Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach folgenden Kriterien in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen, …).
Die Bewertung der Kriterien zur Bewerberauswahl erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Gewichtung der Kriterien und Punktewertung für die Einzelkriterien.
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung zur Erarbeitung von Erarbeitung von Erst-Entwürfen eingeladen.
Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 3 aber höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I) Durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Generalübernehmer(GÜ) – Leistungen der letzten 3 Jahre – Gewichtung 8 %:
— 10 000 000-12 000 000 EUR: 1 Punkt,
— 12 000 001-15 000 000 EUR: 2 Punkte,
— 15 000 001-20 000 000 EUR: 3 Punkte,
— > 20 000 000 EUR: 4 Punkte.
II) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit in der Planung – GÜ-Referenz 1 sowie 2 – Gewichtung 2 x 23 %:
II.1) Aufgabenstellung des Planungsteils der GÜ-Referenz:
— Honorarzone III und höher: 2 Punkte,
— Wohnungsbau: 1 Punkt,
— geförderter Wohnungsbau: 1 Punkt.
II.2) Leistungsphasen des Planungsteils der GÜ-Referenz:
— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
— Leistungsphase 4: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 5: 1,5 Punkte.
II.3) Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche (BGF):
— Weniger als 5 000 m: 1 Punkt,
— > 5 000 m-10 000 m: 2 Punkte,
— > 10 000 m-15 000 m: 3 Punkte,
— mehr als 15 000 m: 4 Punkte.
II) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit in der Planung – GÜ-Referenz 3 – Gewichtung 1 x 23 %:
II.1) Aufgabenstellung des Planungsteils der GÜ-Referenz:
— Honorarzone III und höher: 2 Punkte,
— Kita: 2 Punkte.
II.2) Leistungsphasen des Planungsteils der GÜ-Referenz:
— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
— Leistungsphase 4: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 5: 1,5 Punkte.
II.3) Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche (BGF)
— weniger als 300 m: 1 Punkt,
— > 300 m-600 m: 2 Punkte,
— > 600 m-1 180 m: 3 Punkte,
— mehr als 1 180 m: 4 Punkte.
III) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Unternehmen/Personal – Gewichtung 23 %:
III.1) Durchschnittliche Anzahl der jährlich gewerblich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre:
— 1-9 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 10-19 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 20-30 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— mehr als 30 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.2) Durchschnittliche Anzahl der Dipl. -Ing. oder vergleichbarer Ausbildung für den Planungsteil
— 1-3 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 4-7 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 8-10 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— mehr als 10 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.3) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
— Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA des Planungsteils: 2 Punkte,
— Zertifizierungen von gewerblichen MA und des Unternehmens (z.B. ISO 9001): 2 Punkte.