Die einzureichenden Unterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.1. detailliert aufgelistet. Es müssen neben der bespreisten Leistungsbeschreibung, dem ausgefüllten Preisblatt sowie dem Angebotsschreiben alle unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden. Grundsätzlich sind zwei verschiedene Arten von Unterlagen einzureichen.
Nachweis: Es wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung, usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich mit einer eigenhändig unterzeichneten Eigenerklärung. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt, oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.
1) Der Eignungsnachweis ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben elektronisch über das deutsche Vergabeportal einzureichen.
2) Der Eignungsnachweis ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) gegliedert und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3) Unter „aktuell" in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 18 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist.
4) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6) Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein –, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung besteht nicht. Der AG vereinbart mit allen Bietern Besichtigungstermine für die 48. KW 2019. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt auf über die E-Mail-Adresse „Einkauf-EVO-EU-Ausschreibung@evo-ag.de".
7) Die Vergabestelle behält sich vor, Angebote, die die Ausschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
8) Fragen sind ausschließlich über das deutsche Vergabeportal bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJ0D5AT