Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise über Projekterfahrung mit vergleichbaren Veranstaltungen, öffentlicher oder privater AG, durch Vorlage von mindestens 2 Referenzen (einmalige oder mehrjährige Projekte) des Bieters über in den letzten 3 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen mit kurzer textlicher Beschreibung des Auftrags, Angabe des Auftragswerts, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers unter Benennung eines Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefonnummer), der die Angaben bestätigt und befugt ist, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen. Erwartet werden bei den Referenzen mindestens 2 Veranstaltungen in ähnlicher Größenordnung (in Hinblick auf hohe Besucherzahlen, Anzahl des eingesetzten Sicherheitspersonals, Art der Veranstaltung: Musikfestival mit mehreren Bühnen).
Die Referenzen müssen sich grundsätzlich auf Leistungen beziehen, die vom Bieter selbst erbracht worden sind. Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn diese rechtsverbindlich gegenüber der AG erklären, dass der Bieter uneingeschränkt und für die Gesamtlaufzeit des zu vergebenden Auftrages auf das Know-how und das Personal dieser Unternehmen zugreifen kann.
Eigenerklärung zum Personal, aus der hervorgeht,
— wie groß der Personalpool des Bieters ist (erwartet wird ein fester Basis-Personalpool von mindestens 100 Mitarbeitern, der Spitzenbedarf liegt bei bis zu 400 Mitarbeitern),
— dass sichergestellt wird, dass stets ein verantwortlicher Ordnungsdienstleiter vor Ort sein wird, der für die Kommunikation mit der AG, für die Leistungserbringung und deren Kontrolle, für die Einweisung seiner Mitarbeiter, und für die Kommunikation verantwortlich ist, sollte es zu Verspätungen, Ausfällen, Mängeln oder sonstigen Beschwerden kommen.
Sowie.
— dass das eingesetzte Personal über die im Bewachungsgewerbe erforderlichen Qualifikationen verfügt und mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
—— Zuverlässigkeit nach § 34a Abs. 1a Nr. 1 GewO,
—— Bescheinigung der IHK nach § 34a Abs. 1a Nr. 2 GewO. Ausgenommen sind Mitarbeiter für die Bereiche Checkin und Funkkommunikation sowie für die Vorbereitung und Durchführung logistischer oder informationstechnischer Aufgaben,
—— Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
—— dass für die einzelnen Aufträge vorgesehene Personal wenigstens die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Std. vor seinem Einsatz einhalten wird.
— Zusätzlich zu den vorgenannten allgemeinen Anforderungen müssen der Ordnungsdienstleiter und sein Stellvertreter folgende Voraussetzungen erfüllen:
—— Abschluss als IHK geprüfte Werkschutzfachkraft oder eine vergleichbare bzw. höherwertige Ausbildung,
—— Jährliche Teilnahme an Schulungen mit mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu Themen wie Führungsverhalten, Konfliktbewältigung, Arbeits- und Gesundheitsschutz etc.
— Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen müssen die Bereichs- und Abschnittsleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:
—— Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a Nr. 2 GewO,
—— Bescheinigung der Teilnahme an mindestens einer Schulung mit mindestens 30 Unterrichtseinheiten zu einschlägigen Themen wie Crowdmanagement, Führungsverhalten, Konfliktbewältigung, etc.