Das Land Berlin beabsichtigt in Berlin Dahlem die Errichtung eines Laborgebäudes für die Freie Universität zu Berlin. Der viergeschossige Neubau – Supramolekulare Funktionale Architekturen an Biogrenzflächen (SupraFAB)erhält ein Sockelgeschoss und einen Übergang zum Bestandsgebäude der Chemie. Der Forschungsneubau wird im Wesentlichen Laborbereiche, Großgerätebereiche und Bürobereichebeinhalten. Er soll eine moderne, nachhaltige Form der Forschungsarbeit ermöglichen. Zudem sind die Kriterien Wirtschaftlichkeit, Funktionstüchtigkeit, Flexibilität und Gestaltungsqualität zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Konstruktion ist die Einhaltung der hohen Anforderungen der Großgeräte und Labore an die Schwingungsfreiheit als wichtiges Kriterium für die Gebrauchstauglichkeit anzumerken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-05.
Auftragsbekanntmachung (2019-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Universitätsgebäude
Referenznummer: VM_190301_VOB_O_Oez
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin beabsichtigt in Berlin Dahlem die Errichtung eines Laborgebäudes für die Freie Universität zu Berlin.
Der viergeschossige Neubau – Supramolekulare Funktionale Architekturen an Biogrenzflächen (SupraFAB)erhält ein Sockelgeschoss und einen Übergang zum Bestandsgebäude der Chemie.
Der Forschungsneubau wird im Wesentlichen Laborbereiche, Großgerätebereiche und Bürobereichebeinhalten.
Er soll eine moderne, nachhaltige Form der Forschungsarbeit ermöglichen. Zudem sind die Kriterien Wirtschaftlichkeit, Funktionstüchtigkeit, Flexibilität und Gestaltungsqualität zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Konstruktion ist die Einhaltung der hohen Anforderungen der Großgeräte und Labore an die Schwingungsfreiheit als wichtiges Kriterium für die Gebrauchstauglichkeit anzumerken.
Das Land Berlin beabsichtigt in Berlin Dahlem die Errichtung eines Laborgebäudes für die Freie Universität zu Berlin.
Der viergeschossige Neubau – Supramolekulare Funktionale Architekturen an Biogrenzflächen (SupraFAB)erhält ein Sockelgeschoss und einen Übergang zum Bestandsgebäude der Chemie.
Der Forschungsneubau wird im Wesentlichen Laborbereiche, Großgerätebereiche und Bürobereichebeinhalten.
Er soll eine moderne, nachhaltige Form der Forschungsarbeit ermöglichen. Zudem sind die Kriterien Wirtschaftlichkeit, Funktionstüchtigkeit, Flexibilität und Gestaltungsqualität zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Konstruktion ist die Einhaltung der hohen Anforderungen der Großgeräte und Labore an die Schwingungsfreiheit als wichtiges Kriterium für die Gebrauchstauglichkeit anzumerken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Universitätsgebäude📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-09 📅
Datum des Beginns: 2020-06-08 📅
Datum des Endes: 2020-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 130-317896
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Siehe Pkt. III.1.1.2)
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Achtung:
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A
Endet am 6.8.2019, 09.00 Uhr.
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Siehe Pkt. III.1.1.2)
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Achtung:
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A
Endet am 6.8.2019, 09.00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin beabsichtigt in Berlin Dahlem die Errichtung eines Laborgebäudes für die Freie Universität zu Berlin.
Der viergeschossige Neubau – Supramolekulare Funktionale Architekturen an Biogrenzflächen (SupraFAB)erhält ein Sockelgeschoss und einen Übergang zum Bestandsgebäude der Chemie.
Der Forschungsneubau wird im Wesentlichen Laborbereiche, Großgerätebereiche und Bürobereichebeinhalten.
Er soll eine moderne, nachhaltige Form der Forschungsarbeit ermöglichen. Zudem sind die Kriterien Wirtschaftlichkeit, Funktionstüchtigkeit, Flexibilität und Gestaltungsqualität zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Konstruktion ist die Einhaltung der hohen Anforderungen der Großgeräte und Labore an die Schwingungsfreiheit als wichtiges Kriterium für die Gebrauchstauglichkeit anzumerken.
