Beschafft werden Unterstützungsleistungen für das BAIS-Meldewesen. Die NBank nutzt für das bankenaufsichtsrechtliche Meldewesen die Meldewesen-Standardsoftware BAIS der Firma BSM GmbH, im folgenden BAIS. Die Meldewesen-Vorverarbeitung erfolgt über eine individuelle Schnittstelle (BAIS-SST) vom Datawarehouse (NBW) nach BAIS. Die individuelle Schnittstelle wurde in Anlehnung an die Schnittstellen-Standardsoftware iBS-SRT mit entsprechendem BAIS-Adapter der Firma iBS-AG entwickelt. Alle genannten Softwarekomponenten sind auf dem aktuellen Stand.
Die Systemumgebung des Instituts besteht aus mehreren getrennten Softwareanwendungen. Die melde relevanten Daten befinden sich in SAP Standardmodulen. Einzelne Positionen werden in kundenspezifischen SAP-Tabellen geführt.
Ein Teil der melde relevanten Daten wird über verschiedene Schnittstellen aus vor-gela-gerten Systemen in das SAP übernommen (ausführlich siehe Leistungsbeschreibung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen BAIS Meldewesen
RE 2019.09
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Beschafft werden Unterstützungsleistungen für das BAIS-Meldewesen. Die NBank nutzt für das bankenaufsichtsrechtliche Meldewesen die...”
Kurze Beschreibung
Beschafft werden Unterstützungsleistungen für das BAIS-Meldewesen. Die NBank nutzt für das bankenaufsichtsrechtliche Meldewesen die Meldewesen-Standardsoftware BAIS der Firma BSM GmbH, im folgenden BAIS. Die Meldewesen-Vorverarbeitung erfolgt über eine individuelle Schnittstelle (BAIS-SST) vom Datawarehouse (NBW) nach BAIS. Die individuelle Schnittstelle wurde in Anlehnung an die Schnittstellen-Standardsoftware iBS-SRT mit entsprechendem BAIS-Adapter der Firma iBS-AG entwickelt. Alle genannten Softwarekomponenten sind auf dem aktuellen Stand.
Die Systemumgebung des Instituts besteht aus mehreren getrennten Softwareanwendungen. Die melde relevanten Daten befinden sich in SAP Standardmodulen. Einzelne Positionen werden in kundenspezifischen SAP-Tabellen geführt.
Ein Teil der melde relevanten Daten wird über verschiedene Schnittstellen aus vor-gela-gerten Systemen in das SAP übernommen (ausführlich siehe Leistungsbeschreibung).
1️⃣
Ort der Leistung: Hannover🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschafft werden Unterstützungsleistungen für das BAIS-Meldewesen. Die NBank nutzt für das bankenaufsichtsrechtliche Meldewesen die...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschafft werden Unterstützungsleistungen für das BAIS-Meldewesen. Die NBank nutzt für das bankenaufsichtsrechtliche Meldewesen die Meldewesen-Standardsoftware BAIS der Firma BSM GmbH, im folgenden BAIS. Die Meldewesen-Vorverarbeitung erfolgt über eine individuelle Schnittstelle (BAIS-SST) vom Datawarehouse (NBW) nach BAIS. Die individuelle Schnittstelle wurde in Anlehnung an die Schnittstellen-Standardsoftware iBS-SRT mit entsprechendem BAIS-Adapter der Firma iBS-AG entwickelt. Alle genannten Softwarekomponenten sind auf dem aktuellen Stand.
Die Systemumgebung des Instituts besteht aus mehreren getrennten Softwareanwendungen. Die melde relevanten Daten befinden sich in SAP Standardmodulen. Einzelne Positionen werden in kundenspezifischen SAP-Tabellen geführt.
Ein Teil der melde relevanten Daten wird über verschiedene Schnittstellen aus vorgelagerten Systemen in das SAP übernommen (ausführlich siehe Leistungsbeschreibung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Preis (Gewichtung): 50
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden. Dabei ist der jeweilige Auftraggeber namentlich unter Nennung eines Ansprechpartners, dessen Rufnummer sowie Auftragswert und Liefer- bzw. Leistungszeitraum zu nennen. Es sind maximal fünf, aber mindestens 3 Referenzaufträge zu nennen (Anlage 04),
— zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen),
— sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen (formlos bzw. Eigenerklärung).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-22
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64Y1CB
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 119-291861 (2019-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen BAIS Meldewesen
RE 2019.09 (ex post)
Kurze Beschreibung:
“Beschafft werden Unterstützungsleistungen für das BAIS-Meldewesen. Die NBank nutzt für das bankenaufsichtsrechtliche Meldewesen die...”
Kurze Beschreibung
Beschafft werden Unterstützungsleistungen für das BAIS-Meldewesen. Die NBank nutzt für das bankenaufsichtsrechtliche Meldewesen die Meldewesen-Standardsoftware BAIS der Firma BSM GmbH, im folgenden BAIS. Die Meldewesen-Vorverarbeitung erfolgt über eine individuelle Schnittstelle (BAIS-SST) vom Datawarehouse (NBW) nach BAIS. Die individuelle Schnittstelle wurde in Anlehnung an die Schnittstellen-Standardsoftware iBS-SRT mit entsprechendem BAIS-Adapter der Firma iBS-AG entwickelt. Alle genannten Softwarekomponenten sind auf dem aktuellen Stand.
Die Systemumgebung des Instituts besteht aus mehreren getrennten Softwareanwendungen. Die melderelevanten Daten befinden sich in SAP Standardmodulen. Einzelne Positionen werden in kundenspezifischen SAP-Tabellen geführt.
Ein Teil der melderelevanten Daten wird über verschiedene Schnittstellen aus vorgelagerten Systemen in das SAP übernommen (ausführlich siehe Leistungsbeschreibung).
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 360808.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 586313.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschafft werden Unterstützungsleistungen für das BAIS-Meldewesen. Die NBank nutzt für das bankenaufsichtsrechtliche Meldewesen die...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschafft werden Unterstützungsleistungen für das BAIS-Meldewesen. Die NBank nutzt für das bankenaufsichtsrechtliche Meldewesen die Meldewesen-Standardsoftware BAIS der Firma BSM GmbH, im folgenden BAIS. Die Meldewesen-Vorverarbeitung erfolgt über eine individuelle Schnittstelle (BAIS-SST) vom Datawarehouse (NBW) nach BAIS. Die individuelle Schnittstelle wurde in Anlehnung an die Schnittstellen-Standardsoftware iBS-SRT mit entsprechendem BAIS-Adapter der Firma iBS-AG entwickelt. Alle genannten Softwarekomponenten sind auf dem aktuellen Stand.
Die Systemumgebung des Instituts besteht aus mehreren getrennten Softwareanwendungen. Die melderelevanten Daten befinden sich in SAP Standardmodulen. Einzelne Positionen werden in kundenspezifischen SAP-Tabellen geführt.
Ein Teil der melderelevanten Daten wird über verschiedene Schnittstellen aus vorgelagerten Systemen in das SAP übernommen (ausführlich siehe Leistungsbeschreibung).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 119-291861
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: RE 2019.09
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Unterstützungsleisungen BAIS Meldewesen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Constructive Consulting Regulatory & Risk
Postort: Frankfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 390 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 360808.00
Höchstes Angebot: 586313.00
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64D654
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 186-452877 (2019-09-25)