Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Dahme-Spreewald beabsichtigt, die in seinem Eigentum stehende Containeranlage zu veräußern. Die Containeranlage wurde 2014 errichtet und setzt sich aus 10 Flurcontainern, 4 Sanitärcontainern, 2 Küchencontainern und insgesamt 29 Wohncontainern zusammen. Die Unterkunft wurde bis Ende 2018 zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asybewerbern genutzt.
Zu beachten ist, dass eine Verpflichtung zum Abtransport und zur Komplettberäumung der Standfläche (einschließlich Fundamente) bis zur Schottertragsschicht verlangt wird.
Näheres zur Containeranlage ist dem als Anlage 1 beigefügten Expose zu entnehmen.
Vorliegend handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren nach den Vorschriften des allgemeinen Vergaberechts, insbesondere der Richtlinie 2014/24/EU, des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Der Veräußerer führt ein Interessenbekundungsverfahren durch mit dem Ziel, eine ihm gehörende Containeranlage zu veräußern. Die öffentliche Bekanntmachung der Veräußerungsabsicht und die strukturierte Durchführung des Veräußerungsprozesses dienen alleine der Transparenz. Vergaberechtliche Vorschriften kommen damit nicht zur Anwendung.
Die Angaben in der Bekanntmachung und den bereitgestellten Unterlagen stellen auch kein rechtsgeschäftliches Angebot zur Veräußerung der Anlage dar. Hieraus ergibt sich keine Verpflichtung des Veräußerers zum Verkauf der Anlage. Der Veräußerer behält sich vor, das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden oder die Verfahrensweise zu ändern. Interessenten können aus dem Verfahren keine Rechtsansprüche gegen den Veräußerer ableiten, insbesondere nicht auf Teilnahme am Verfahren, Durchführung des Verfahrens in bestimmter Form oder Schadensersatzansprüche wegen Nichtberücksichtigung oder Abbruch des Verfahrens. Interessenten steht auch kein Anspruch auf Vergütung oder Aufwendungsersatz für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zu.