Im Zusammenhang mit dem Neubau UW Höver sind Maßnahmen im Bestandsumspannwerk Mehrum erforderlich. Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Lieferung, betriebsfertige Montage und Inbetriebsetzung eines 110-kV-Kompaktschaltfeldes incl. primär- und sekundärseitiger Anbindung gemäß der beigefügten Planungsunterlagen.
Die Lieferung, Montage und sekundärtechnische Anbindung soll im 2. Quartal 2020 erfolgen. Der primärseitige Anschluss erfolgt im August 2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: UW Mehrum – Kompaktschaltfeld
2018_000000014409
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Zusammenhang mit dem Neubau UW Höver sind Maßnahmen im Bestandsumspannwerk Mehrum erforderlich. Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung,...”
Kurze Beschreibung
Im Zusammenhang mit dem Neubau UW Höver sind Maßnahmen im Bestandsumspannwerk Mehrum erforderlich. Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Lieferung, betriebsfertige Montage und Inbetriebsetzung eines 110-kV-Kompaktschaltfeldes incl. primär- und sekundärseitiger Anbindung gemäß der beigefügten Planungsunterlagen.
Die Lieferung, Montage und sekundärtechnische Anbindung soll im 2. Quartal 2020 erfolgen. Der primärseitige Anschluss erfolgt im August 2021.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schaltanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Liefer- und Leistungsumfang hat den folgenden Umfang:
1) Lieferung und Montage eines 110-kV-Kompaktschaltfeldes in Containerbauweise;
2) Lieferung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Liefer- und Leistungsumfang hat den folgenden Umfang:
1) Lieferung und Montage eines 110-kV-Kompaktschaltfeldes in Containerbauweise;
2) Lieferung und Montage aller primärseitigen 110-kV-Seile und Anschlussklemmen;
3) Anschluss an die vorhandene Erdungsanlage, incl. Zeichnungen und Dokumentation;
4) Lieferung und betriebsfertige Montage des Steuerschrankes zur abgesetzten Aufstellung im Sekundärgebäude;
5) Verlegung und Anschluss der erforderlichen Sekundärkabel;
6) Prüfungen, Inbetriebnahme, Einweisungen und Schulung;
7) Ausführungsplanung, Primär- sowie Sekundärkonstruktion, Projektierung, Engineering und Dokumentation;
8) Die Maßnahmen zur 220-kV-Zusammenschaltung der Kuppeltransformatoren im UW Mehrum sind Bestandteil einer separaten Ausschreibung
Der Montagebeginn ist aktuell im April bis Juni 2020 geplant. Diese Phase endet mit einer kalten Inbetriebnahme. Die 110-kV-Inbetriebnahme erfolgt erst im August 2021.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Freileitungsgenehmigung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Darstellung der Unternehmens-/Konzernstruktur;
2) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers /jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
3) Erklärungen, dass kein Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen;
4) Erklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Vorgaben des MiLoG eingehalten werde.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung
Der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen.
Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen,
Welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) Gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 4.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und den Umsatz für die zu vergebenden Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren (2015, 2016 und 2017);
2) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;
3) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
4) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Es sind zwei Referenzen anzugeben, welche nach Art, Umfang und Komplexität mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und deren Vertragsende zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Es sind zwei Referenzen anzugeben, welche nach Art, Umfang und Komplexität mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und deren Vertragsende zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Gewertet werden nur die zwei in den Formblättern genannten Referenzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen.
Damit eine Referenz vergleichbar ist, müssen die folgenden Punkte jeweils nachgewiesen werden:
In jeder Referenz muss ein 110-kV-Umspannwerk mit Kompaktschaltfeld in begehbarer Containerbauweise im europäischen Raum geplant und gebaut worden sein.
Aus der Referenz muss die Leistungsfähigkeit zu den folgenden Punkten erkennbar sein:
a) Lieferung und betriebsfertige Montage des zugehörigen Steuerschrankes.
b) Durchführung von Prüfungen, Inbetriebnahme, Einweisungen und Schulung.
c) Ausführungsplanung der Primär- sowie Sekundärkonstruktion, Projektierung, Engineering und Dokumentation.
2) Erklärung, dass im Auftragsfall die Leistungen mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal entsprechend DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 erbracht werden und einschlägige Erfahrungen für Elektromontagearbeiten im Hochspannungsbereich vorliegen.
3) Der Lieferant hat den Nachweis zu erbringen, dass er über ein Qualitätssicherungssystem gem. DIN EN 9001 oder gleichwertig verfügt. Im Falle der Gleichwertigkeit ist das verwendete System auf max. 2 DIN A4 Seiten zu beschreiben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist,...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der...”
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen, die nach dem 18.2.2019 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0YUJ5
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung”
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 015-032493 (2019-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-07) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Liefer- und Leistungsumfang hat den folgenden Umfang:
1) Lieferung und Montage eines 110-kV-Kompaktschaltfeldes in Containerbauweis;
2) Lieferung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Liefer- und Leistungsumfang hat den folgenden Umfang:
1) Lieferung und Montage eines 110-kV-Kompaktschaltfeldes in Containerbauweis;
2) Lieferung und Montage aller primärseitigen 110-kV-Seile und Anschlussklemmen;
3) Anschluss an die vorhandene Erdungsanlage, incl. Zeichnungen und Dokumentation;
4) Lieferung und betriebsfertige Montage des Steuerschrankes zur abgesetzten Aufstellung im Sekundärgebäude;
5) Verlegung und Anschluss der erforderlichen Sekundärkabel;
6) Prüfungen, Inbetriebnahme, Einweisungen und Schulung;
7) Ausführungsplanung, Primär- sowie Sekundärkonstruktion, Projektierung, Engineering und Dokumentation;
8) Die Maßnahmen zur 220-kV-Zusammenschaltung der Kuppeltransformatoren im UW Mehrum sind Bestandteil einer separaten Ausschreibung.
Der Montagebeginn ist aktuell im April bis Juni 2020 geplant. Diese Phase endet mit einer kalten Inbetriebnahme. Die 110-kV-Inbetriebnahme erfolgt erst im August 2021.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Freileitungsgenehmigung.
“Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der...”
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen, die nach dem 18.2.2019 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0D5CR
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Quelle: OJS 2019/S 217-533623 (2019-11-07)