Er soll eine moderne, nachhaltige Form der Forschungsarbeit ermöglichen. Zudem sind die Kriterien Wirtschaftlichkeit, Funktionstüchtigkeit, Flexibilität und Gestaltungsqualität zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Konstruktion ist die Einhaltung der hohen Anforderungen der Großgeräte und Labore an die Schwingungsfreiheit als wichtiges Kriterium für die Gebrauchstauglichkeit anzumerken.
Im Untergeschosses des Neubaus ist die Aufstellung eines hoch erschütterungsempfindlichen Rasterkraftmikroskopes (AFM bzw. SFM) vorgesehen. Das Gerät ist ein Selbstbau der FU Berlin als Kombination AFM/STM mit Laser. AFM stellen besonders hohe Anforderungen an den Schwingungsschutz. Aus diesem Grund wird der AFM auf schwingungsisolierten 40 t schweren Massenfundament (Sonderfundament) als Fertigteil aufgestellt. Dieses Sonderfundament wird elastisch auf Federelementen gelagert, um den Schwingungseintrag aus der Umgebung (insbesondere aus dem LKW und Busverkehr) auf ein Minimum zu reduzieren.
Im Untergeschosses des Neubaus ist die Aufstellung eines hoch erschütterungsempfindlichen Rasterkraftmikroskopes (AFM bzw. SFM) vorgesehen. Das Gerät ist ein Selbstbau der FU Berlin als Kombination AFM/STM mit Laser. AFM stellen besonders hohe Anforderungen an den Schwingungsschutz. Aus diesem Grund wird der AFM auf schwingungsisolierten 40 t schweren Massenfundament (Sonderfundament) als Fertigteil aufgestellt. Dieses Sonderfundament wird elastisch auf Federelementen gelagert, um den Schwingungseintrag aus der Umgebung (insbesondere aus dem LKW und Busverkehr) auf ein Minimum zu reduzieren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Siehe Pkt. III.1.1.2)
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Achtung:
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A
Endet am 6.8.2019, 09.00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090137616📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 3090138498📞
Quelle: OJS 2019/S 130-317896 (2019-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin beabsichtigt in Berlin Dahlem die Errichtung eines Laborgebäudes für die Freie Universität zu Berlin.
Der viergeschossige Neubau – Supramolekulare Funktionale Architekturen an Biogrenzflächen(SupraFAB)erhält ein Sockelgeschoss und einen Übergang zum Bestandsgebäude der Chemie.
Der Forschungsneubau wird im Wesentlichen Laborbereiche, Großgerätebereiche und Bürobereiche beinhalten.
Er soll eine moderne, nachhaltige Form der Forschungsarbeit ermöglichen. Zudem sind die Kriterien Wirtschaftlichkeit, Funktionstüchtigkeit, Flexibilität und Gestaltungsqualität zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Konstruktion ist die Einhaltung der hohen Anforderungen der Großgeräte und Labore an die Schwingungsfreiheit als wichtiges Kriterium für die Gebrauchstauglichkeit anzumerken.
Das Land Berlin beabsichtigt in Berlin Dahlem die Errichtung eines Laborgebäudes für die Freie Universität zu Berlin.
Der viergeschossige Neubau – Supramolekulare Funktionale Architekturen an Biogrenzflächen(SupraFAB)erhält ein Sockelgeschoss und einen Übergang zum Bestandsgebäude der Chemie.
Der Forschungsneubau wird im Wesentlichen Laborbereiche, Großgerätebereiche und Bürobereiche beinhalten.
Er soll eine moderne, nachhaltige Form der Forschungsarbeit ermöglichen. Zudem sind die Kriterien Wirtschaftlichkeit, Funktionstüchtigkeit, Flexibilität und Gestaltungsqualität zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Konstruktion ist die Einhaltung der hohen Anforderungen der Großgeräte und Labore an die Schwingungsfreiheit als wichtiges Kriterium für die Gebrauchstauglichkeit anzumerken.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der viergeschossige Neubau – Supramolekulare Funktionale Architekturen an Biogrenzflächen(SupraFAB)erhält ein Sockelgeschoss und einen Übergang zum Bestandsgebäude der Chemie.
Der Forschungsneubau wird im Wesentlichen Laborbereiche, Großgerätebereiche und Bürobereiche beinhalten.