Unterstützung für die Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs
AOK-Bundesverband GbR
Unterstützung bei der Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-29.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-11-29 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-01-06 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2019-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2019-11-29-SYS-SAW
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDRUK/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDRUK 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 233-571737
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Begründung für die Rahmenvereinbarung: Siehe unter VI.3) "Zusätzliche Angaben" und dort Ziffer 4)
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Siehe unter VI.3) "Zusätzliche Angaben" und dort Ziffer 4)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDRUK/documents 🌏
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Viviane Sawyerr
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 233-571737 (2019-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2019-11-29-SYS-SAW
Kurze Beschreibung:
Unterstützung bei der Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDRUK/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDRUK 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 233-571737
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV);
2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem in Ziffer I.3. Link dort abzurufen;
3) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden;
4) Der Vertrag hat aus den nachstehenden Gründen eine längere Laufzeit als die in § 21 Abs. 6 VgV für Rahmenverträge vorgesehene Höchstlaufzeit von 4 Jahren. Die Vorbereitung und Durchführung der Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs, sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Migration von der derzeitigen ZSA-Plattform auf die ZSA-Plattform des Auftragnehmers weisen einen erheblichen zeitlichen Aufwand auf. Während der Laufzeit kann es zu unvorhersehbaren Mehraufwand und damit verbundener zeitlicher Verlängerung kommen. Die derzeitige Kalkulation liegt aktuell bei knapp über 4 Jahren und der Bedarf einer Beratung erschließt sich über die gesamte Projektdauer. Die Kosten für den Berater amortisieren sich erst nach einer längeren Vertragslaufzeit, in der Phase der Durchführung und Nachbereitung der Migration. Das Risiko besteht, dass bei der Vorbereitung und Durchführung der Migration neue Technologien verwendet werden müssen, die im Vorfeld nicht bekannt waren und zu einer längeren Umsetzungszeit führen. Zudem ist aufgrund der Komplexität der Leistungen zu befürchten, dass es während der Migration zu unerwarteten Komplikationen mit zeitlichen Auswirkungen kommt.
5) Hinweis: In dem Zeitraum vom 21.12.2019 bis einschließlich zum 5.1.2020 können betriebsbedingt keine Fragen beantwortet werden. Dies wurde bei der Bemessung der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge berücksichtigt.
6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDRUK
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Vertrags ist die Beratung und Unterstützung des AOK-Bundesverbands durch den Auftragnehmer in dem Projekt „Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs“ in folgenden Bereichen: Projektmanagement, insbesondere Unterstützung der Projektleitung bei der Steuerung des Projekts „Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs“; Training und Coaching; Risikomanagement und Controlling im Projektvorgehen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Er hat eine Laufzeit von 4 Jahren („Erstlaufzeit“). Er verlängert sich automatisch und einmalig um weitere 6 Monate, wenn er nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt wird.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen;
b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich ist folgende Unterlage für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich ist folgende Unterlage je Nachunternehmer einzureichen:
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe durch Bestätigung des Versicherers. Ersatzweise kann der Bewerber erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
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Hinweise:
(a) Die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen;
(b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Es sind mindestens 2 Referenzen zu IT-Projekten anzugeben, in denen die hauptsächliche Tätigkeit des Auftragnehmers, in der Beratung und Unterstützung der Projektmitarbeiter und der Projektleitung hinsichtlich der Vorbereitung, Begleitung einer Ausschreibung für einen zentralen Betrieb von IT-Diensten und IT-Anwendungen, sowie an der Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung der Migration von IT-Diensten und IT-Anwendungen durchgeführt hat. In den Referenzen wird die eigenständige Ausarbeitung von Lösungen und Mitwirkung am Gesamtprojektergebnis ersichtlich.
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Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor Dezember 2015 liegen. Jede Referenz muss mindestens 250 Beratertage umfassen. Sofern die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, müssen bereits 250 Beratertage erbracht worden sein.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
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— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Hinweis: Bietergemeinschaften nehmen im Zuschlagsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung an.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es sind mindestens 2 Referenzen einzureichen, die den Mindestanforderungen in Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung entsprechen. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern dienen die Referenzen neben dem Nachweis der Eignung auch zur Ermittlung der Bewerberreihenfolge.
