ÜT-Schränke 2019

Bayerisches Landeskriminalamt

Beschaffungsgegenstand ist die Konfektionierung, Lieferung, Vor-Ort-Aufbau, (Elektro-)Installation und Inbetriebnahme von IT-Schränken mit weiterer Ausstattung in mehreren Kategorien für den Outdoor- und Indoor-Bereich zur Nutzung als Übertragungstechnik (ÜT)-Schränke. Insbesondere die Outdoor-Schränke müssen erhöhte Sicherheitsanforderungen (z. B. Widerstandsklasse RC4, besondere Schließung, Feuerwiderstandsklasse F30) erfüllen. Das eingesetzte Personal muss sicherheitsüberprüft (Ü1) sein. Teilweise sind die ÜT-Schränke an schwer zugänglichen Orten aufzustellen, so dass ein Transport der Schränke in zerlegter Form möglich sein muss. Die ÜT-Schränke sind vom Auftragnehmer mit verschiedenen technischen Ausstattungen (z. B. 48 Volt Gleichstrom-Versorgung, Sensoren, Alarme etc.) gemäß den Vorgaben des Auftraggebers auszustatten (Konfektionierung). Es ist vorgesehen, für die ca. 1 000 Standorte des Digitalfunks BOS im Freistaat Bayern ca. 546 Indoor ÜT-Schränke und ca. 445 Outdoor ÜT-Schränke zu beschaffen, wobei diese Angaben unverbindliche Schätzmengen und keine verbindliche Mindest- oder Höchstabnahmemengen darstellen. Der Auftrag ist in 2 Lose (Regionallose 1 und 2) aufgeteilt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-31 Auftragsbekanntmachung
2019-07-30 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2019-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermittlungsschränke
Menge oder Umfang: Vgl. Abschnitt II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermittlungsschränke 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.funk@polizei.bayern.de 📧
Fax: +49 891212306125 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 106-260224
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
(1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt; (2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung) sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB); (3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; (4) Der ausgeschriebene Auftrag ist in 2 Lose (Regionallose 1 und 2 als Teillose) aufgeteilt, eine Gesamtvergabe bleibt vorbehalten. Einer weiteren Aufteilung in Fachlose oder zusätzliche Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit; (5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt; (6) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen; (7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) angegebenen Teilnahme-/Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss; (8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; (9) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; (10) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; (11) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; (12) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen; (13) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsgegenstand ist die Konfektionierung, Lieferung, Vor-Ort-Aufbau, (Elektro-)Installation und Inbetriebnahme von IT-Schränken mit weiterer Ausstattung in mehreren Kategorien für den Outdoor- und Indoor-Bereich zur Nutzung als Übertragungstechnik (ÜT)-Schränke. Insbesondere die Outdoor-Schränke müssen erhöhte Sicherheitsanforderungen (z. B. Widerstandsklasse RC4, besondere Schließung, Feuerwiderstandsklasse F30) erfüllen. Das eingesetzte Personal muss sicherheitsüberprüft (Ü1) sein. Teilweise sind die ÜT-Schränke an schwer zugänglichen Orten aufzustellen, so dass ein Transport der Schränke in zerlegter Form möglich sein muss. Die ÜT-Schränke sind vom Auftragnehmer mit verschiedenen technischen Ausstattungen (z. B. 48 Volt Gleichstrom-Versorgung, Sensoren, Alarme etc.) gemäß den Vorgaben des Auftraggebers auszustatten (Konfektionierung). Es ist vorgesehen, für die ca. 1 000 Standorte des Digitalfunks BOS im Freistaat Bayern ca. 546 Indoor ÜT-Schränke und ca. 445 Outdoor ÜT-Schränke zu beschaffen, wobei diese Angaben unverbindliche Schätzmengen und keine verbindliche Mindest- oder Höchstabnahmemengen darstellen. Der Auftrag ist in 2 Lose (Regionallose 1 und 2) aufgeteilt.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: ÜT-Schränke 2019 Regionallos 1
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsgegenstand ist die Konfektionierung, Lieferung, Vor-Ort-Aufbau, (Elektro-)Installation und Inbetriebnahme von IT-Schränken mit weiterer Ausstattung in mehreren Kategorien für den Outdoor- und Indoor-Bereich zur Nutzung als Übertragungstechnik (ÜT)-Schränke. Insbesondere die Outdoor-Schränke müssen erhöhte Sicherheitsanforderungen (z. B. Widerstandsklasse RC4, besondere Schließung, Feuerwiderstandsklasse F30) erfüllen. Das eingesetzte Personal muss sicherheitsüberprüft (Ü1) sein. Teilweise sind die ÜT-Schränke an schwer zugänglichen Orten aufzustellen, so dass ein Transport der Schränke in zerlegter Form möglich sein muss. Die ÜT-Schränke sind vom Auftragnehmer mit verschiedenen technischen Ausstattungen (z. B. 48 Volt Gleichstrom-Versorgung, Sensoren, Alarme etc.) gemäß den Vorgaben des Auftraggebers auszustatten (Konfektionierung).
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Menge oder Umfang: Ca. 219 Outdoor ÜT-Schränke und ca. 262 Indoor ÜT-Schränke (unverbindliche Schätzmenge), mindestens aber 100 Outdoor ÜT-Schränke und 150 Indoor ÜT-Schränke (verbindliche Mindestabnahmemenge) im Regionallos 1 (hauptsächlich die Regionen Unterfranken, Mittelfranken, Schwaben, Oberpfalz). Eine Höchstabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Angebote sind auf beide Lose abzugeben. Es findet keine Loslimitierung statt.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: ÜT-Schränke 2019 Regionallos 2
Menge oder Umfang: Ca. 226 Outdoor ÜT-Schränke und ca. 284 Indoor ÜT-Schränke (unverbindliche Schätzmenge), mindestens aber 100 Outdoor ÜT-Schränke und 150 Indoor ÜT-Schränke (verbindliche Mindestabnahmemenge) im Regionallos 2 (hauptsächlich die Regionen Oberfranken, Niederbayern, Oberbayern). Eine Höchstabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 124-8010-034/19

