Beschreibung: Mäharbeiten, Unratbeseitigung, Gehölzpflege, Reparaturarbeiten
Zusätzliche Informationen:
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit am Jahresende (31.12.) eines jeden Jahres, den Vertrag zum 30.04. des darauf folgenden Jahres zu kündigen.
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Losnummer: Los 17 "Vicht bis Mündung in die Inde"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreis Aachen, Städteregion Aachen, Stadtgebiete Aachen und Stolberg
Kreis Aachen, Stadtgebiete Stolberg und Eschweiler sowie Kreis Düren, Stadtgebiet Jülich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
—— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
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—— nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
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—— sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
—— gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
—— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
—— die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
—— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
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—— nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
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—— sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
—— gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
—— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
—— die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Mindeststandards:
— - Betriebshaftpflichtversicherung (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz) mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR.
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
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Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen.
Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen
werden! — KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 100 Mio. EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nachdem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR)
werden!
Technische und berufliche Fähigkeiten:
—— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
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—— nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
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—— sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
—— gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
—— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
—— die technische und berufliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Mindeststandards:
—— Fachkundenachweis MVAS 99 (Richtlinie zur Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum).
Der Nachweis darf zum Beginn der Ausführung der Leistung (1.5.2019) nicht älter als 5 Jahre ab Ausstellungsdatum sein.
Sollte der Nachweis während der Vertragslaufzeit die Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum überschreiten, so ist dem AG unaufgefordert der Nachweis der erfolgten Teilnahme an einem Auffrischungskurs/einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vor Ablauf der 5-Jahres-Frist nachzuweisen.
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Diese Anforderung ist Mindeststandard. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot zusätzlich zum vorhandenen Fachkundenachweis die schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Auffrischungsseminar/einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer entsprechende Schulung teilgenommen wird.
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Das Auffrischungsseminar/der Wiederholungsschulung muss vor dem 1.5.2019 absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem AG vorzulegen.
— Fachkundenachweis AS Baum I
Diese Anforderung ist ein Mindeststandard. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Seminar/einer Schulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer entsprechende Schulung teilgenommen wird.
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Das Seminar / die Schulung muss vor dem 1.5.2019 absolviert werden.
Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich und unaufgefordert dem AG vorzulegen.
— - Fachkundenachweis AS Baum II
Das Seminar/die Schulung muss vor dem 1.5.2019 absolviert werden.
—— Nachweis der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach VSG 4.2 § 2
—— der genehmigte Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage/alternativ das Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen,
—— die Anzeige zur Sammlung/Beförderung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit (z. B. Handwerker, Landschafts-/Gartenbauer) gem. § 53 KrWG ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärungen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Wasserverband Eifel-Rur
Eisenbahnstraße 5
Raum E10
52353 Düren
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: – Zentrale Vergabe
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96791631 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: November/Dezember 2022
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer;
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben;
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
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Wir bitten höflich um Abgabe der GAEB-Datei bei der elektronischen Übermittlung des Angebotes.
Schriftliche Angebote in Papierform werden seit dem 19.10.2018 nicht mehr akzeptiert! (siehe verpflichtende Einführung der eVergabe für EU-Vergaben öffentlicher Auftraggeber: Vergabeblog.de vom 18/04/2017, Nr. 30786)
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern/Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektronisch (über die Vergabeplattform subreport ELViS) übermittelt.
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Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebotsinhalts ebenfalls elektronisch (über die Vergabeplattform subreport ELViS) einreichen.
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z. B. für den Erhalt beider Losen.
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Die Vergabe erfolgt grundsätzlich Losweise oder über mehrere Lose gem. dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe mehrerer Lose eingeräumt werden, fließen hierbei in die Wertung der Gestalt ein, dass die Wirtschaftlichkeit über alle Lose für die Vergabe maßgeblich ist (= niedrigster Bewertungspreis in der Summe über alle Lose).
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Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, deren mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens das 1,8-fache des angebotenen Auftragswertes brutto (= Gesamtwert aller beauftragten Lose) beträgt. Bei Zuschlag für mehrere Lose wird die Anzahl der Lose reduziert, bis die vorstehende Bedingung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfüllt ist.
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Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Wasserverband Eifel-Rur, – Revision
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Postort: Düren
Postleitzahl: 52353
Telefon: +49 24214941155 📞
E-Mail: kontakt@wver.de 📧
Fax: +49 24214941009 📠
Internetadresse: https://www.wver.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 026-057041 (2019-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 215-526856
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 026-057041
ABl. S-Ausgabe: 215

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Mäharbeiten, Unratbeseitigung, Gehölzpflege, Reparaturarbeiten.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-08 📅
Name: Landschaftsbau M. Höhn & Sohn OHG
Postanschrift: Kolpingstr. 7
Postort: Merzenich
Postleitzahl: 52399
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Gartenbau Schneider GmbH & Co. KG
Postanschrift: Im Seel 14
Postort: Kreuzau
Postleitzahl: 52372
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabe

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1) der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserverband Eifel-Rur, – Revision
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Postort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 24214941155 📞
E-Mail: kontakt@wver.de 📧
Fax: +49 24214941009 📠
Internetadresse: https://www.wver.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 215-526856 (2019-11-05)