Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist der zentrale IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung in Bayern. Es stellt zentrale Leistungen für alle Behörden des Freistaats Bayern zur Verfügung.
Die verschiedenen Leistungen des IT-DLZ werden von dafür spezialisierten Servicegruppen erbracht.
Die Servicegruppe „Technischer Anwendungsbetrieb“ ist innerhalb des IT-DLZ für die Betreuung der Fachverfahren diverser Kunden zuständig. Die betreuten Fachverfahren sind so vielfältig wie die Behördenlandschaft des Freistaats Bayern.
Die ausgeschriebene Mitarbeit umfasst im Wesentlichen die Unterstützung des „technischen Anwendungsbetriebs“ vor Ort beim IT-DLZ in München durch einen Leiharbeiter in Vollzeit im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 12 Monaten mit einer Verlängerungsoption um weitere 6 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützung im Technischen Anwendungsbetrieb (Arbeitnehmerüberlassung)
2019AHE000004”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Computerunterstützung📦
Kurze Beschreibung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist der zentrale IT-Dienstleister für die...”
Kurze Beschreibung
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist der zentrale IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung in Bayern. Es stellt zentrale Leistungen für alle Behörden des Freistaats Bayern zur Verfügung.
Die verschiedenen Leistungen des IT-DLZ werden von dafür spezialisierten Servicegruppen erbracht.
Die Servicegruppe „Technischer Anwendungsbetrieb“ ist innerhalb des IT-DLZ für die Betreuung der Fachverfahren diverser Kunden zuständig. Die betreuten Fachverfahren sind so vielfältig wie die Behördenlandschaft des Freistaats Bayern.
Die ausgeschriebene Mitarbeit umfasst im Wesentlichen die Unterstützung des „technischen Anwendungsbetriebs“ vor Ort beim IT-DLZ in München durch einen Leiharbeiter in Vollzeit im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 12 Monaten mit einer Verlängerungsoption um weitere 6 Monate.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Arbeitnehmerüberlassung für das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, welches der...”
Beschreibung der Beschaffung
Arbeitnehmerüberlassung für das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, welches der zentrale IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung in Bayern ist.
Die Servicegruppe „Technischer Anwendungsbetrieb“ ist innerhalb des IT-DLZ für die Betreuung der Fachverfahren unserer Kunden zuständig. Die betreuten Fachverfahren sind so vielfältig wie die Behördenlandschaft des Freistaats Bayern. Beispiele hier-für sind webbasierte Systeme:
– zur Bereitstellung und Pflege des BayernPortals einschl. der BayernID,
– für Onlineservices von Verwaltungsdienstleitungen (intelliform Server der Fa. cit),
– für CMS-gestützte Webauftritte,
– zur schnittstellengesteuerten Dokumentengenerierung (BayText) und
– zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren (z. B. elektronische Gewerbemeldung, EU-Förderverfahren, zentrale Beschaffungsplattform).
Aufgaben:
– Bearbeitung von Systemproblemen/Incident Management (u. a. Entwicklung der Lösung, selbständige Erstellung von Skripten, Tests, Freigabe),
– Durchführung von Changes (u. a. Durchführung, Koordination, Dokumentation),
– Präventive Systempflege (u. a. Durchführung täglicher Checks, Überwachung der Systemauslastung, Analysen für Optimierungsvorschläge),
– Dokumentation.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerung um weitere 6 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Scientology Schutzerklärung,
— Arbeitnehmerüberlassungsvertrag,
— Verpflichtungserklärung nichtbeamteter Personen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-26
12:00 📅
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 121-296755 (2019-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-07) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Arbeitnehmerüberlassung für das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, welches der...”
Beschreibung der Beschaffung
Arbeitnehmerüberlassung für das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, welches der zentrale IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung in Bayern ist.
Die Servicegruppe „Technischer Anwendungsbetrieb“ ist innerhalb des IT-DLZ für die Betreuung der Fachverfahren unserer Kunden zuständig. Die betreuten Fachverfahren sind so vielfältig wie die Behördenlandschaft des Freistaats Bayern. Beispiele hier-für sind webbasierte Systeme
— zur Bereitstellung und Pflege des BayernPortals einschl. der BayernID,
— für Onlineservices von Verwaltungsdienstleitungen (intelliform Server der Fa. cit),
— für CMS-gestützte Webauftritte,
— zur schnittstellengesteuerten Dokumentengenerierung (BayText) und
— zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren (z. B. elektronische Gewerbemeldung, EU-Förderverfahren, zentrale Beschaffungsplattform).
Aufgaben:
— Bearbeitung von Systemproblemen/Incident Management (u. a. Entwicklung der Lösung, selbständige Erstellung von Skripten, Tests, Freigabe),
— Durchführung von Changes (u. a. Durchführung, Koordination, Dokumentation),
— Präventive Systempflege (u. a. Durchführung täglicher Checks, Überwachung der Systemauslastung, Analysen für Optimierungsvorschläge),
— Dokumentation.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 121-296755
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Unterstützung im Technischen Anwendungsbetrieb (Arbeitnehmerüberlassung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Aufhebung des Vergabeverfahrens nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV, da keine Angebote abgegeben wurden.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 154-380337 (2019-08-07)