Verbesserung des Abflussprofils des Letschiner Hauptgrabens – ökologische Baubegleitung und LP 5-8 für Kompensationspflanzungen

Landesamt für Umwelt

Der Letschiner Hauptgraben ist mit 23 km Länge ist einer der wichtigsten Vorfluter für das mittlere und obere Oderbruch. Er ist ein Gewässer I. Ordnung (Landesgewässer) Auf den nachfolgend genannten Abschnitten sind Veränderungen an den Gewässerprofilen (Rückbau von Bauwerken, Sedimententnahme, Profilverbreiterungen, Beseitigung von Engstellen in Brückenbereichen und einseitige Abflachungen mit Böschungsfußsicherungen) vorgesehen.
Das Vorhaben ist ein planfeststellungspflichtiger Gewässerausbau nach § 67und § 68 WHG. Mit Datum vom 13.11.2018 liegt der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben vor. Der Planfeststellungsbeschluss sieht folgende Maßnahmen vor, die Inhalt dieser Ausschreibung sind:
— ökologischen Baubegleitung während der Vorhabensumsetzung,
— Detailierung der festgesetzten Kompensationspflanzungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-22 Auftragsbekanntmachung
2020-02-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VB-19-825
Kurze Beschreibung:
Der Letschiner Hauptgraben ist mit 23 km Länge ist einer der wichtigsten Vorfluter für das mittlere und obere Oderbruch. Er ist ein Gewässer I. Ordnung (Landesgewässer) Auf den nachfolgend genannten Abschnitten sind Veränderungen an den Gewässerprofilen (Rückbau von Bauwerken, Sedimententnahme, Profilverbreiterungen, Beseitigung von Engstellen in Brückenbereichen und einseitige Abflachungen mit Böschungsfußsicherungen) vorgesehen. Das Vorhaben ist ein planfeststellungspflichtiger Gewässerausbau nach § 67und § 68 WHG. Mit Datum vom 13.11.2018 liegt der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben vor. Der Planfeststellungsbeschluss sieht folgende Maßnahmen vor, die Inhalt dieser Ausschreibung sind: — ökologischen Baubegleitung während der Vorhabensumsetzung, — Detailierung der festgesetzten Kompensationspflanzungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.brandenburg.de 🌏
E-Mail: chris.wichmann@lfu.brandenburg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4DUBW/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4DUBW 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-25 📅
Datum des Beginns: 2020-01-17 📅
Datum des Endes: 2024-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 227-557414
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
An alle Bieter: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung Submissionsergebnis usw.) ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt wird. Zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zum 18.12.2019 bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich im Internet über die Kommunikation des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung erhalten! Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DUBW
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Letschiner Hauptgraben ist mit 23 km Länge ist einer der wichtigsten Vorfluter für das mittlere und obere Oderbruch. Er ist ein Gewässer I. Ordnung (Landesgewässer) Auf den nachfolgend genannten Abschnitten sind Veränderungen an den Gewässerprofilen (Rückbau von Bauwerken, Sedimententnahme, Profilverbreiterungen, Beseitigung von Engstellen in Brückenbereichen und einseitige Abflachungen mit Böschungsfußsicherungen) vorgesehen.
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Das Vorhaben ist ein planfeststellungspflichtiger Gewässerausbau nach § 67und § 68 WHG. Mit Datum vom 13.11.2018 liegt der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben vor. Der Planfeststellungsbeschluss sieht folgende Maßnahmen vor, die Inhalt dieser Ausschreibung sind:
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— ökologischen Baubegleitung während der Vorhabensumsetzung,
— Detailierung der festgesetzten Kompensationspflanzungen.
Die ökologische Baubegleitung (öBb) ist durch Fachpersonal mit Kenntnissen über regionale Arten bezüglich der vorkommenden Artengruppen durchzuführen. Sie wird sich auf den gesamten Bauzeitraum der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Abflussprofils des Letschiner Hauptgrabens II. BA einschließlich aller
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Eingriffsflächen (Baustelleneinrichtungen) beziehen. Eine kontinuierliche Präsenz und eine ggf. notwendige besondere Präsenz der ökologischen Baubegleitung ist notwendig. Aus diesem Grund wird vom AG gefordert, stets einen eingewiesenen Vertreter der öBb als Ansprechpartner zu haben und, dass innerhalb von 3 Stunden ab Anforderung (Mo. bis Fr.) die öBb auf der Baustelle vertreten sein muss.
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Entsprechend Planfeststellungsbeschluss/landschaftspflegerischem Begleitplan sind die planfestgestellten Kompensationsmaßnahmen zu konkretisieren. Ziel der Pflanzung ist die Wiederherstellung bzw. Erweiterung des Gehölzbestandes unter Einbringung von Weiden als landschaftstypische Gehölze als auch eine flächige Strauchpflanzung mit heimischen Arten. Aufgrund des i. d. R. guten Austriebes von Weiden ist auf ausreichend Abstand zwischen den Pflanzen und zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zu achten. Als Baumarten sollen Weiden, Eichen, Eschen und Wildapfel Verwendung finden, Pflanzung als Hochstämme 2 x v. Stammumfang 10 12 cm. Der Pflanzabstand der Bäume beträgt i. d. R. 9 m. Für die Weiden können auch Setzstangen von Kopfbäumen vor Ort gewonnen werden. Die Gewinnung erfolgt vor Beginn des Austriebs bis Ende Februar. Das Material muss sofort eingebaut werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist es auf der Pflanzfläche in einen Zwischeneinschlag zu setzen. Dazwischen erfolgt die Pflanzung von Sträuchern mit einem Regelabstand von 1,5 m. In der Anlage 3 des LBP (Maßnahmenplan) werden Pflanzschemata dargestellt.
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Als Sträucher sind verschiedene gebietsheimische Strauchweiden (Salix purpurea, S. triandra, S. viminalis), Hasel (Corylus avellana), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Traubenkirsche (Prunus padus), Weißdorn (Crataegus monogyna), Hundsrose (Rosa canina) und Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) zu pflanzen. Der Schutz der Gehölze nach Pflanzung und während der Pflegezeit muss den besonderen Anforderungen bezüglich Biber entsprechen. Der Schutzzaun muss 30 cm tief in den Boden eingelassen und in der Erde nach außen umgelegt werden. Um keine Barrierewirkung der Pflanzfläche zu erzeugen, müssen Pflanzung und Zaun regelmäßig, ca. alle 100 m, für 1m als Wilddurchlass unterbrochen werden (die Zäunung der 100 m langen Abschnitte ist jeweils geschlossen).
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Die Pflanzung ist 3 Jahre (1 Jahr Fertigstellungspflege, 2 Jahre Entwicklungspflege) zu pflegen. Die gem. PFB festgesetzten Kompensationspflanzungen sind gemäß Objektliste in Anl. 1 1. 2 der HOAI als Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen (Kompensationserfordernissen)" bzw. „Naturnahe Gewässer und Ufergestaltun“ einzuordnen.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER-VV-Wassermanagement
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
Das zu begleitende Bauvorhaben befindet sich abweichend vom Haupterfüllungsort an den nachfolgend genannten Abschnitten des Letschiner Hauptg…

