Unterstützungsprogramm für Unternehmen und ihre Mitarbeiter (Employee Assistance Program)

AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse beschäftigt aktuell insgesamt ca. 3 200 Mitarbeiter. Im Rahmen des audit berufundfamilie und des Aufbaus eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) haben wir das Ziel, die Balance zwischen beruflichem und persönlichem Umfeld zu stärken und die Erhaltung der Gesundheit unserer Beschäftigten zu fördern. Deshalb möchten wir den Beschäftigten im Rahmen einer externen Mitarbeiterberatung die Möglichkeit bieten, sich bei emotionalen und psychologischen Anliegen sowie bei lebenspraktischen Problemstellungen schnell und kompetent beraten zu lassen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung für Führungskräfte, Personal- und Ausbildungspartner sowie Kollegen der Interessenvertretungen (Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte Jugend- und Schwerbehindertenvertreter) der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-08 Auftragsbekanntmachung
2019-07-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Referenznummer: 2019-05-08-RPS-SPE
Kurze Beschreibung:
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse beschäftigt aktuell insgesamt ca. 3 200 Mitarbeiter. Im Rahmen des audit berufundfamilie und des Aufbaus eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) haben wir das Ziel, die Balance zwischen beruflichem und persönlichem Umfeld zu stärken und die Erhaltung der Gesundheit unserer Beschäftigten zu fördern. Deshalb möchten wir den Beschäftigten im Rahmen einer externen Mitarbeiterberatung die Möglichkeit bieten, sich bei emotionalen und psychologischen Anliegen sowie bei lebenspraktischen Problemstellungen schnell und kompetent beraten zu lassen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung für Führungskräfte, Personal- und Ausbildungspartner sowie Kollegen der Interessenvertretungen (Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte Jugend- und Schwerbehindertenvertreter) der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Physiotherapiedienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postleitzahl: 67304
Postort: Eisenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY2YE/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY2YE 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 091-219218
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY2YE

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die externe Mitarbeiterberatung trägt dazu bei, dass die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durch ihre Mitarbeiter als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird:
— der Arbeitgeber übernimmt soziale Verantwortung für seine Mitarbeiter und leistet damit einen Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt,
— es wird dadurch ein mitarbeiterorientiertes und wertschätzendes Unternehmensklima gefördert.
Die externe Mitarbeiterberatung trägt zur langfristigen Erhaltung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bei, indem sie bei der Bewältigung ihrer beruflichen und privaten Probleme unterstützt werden – dies fördert die Erhaltung und Wiederherstellung von Arbeitsfähigkeit sowie die Senkung von Abwesenheits- und/oder Präsentismuskosten. Motivation und Identifikation mit der Arbeitgeberin werden gefördert.
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Die externe Beratung soll den Mitarbeitern und den in häuslicher Gemeinschaft mit dem Mitarbeiter lebenden Personen Informationen und Beratung zu fast allen Fragen, die das Arbeits- und Privatleben betreffen, bieten. Der Auftragnehmer hält zur Auftragserfüllung in den unterschiedlichen Beratungsfeldern ein multiprofessionelles Beratungsteam vor, dass sich mindestens aus Personen mit staatlich anerkanntem Abschluss und Berufserfahrung als Psychologen bzw. approbierte Psychotherapeuten, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter zusammensetzt. Das Beratungsteam ist bei Bedarf durch weitere für den konkreten Beratungsanlass entsprechend qualifizierte Personen zu ergänzen, z. B. durch Personen mit staatlich anerkanntem Abschluss und Berufserfahrung als Pädagogen und Steuerberater.
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Bei der Auftraggeberin sind derzeit ca. 3 200 Mitarbeiter beschäftigt.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verfügt jedoch über keine Erfahrungswerte bzgl. der Nutzung dieses Angebots. Bei der Kalkulation des Leistungsvolumens wird von folgenden Zahlen pro Jahr ausgegangen:
— 80 telefonische Beratungen für Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
— aus einer telefonischen Beratung heraus resultierende persönliche Beratung (Face-to-Face) 12 Einzelfälle (nur Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland) á maximal 5 Einzeltermine,
— die Einzelfälle einer persönlichen Beratung (Face-to-Face) sollen auf maximal 120 pro Jahr begrenzt werden,
— Krisenintervention 2 Stück/Jahr.
Da es sich hier um ein geschätztes Auftragsvolumen handelt, können die o. g. Zahlen nach oben wie auch nach unten abweichen.
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister (Kopie) des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft;
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Angabe spezifischer Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich, der mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist. Der spezifische Jahresumsatz muss zumindest in einem Jahr so hoch oder höher sein wie der Auftragswert (= wertungsrelevanter Bruttoangebotspreis);
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2) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass der Bieter über eine aktuelle und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für Sachschäden (je Schadensfall) und 1 000 000,00 EUR für Personenschäden (je Schadensfall) verfügt.
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Für den Fall, dass der Bieter keine Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe vorlegen kann, erklärt er, dass er im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich, eine Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen wird. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens den Bieter aufzufordern, die Versicherungspolice beizubringen.
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Mindeststandards:
Zu 1) Der spezifische Jahresumsatz muss zumindest in einem Jahr so hoch oder höher sein wie der Auftragswert (= wertungsrelevanter Bruttoangebotspreis).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl des Fachpersonals in den letzten 3 Jahren. Fachpersonal wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2, Ziffer 3 und 4) beschrieben;
2) Mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahren mindestens die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Zeitraum 02/2016-01/2019). Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung wird eine Referenz gewertet, wenn die folgenden Mindestkriterien erfüllt sind:
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Die angebotene Beraterleistung war in Umfang (Leistungen konnten von mindestens 2 000 Mitarbeiter eines Unternehmens in Anspruch genommen werden) und Form (telefonisch, Face-to-Face, Krisenintervention) Gegenstand eines Vertrages war.
Mindeststandards:
Zu 1) Fachpersonal wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2, Ziffer 3 und 4) beschrieben;
Zu 2) Es sind mindestens 2 Referenzen einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Es ist eine Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -LTTG) einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY2YE/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2019/S 091-219218 (2019-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA:2019-05-08-RPS-SPE
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 143-353022
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 091-219218
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDYRE

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-16 📅
Name: ife Gesundheits-AG
Postort: Nehmten
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
Quelle: OJS 2019/S 143-353022 (2019-07-24)