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2019-11-30 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
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Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens mit einem jährlichen Mindestumsatz von durchschnittlich 12 Millionen EUR bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Mindestanforderung);
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(2) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
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Die unter Abschnitt III.2.2 Nr. (1) und (2) geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
(1) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens 2 Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) über die Lieferung von jeweils mindestens 100 für den Referenzauftraggeber individuell konfektionierten IT-Schränken, wobei der Innenausbau mindestens die Bereiche interne DC- und AC-Stromunterversorgung und Schranküberwachung umfassen muss (Mindestanforderung);
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(2) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens 2 Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) über die Lieferung von jeweils mindestens 50 Outdoor-IT-Schränken, die jeweils die folgenden Kriterien (a) bis (d) kumulativ und vollständig erfüllen müssen (Mindestanforderung):
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(a) mindestens Staub-/Wasserschutz gemäß Standard IP 55 nach IEC 60529 oder gleichwertig (Mindestanforderung);
(b) mindestens Widerstandsklasse RC 4 (Mindestanforderung);
(c) mindestens Feuerwiderstandsklasse F30 (Mindestanforderung);
(d) elektronisches Code-Schließsystem (Mindestanforderung).
(3) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens 2 Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) über die Lieferung, den Aufbau, die Installation und die Inbetriebnahme von jeweils mindestens 50 IT-Schränken, die jeweils die folgenden Kriterien (a) bis (d) kumulativ und vollständig erfüllen müssen (Mindestanforderung):
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(a) Vor-Ort-Installation der IT-Schränke (Mindestanforderung);
(b) Elektroinstallation der IT-Schränke (Mindestanforderung);
(c) Verlegen und Durchmessen von CAT 7 Kabeln (Mindestanforderung);
(d) Anschluss der IT-Schränke an Überwachungssysteme (Mindestanforderung).
Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. (1), (2) und (3) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
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Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
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Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für die Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollen, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber nachgewiesen werden. Bewerbern, Bietern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahme-/Bewerbungsfrist noch nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen (vgl. Abschnitt III.1.5). Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen. Anderenfalls ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung sowie zum Rücktritt von der Rahmenvereinbarung sowie allen Einzelaufträgen berechtigt.
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Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Rechtsansprüchen und -mitteln bleibt vorbehalten. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
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Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
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(1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
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(2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene
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Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
(3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen;
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(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. des benannten Unterauftragnehmers bzgl. des vorhandenen sicherheitsüberprüften Personals, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, zu verfügen; oder sich bereit zu erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung des Personals vorausgesetzt werden;
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(5) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung);
(6) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf – Vergabestelle
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt;
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(2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung) sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB);
(3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb;
(4) Der ausgeschriebene Auftrag ist in 2 Lose (Regionallose 1 und 2 als Teillose) aufgeteilt, eine Gesamtvergabe bleibt vorbehalten. Einer weiteren Aufteilung in Fachlose oder zusätzliche Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit;
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(5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt;
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(6) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen;
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(7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) angegebenen Teilnahme-/Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss;
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(8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
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(9) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
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(10) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
(11) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
(12) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen;
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(13) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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Quelle: OJS 2019/S 106-260224 (2019-05-31)
Ergänzende Angaben (2019-07-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 148-365956
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 106-260224
ABl. S-Ausgabe: 148
Quelle: OJS 2019/S 148-365956 (2019-07-30)