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Dabei wird eine Referenz mit zusätzlichen Punkten bewertet, wenn ein Referenzprojekt neben den Mindestanforderungen zusätzlich die folgenden Unterkriterien erfüllt:
— Es handelt sich um Projekte, in denen ein Multiprojektmanagement implementiert wurde, mit mindestens 3 Parteien,
— Die Leistungen wurden nach agilen Methoden wie z. B. SCRUM durchgeführt,
— Für das als IT-Projekt durchgeführte Projekt, wurden mindestens 3 Unternehmen zur Markterkundung herangezogen,
— Für die in den Referenzen genannten Leistungen wurden Ausschreibungen durchgeführt, die…
… Beistelleistungen als Bestandteil des Leistungsumfanges beinhaltet haben,
… komplexe E-Mail Dienste als Bestandteil des Leistungsumfanges beinhaltet haben,
… Internetzugänge als Bestandteil des Leitungsumfanges beinhaltet haben,
… einen zentralen DNS-Dienst als Bestandteil des Leistungsumfanges beinhaltet haben,
… komplexe Web-Anwendungen, einschließlich Datenbanken und verteilte Webservices beinhaltet haben,
— Für die in den Referenzen genannten Leistungen, wurden Ausschreibungen durchgeführt, die komplexe Web-Proxy Dienste beinhaltet haben,
— Für die in den Referenzen genannten Leistungen wurden…
… komplexe E-Mail Dienste migriert,
… Internetzugänge migriert,
… komplexe DNS Dienste migriert,
… komplexe Web-Anwendungen einschließlich Datenbanken und verteilten Webservices migriert,
… komplexe Web-Proxy Dienste migriert.
Für die einzelnen Unterkriterien werden jeweils zwischen null und 2 Punkte vergeben, je nachdem ob das Unterkriterium in der jeweiligen wertungsfähigen Referenz aus Nummer 1 erfüllt wurde. Diese Punkte werden mit verschiedenen Gewichtungsfaktoren multipliziert.
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Die Bepunktung dient dazu, die Bewerber nach Ihrer Eignung zu staffeln, und sich für das Verhandlungsverfahren für die 3 bestgeeignesten Bewerber zu entscheiden.
Bei einer Punktgleichheit auf dem dritten Platz, werden alle betroffenen punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall ergehen mehr als 3 Angebotsaufforderungen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Siehe unter VI.3) "Zusätzliche Angaben" und dort Ziffer 4)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDRUK/documents 🌏
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Viviane Sawyerr
Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV);
2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem in Ziffer I.3. Link dort abzurufen;
3) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden;
4) Der Vertrag hat aus den nachstehenden Gründen eine längere Laufzeit als die in § 21 Abs. 6 VgV für Rahmenverträge vorgesehene Höchstlaufzeit von 4 Jahren. Die Vorbereitung und Durchführung der Neuausschreibung einer Infrastruktur für zentrale Dienste der AOKs, sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Migration von der derzeitigen ZSA-Plattform auf die ZSA-Plattform des Auftragnehmers weisen einen erheblichen zeitlichen Aufwand auf. Während der Laufzeit kann es zu unvorhersehbaren Mehraufwand und damit verbundener zeitlicher Verlängerung kommen. Die derzeitige Kalkulation liegt aktuell bei knapp über 4 Jahren und der Bedarf einer Beratung erschließt sich über die gesamte Projektdauer. Die Kosten für den Berater amortisieren sich erst nach einer längeren Vertragslaufzeit, in der Phase der Durchführung und Nachbereitung der Migration. Das Risiko besteht, dass bei der Vorbereitung und Durchführung der Migration neue Technologien verwendet werden müssen, die im Vorfeld nicht bekannt waren und zu einer längeren Umsetzungszeit führen. Zudem ist aufgrund der Komplexität der Leistungen zu befürchten, dass es während der Migration zu unerwarteten Komplikationen mit zeitlichen Auswirkungen kommt.
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5) Hinweis: In dem Zeitraum vom 21.12.2019 bis einschließlich zum 5.1.2020 können betriebsbedingt keine Fragen beantwortet werden. Dies wurde bei der Bemessung der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge berücksichtigt.
6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDRUK
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
Ergänzende Angaben (2020-01-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 005-007319
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 233-571737
ABl. S-Ausgabe: 5
Quelle: OJS 2020/S 005-007319 (2020-01-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 005-007319
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 233-571737
ABl. S-Ausgabe: 5
Quelle: OJS 2020/S 005-007319 (2020-01-06)
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