VE58 – Lieferung und Montage von 3 Dampfsterilisatoren für den Neubau B2

Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH

Gegenstand der Ausschreibung sind 3 Dampfsterilisatoren, 3 Transportwagen und 3 Chargenwagen jeweils inkl. Dokumentation für den Neubau eines 4-geschossigen Labor- und Bürogebäudes mit Lüftungszentrale, Gebäude B2 in Braunschweig.
Ein entsprechender Wartungsvertrag wird mit ausgeschrieben, jedoch gesondert vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-15 Auftragsbekanntmachung
2019-05-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Autoklaven
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind 3 Dampfsterilisatoren, 3 Transportwagen und 3 Chargenwagen jeweils inkl. Dokumentation für den Neubau eines 4-geschossigen Labor- und Bürogebäudes mit Lüftungszentrale, Gebäude B2 in Braunschweig. Ein entsprechender Wartungsvertrag wird mit ausgeschrieben, jedoch gesondert vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Autoklaven 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Postanschrift: Inhoffenstr. 7
Postleitzahl: 38124
Postort: Braunschweig
Kontakt
Internetadresse: https://www.helmholtz-hzi.de 🌏
E-Mail: andrew.floegel@helmholtz-hzi.de 📧
Telefon: +49 531 / 6181-2310 📞
Fax: +49 531 / 6181-2399 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E42184613 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E42184613 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-20 📅
Datum des Beginns: 2019-06-03 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 036-080534
ABl. S-Ausgabe: 36

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind 3 Dampfsterilisatoren, 3 Transportwagen und 3 Chargenwagen jeweils inkl. Dokumentation für den Neubau eines 4-geschossigen Labor- und Bürogebäudes mit Lüftungszentrale, Gebäude B2 in Braunschweig.
Ein entsprechender Wartungsvertrag wird mit ausgeschrieben, jedoch gesondert vergeben.
Lieferung und Montage von 3 Dampfsterilisatoren für den Neubau B2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Inhoffenstraße 7
38124 Braunschweig

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 024/004/2019
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungseinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42184613 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 036-080534 (2019-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 275623.48 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 098-237159
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 036-080534
ABl. S-Ausgabe: 98

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-07 📅
Name: Zirbus technology GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 024/004/2019
Postanschrift: Hilfe Gottel 1
Postort: Bad Grund
Postleitzahl: 37539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5327838039 📞
E-Mail: stephan.bierwirth@zirbus.de 📧
Land: Niedersachsen 🏙️
Internetadresse: https://www.zirbus.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 275623.48 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 098-237159 (2019-05-20)