VDE 8.1 Str. 5919, Errichtung Standflächen für LST-Anlagen BÜW

DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0)

VDE 8.1 Str. 5919, Errichtung Standflächen für LST-Anlagen BÜW.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-15 Auftragsbekanntmachung
2019-07-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Referenznummer: 19FEI38998
Kurze Beschreibung: VDE 8.1 Str. 5919, Errichtung Standflächen für LST-Anlagen BÜW.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baustellenüberwachung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0)
Postanschrift: Torgauerstraße 14
Postleitzahl: 10829
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: nicole.dressel@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 34123424804 📞
Fax: +49 3412342399 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=KjrwnN%252b%252f%252fQE%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-18 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 077-184430
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genanntenErklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: — Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird, — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. diesversucht hat. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Strecke 5919 Hallstadt – Erfurt war Bestandteil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbau-/Neubaustrecke Nürnberg – Erfurt –Leipzig/Halle – Berlin. Sie ist das Bindeglied zwischen der ABS Nürnberg – Bamberg – Raum Lichtenfels/Coburg und der ebenfalls im Rahmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit als Schienenprojekt Nr. 7 realisierten Ausbaustrecke Bebra – Erfurt mit Fortführung an die Neubaustrecke Erfurt – Leipzig/Halle. Die Streckenlänge des Baufeldes bis zum Einfahrsignal Erfurt Hbf beträgt rd. 107 km.
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Die in den Unterlagen aufgeführten Kilometerangaben beziehen sich auf den Strecken-km der Strecke 5919 Hallstadt – Erfurt. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Leistungen für die Bauüberwachung – Errichtung von Standflächen an der Strecke für LST Anlagen im Bereich der Strecke 5919 Hallstadt – Erfurt, Streckenkilometer 87,2+69 bis 185,4+62.
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Die vorgenannten Leistungen für die Eisenbahnstrecke werden auf den bereits hergestellten Erdbauwerken und Ingenieurbauwerken (Brücken, Tunnel, Durchlässe, usw.) an der seit Dezember 2017 in Betrieb befindlichen Strecke errichtet. Die Bauüberwachungsleistung umfasst alle Maßnahmen, um auf der in Betrieb befindlichen vorbeschriebenen Bahnstrecke die Standflächen für die LST Anlagen zu errichten, zu überwachen und zu dokumentieren sowie die vertraglichen Abnahmen vorzubereiten und durchzuführen. Die Leistungen der Bauüberwachung werden unter der Leitung der bahninternen Bauüberwachung („interne BÜ“) ausgeführt. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen betreffen nur die Leistungen des AN – nachfolgend auch „externe BÜ“.
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Der Baubereich gliedert sich in einen Anteil Thüringen und einen Anteil Bayern wie folgt:
— Abschnitt Bayern Streckenkilometer 87,2+69 bis 117,3+57,
— Abschnitt Thüringen Streckenkilometer 117,3+57 bis 185,4+62.
Dem entsprechend gliedern sich auch die Zuständigkeiten der PD Nürnberg (Abschnitt Bayern) und der PD Erfurt (Abschnitt Thüringen).
Folgende Gebietskörperschaften sind u. a. betroffen: Städte Erfurt, Arnstadt, Ilmenau, Coburg, Landkreis Gotha, Ilmkreis, Erfurt-Land, Hildburghausen, Coburg.
Die Errichtung der Standflächen der LST Anlagen an der Strecke erfolgt bei laufendem Betrieb unter Nutzung von Sperrpausen gemäß den gültigen Betren, insbesondere in Wochenend- und Feiertagsarbeit. Die Leistungen sind im benannten Zeitraum auf der Grundlage der Bauverträge und der Bauablaufpläne der jeweiligen AN Bau zu erbringen. Soweit die AN Bau nachts oder an Wochenenden oder an Feiertagen vor Ort tätig sind, ist auch für diese Zeiten eine ordnungsgemäße Bauüberwachung sicherzustellen. Als Kalkulationshilfe wird anbei der derzeitige Stand der betrieblichen Anmeldungen im Baubetriebsplan beigefügt. Es ist davon auszugehen, dass auch die bis jetzt noch nicht im BBPL enthaltenen aber bereits angemeldeten Sperrpausen so zur Verfügung stehen.
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Beschreibung der Optionen: Optionsleistungen: Zusammenstellung Bauakte und Baudokumentation und Übergabe.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
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— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
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Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über einen unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sicher gestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt,
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— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
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Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gewerk Oberbau/konstruktiver Ingenieurbau:
Wir werden für o. g. Verfahren in Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal einzusetzen:
— mind. 1 Bauüberwacher Bahn Oberbau/konstruktiver Ingenieurbau.
Hiermit erklären wir, dass das folgende Personal die Zusatzqualifikation Bahnerder und Schaltantragsteller besitzt.
Uns ist bekannt dass auf Grund der einschlägigen Vorschriften die BÜB durch den Auftraggeber bevollmächtigt werden müssen. Wir erklären ausdrücklich, dass für den Fall, dass das oben genannte Personal im Auftragsfall keine Bevollmächtigung durch den AG erhalten kann, dieses gegen entsprechendes bevollmächtungsfähiges Personal auszutauschen.
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Hiermit erklären wir, die beabsichtigte Zusammenarbeit mit den folgenden Nachunternehmern (eingesetzte freieMitarbeiter gelten als Nachunternehmer).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v. H. der Auftragssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG für die genannten Gewerke präqualifiziert sein.
Hiermit erklären wir, dass wir bzw. unser(e) Nachunternehmer bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sind für: Bauüberwachung Oberbau/konstruktiver Ingenieurbau.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-05-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dressel, Nicole
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=KjrwnN%252b%252f%252fQE%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-SO – Beschaffung Infrastruktur Region Südost
Postanschrift: Salomonstr. 21
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL des Beschaffungsinstruments: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genanntenErklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
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— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. diesversucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 077-184430 (2019-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: VDE 8.1 Str. 5919, Errichtung Standflächen für LST-Anlagen BÜW
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 141-348511
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 077-184430
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genanntenErklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: — Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird, — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AGoder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beimVergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. diesversucht hat; Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wirdnicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die in den Unterlagen aufgeführten Kilometerangaben beziehen sich auf den Strecken-km der Strecke 5919 Hallstadt – Erfurt. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Leistungen für die Bauüberwachung - Errichtung von Standflächen an der Strecke für LST Anlagen im Bereich der Strecke 5919 Hallstadt – Erfurt, Streckenkilometer 87,2+69 bis 185,4+62.
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Der Baubereich gliedert sich in einen Anteil Thüringen und einen Anteil Bayern wie folgt.
Abschnitt Bayern Streckenkilometer 87,2+69 bis 117,3+57
Abschnitt Thüringen Streckenkilometer 117,3+57 bis 185,4+62
Beschreibung der Optionen: Optionsleistungen: Zusammenstellung Bauakte und Baudokumentation und Übergabe

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-12 📅
Name: Ingenieurgesellschaft GAM mbH & Co. KG
Postort: Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AGoder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beimVergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. diesversucht hat;
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wirdnicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 141-348511 (2019-07-22)