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder ein Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe einzureichen: jeweils mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe einer wesentlichen in den letzten 5 Jahren (Abschluss nach 31.10.2014) erbrachten Leistung mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers für eine ökologische Baubegleitung für ein vergleichbares Vorhaben (Gewässerbau,: Leistungen einschl. Begleitung Muschelbergung, Elektrobefischung).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Umwelt
Seeburger Chaussee 2
Haus 2 – Raum 2.15
14476 Potsdam – OT Groß Glienicke.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Chris Wichmann
Internetadresse: www.lfu.brandenburg.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4DUBW/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
An alle Bieter:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung Submissionsergebnis usw.) ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt wird.
Zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zum 18.12.2019 bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich im Internet über die Kommunikation des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
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Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung erhalten! Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DUBW

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und landwirtschaft des Landes Brandenburg
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Postleitzahl: 14467
Internetadresse: www.mlul.brandenburg.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Quelle: OJS 2019/S 227-557414 (2019-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Letschiner Hauptgraben ist mit 23 km Länge ist einer der wichtigsten Vorfluter für das mittlere und obere Oderbruch. Er ist ein Gewässer I. Ordnung (Landesgewässer). Auf den nachfolgend genannten Abschnitten sind Veränderungen an den Gewässerprofilen (Rückbau von Bauwerken, Sedimententnahme, Profilverbreiterungen, Beseitigung von Engstellen in Brückenbereichen und einseitige Abflachungen mit Böschungsfußsicherungen) vorgesehen. Das Vorhaben ist ein planfeststellungspflichtiger Gewässerausbau nach § 67 und § 68 WHG. Mit Datum vom 13.11.2018 liegt der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben vor. Der Planfeststellungsbeschluss sieht folgende Maßnahmen vor, die Inhalt dieser Ausschreibung sind: — Ökologischen Baubegleitung während der Vorhabensumsetzung, — Detailierung der festgesetzten Kompensationspflanzungen.
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Gesamtwert des Auftrags: 63956.11 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 041-097486
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 227-557414
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
An alle Bieter: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung Submissionsergebnis usw.) ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt wird. Zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zum 18.12.2019 bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich im Internet über die Kommunikation des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung erhalten! Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4D78V
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Letschiner Hauptgraben ist mit 23 km Länge ist einer der wichtigsten Vorfluter für das mittlere und obere Oderbruch. Er ist ein Gewässer I. Ordnung (Landesgewässer). Auf den nachfolgend genannten Abschnitten sind Veränderungen an den Gewässerprofilen (Rückbau von Bauwerken, Sedimententnahme, Profilverbreiterungen, Beseitigung von Engstellen in Brückenbereichen und einseitige Abflachungen mit Böschungsfußsicherungen) vorgesehen.
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Das Vorhaben ist ein planfeststellungspflichtiger Gewässerausbau nach § 67 und § 68 WHG. Mit Datum vom 13.11.2018 liegt der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben vor. Der Planfeststellungsbeschluss sieht folgende Maßnahmen vor, die Inhalt dieser Ausschreibung sind:
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— Ökologischen Baubegleitung während der Vorhabensumsetzung,
Die ökologische Baubegleitung (öBb) ist durch Fachpersonal mit Kenntnissen über regionale Arten bezüglich der vorkommenden Artengruppen durchzuführen. Sie wird sich auf den gesamten Bauzeitraum der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Abflussprofils des Letschiner Hauptgrabens II. BA einschließlich aller Eingriffsflächen (Baustelleneinrichtungen) beziehen. Eine kontinuierliche Präsenz und eine ggf. notwendige besondere Präsenz der ökologischen Baubegleitung ist notwendig. Aus diesem Grund wird vom AG gefordert, stets einen eingewiesenen Vertreter der öBb als Ansprechpartner zu haben und, dass innerhalb von drei Stunden ab Anforderung (Mo. bis Fr.) die öBb auf der Baustelle vertreten sein muss.
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Entsprechend Planfeststellungsbeschluss/landschaftspflegerischem Begleitplan sind die planfestgestellten Kompensationsmaßnahmen zu konkretisieren. Ziel der Pflanzung ist die Wiederherstellung bzw. Erweiterung des Gehölzbestandes unter Einbringung von Weiden als landschaftstypische Gehölze als auch eine flächige Strauchpflanzung mit heimischen Arten. Aufgrund des i. d. R. guten Austriebes von Weiden ist auf ausreichend Abstand zwischen den Pflanzen und zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zu achten. Als Baumarten sollen Weiden, Eichen, Eschen und Wildapfel Verwendung finden, Pflanzung als Hochstämme 2x
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v. Stammumfang 10 12 cm. Der Pflanzabstand der Bäume beträgt i. d. R. 9 m. Für die Weiden können auch Setzstangen von Kopfbäumen vor Ort gewonnen werden. Die Gewinnung erfolgt vor Beginn des Austriebs bis Ende Februar. Das Material muss sofort eingebaut werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist es auf der Pflanzfläche in einen Zwischeneinschlag zu setzen. Dazwischen erfolgt die Pflanzung von Sträuchern mit einem Regelabstand von 1,5 m. In der Anlage 3 des LBP (Maßnahmenplan) werden Pflanzschemata dargestellt.
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Als Sträucher sind verschiedene gebietsheimische Strauchweiden (Salix purpurea, S. triandra, S. viminalis), Hasel (Corylus avellana), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Traubenkirsche (Prunus padus), Weißdorn (Crataegus monogyna), Hundsrose (Rosa canina) und Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) zu pflanzen. Der Schutz der Gehölze nach Pflanzung und während der Pflegezeit muss den besonderen Anforderungen bezüglich Biber entsprechen. Der Schutzzaun muss 30 cm tief in den Boden eingelassen und in der Erde nach außen umgelegt werden. Um keine Barrierewirkung der Pflanzfläche zu erzeugen, müssen Pflanzung und Zaun regelmäßig, ca. alle 100 m, für 1 m als Wilddurchlass unterbrochen werden (die Zäunung der 100 m langen Abschnitte ist jeweils geschlossen).
Mehr anzeigen
Die Pflanzung ist 3 Jahre (1 Jahr Fertigstellungspflege, 2 Jahre Entwicklungspflege) zu pflegen. Die gem. PFB festgesetzten Kompensationspflanzungen sind gemäß Objektliste in Anl. 1 1. 2 der HOAI als Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen (Kompensationserfordernissen)" bzw. „Naturnahe Gewässer und Ufergestaltung" einzuordnen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Das zu begleitende Bauvorhaben befindet sich abweichend vom Haupterfüllungsort an den nachfolgend genannten Abschnitten des Letschiner Hauptgrabens:
— M 1-5 Stat. 1 + 200 - 4 + 000 (Letschin OT Herrnhof),
— M 6 Stat. 5 + 940 - 7 + 005 (Altbarnim),
— M 7 Stat. 13 + 980 - 14 + 860 (Letschin Bahnhof).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-20 📅
Name: ifs. GmbH
Postanschrift: Großenhainer Str. 15
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland 🇩🇪
Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 63956.11 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4D78V

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 041-097486 (2020-02-26)