Die Trinkwassereinspeisung für das Gebäude wird im Technikraum (HA-Raum)angeordnet. In der Hausanschlussleitung wird in Fließrichtung ein Kaltwasserzähler, ein rückspülbarerer Filter sowie die erforderlichen Absperrarmaturen eingebaut. Die Versorgung erfolgt aus dem Sockelgeschoss über einen zentralen Steigepunkt. Die Stationen im EG werden über horizontale Verteilleitungen in abgehängten Decken versorgt. Die Leitungsanlage wird ohne endständige Stagnationsstrecken (Einzelanschlussleitungen) ausgeführt. Die Stockwerksverteilleitungen werden über Strömungsteiler bis an die Entnahmestellen geführt und enden an regelmäßig genutzten Entnahmestellen. Das Warmwassersystem wird zirkulierend bis an die Entnahmestellen ausgeführt. Der hydraulische Abgleich an den Hauptsträngen erfolgt mit thermostatischen Regulierventilen. Absperrarmaturen werden nur da vorgesehen, wo sie unverzichtbar erforderlich sind. Raumweise Absperrarmaturen werden nicht vorgesehen. Die Wandarmaturen erhalten absperrbare Eckventile. Lediglich die Nasszellen der „Kriseninterventionszimmer" werden mit Absperrarmaturen ausgestattet. Das komplette Trinkwassersystem wird in Edelstahlrohr mit Pressverbindungstechnik für Trinkwasserinstallation nach DIN 1988 ausgeführt. Kaltwasser- und Warmwasserleitungen werden entsprechend EnEV und DIN 1988 gedämmt. Dämmungen mit Blechmantelschutz sind nicht vorgesehen. Die Sanitärobjekte werden gemäß der Bemusterung ausgeführt. Sämtliche Brandschutzdurchführungen werden in notwendiger Qualität ertüchtigt. Die Trinkwassererwärmungsanlage ist als Wärmetauscherstation mit plattenwärmetauscher, Lade- und Zirkulationspumpe gestaltet. Schmutz- und Regenwasser werden in getrennten Leitungssystemen geführt. Es gibt keine innenliegenden Regenwasserleitungen. Die Entsorgung der Nassbereiche und deren Sanitärobjekte erfolgt über schallgedämmte PP-/PE- Rohrleitungen. Waagerechte und senkrechte Sammelleitungen werden in bauseitigen Vorwandkonstruktionen und in abgehängten Decken geführt. In Technik- und Lagerräumen werden Leitungen sichtbar verlegt. Entsprechende Revisionsöffnungen werden vorgesehen. Die Schmutzwasserfallleitungen erhalten an den Fußpunkten Reinigungsöffnungen und werden mit handelsüblichen Halterungen befestigt. Entlüftungen erfolgen an berechneten und abgestimmten Orten über Dach. Die Entlüftungshauben werden bauseitig montiert. Die Entwässerung der Sanitärobjekte erfolgt oberhalb der Rückstauebene im freien Gefälle. Sämtliche Brandschutzdurchführungen werden in notwendiger Qualität ertüchtigt.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-19 📅
Datum des Endes: 2021-01-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise – Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Vgl. Pkt. III.1.1
Bedingungen für die Teilnahme
Keine
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Vgl. Pkt. III.1.1
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Keine
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-27
12:00 📅
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform (E-Mail) hin über die Vergabeplattform oder die nachfolgende, zentrale E-Mail-Adresse ZV-AMEOS-Hhf@du-diederichs.de erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRYQ1Z
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 816047.95
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1021332.72
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Trinkwassereinspeisung für das Gebäude wird im Technikraum (HA-Raum)angeordnet. In der Hausanschlussleitung wird in Fließrichtung ein Kaltwasserzähler,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Trinkwassereinspeisung für das Gebäude wird im Technikraum (HA-Raum)angeordnet. In der Hausanschlussleitung wird in Fließrichtung ein Kaltwasserzähler, ein rückspülbarerer Filter sowie die erforderlichen Absperrarmaturen eingebaut. Die Versorgung erfolgt aus dem Sockelgeschoss über einen zentralen Steigepunkt. Die Stationen im EG werden über horizontale Verteilleitungen in abgehängten Decken versorgt. Die Leitungsanlage wird ohne endständige Stagnationsstrecken (Einzelanschlussleitungen) ausgeführt. Die Stockwerksverteilleitungen werden über Strömungsteiler bis an die Entnahmestellen geführt und enden an regelmäßig genutzten Entnahmestellen. Das Warmwassersystem wird zirkulierend bis an die Entnahmestellen ausgeführt. Der hydraulische Abgleich an den Hauptsträngen erfolgt mit thermostatischen Regulierventilen. Absperrarmaturen werden nur da vorgesehen, wo sie unverzichtbar erforderlich sind. Raumweise Absperrarmaturen werden nicht vorgesehen. Die Wandarmaturen erhalten absperrbare Eckventile. Lediglich die Nasszellen der „Kriseninterventionszimmer“ werden mit Absperrarmaturen ausgestattet. Das komplette Trinkwassersystem wird in Edelstahlrohr mit Pressverbindungstechnik für Trinkwasserinstallation nach DIN 1988 ausgeführt. Kaltwasser- und Warmwasserleitungen werden entsprechend EnEV und DIN 1988 gedämmt. Dämmungen mit Blechmantelschutz sind nicht vorgesehen. Die Sanitärobjekte werden gemäß der Bemusterung ausgeführt. Sämtliche Brandschutzdurchführungen werden in notwendiger Qualität ertüchtigt. Die Trinkwassererwärmungsanlage ist als Wärmetauscherstation mit plattenwärmetauscher, Lade- und Zirkulationspumpe gestaltet. Schmutz- und Regenwasser werden in getrennten Leitungssystemen geführt. Es gibt keine innenliegenden Regenwasserleitungen. Die Entsorgung der Nassbereiche und deren Sanitärobjekte erfolgt über schallgedämmte PP-/PE- Rohrleitungen. Waagerechte und senkrechte Sammelleitungen werden in bauseitigen Vorwandkonstruktionen und in abgehängten Decken geführt. In Technik- und Lagerräumen werden Leitungen sichtbar verlegt. Entsprechende Revisionsöffnungen werden vorgesehen. Die Schmutzwasserfallleitungen erhalten an den Fußpunkten Reinigungsöffnungen und werden mit handelsüblichen Halterungen befestigt. Entlüftungen erfolgen an berechneten und abgestimmten Orten über Dach. Die Entlüftungshauben werden bauseitig montiert. Die Entwässerung der Sanitärobjekte erfolgt oberhalb der Rückstauebene im freien Gefälle. Sämtliche Brandschutzdurchführungen werden in notwendiger Qualität ertüchtigt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 163-399825
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Xx
Titel: AMEOS_Hhf: VE_4_07_Abwasser-, Wasser-, Gasanlage
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Otto Schatte GmbH
Postanschrift: Hochstr. 82
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 816047.95
Höchstes Angebot: 1021332.72
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform (E-Mail) hin über die Vergabeplattform oder die nachfolgende, zentrale E-Mail-Adresse ZV-AMEOS-Hhf@du-diederichs.de erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRDE99
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Quelle: OJS 2020/S 036-084319 (2020-02-17)