Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend aus Grünflächen, Park- und Wegeflächen und Einfriedung mit Toren bzw. Vereinzelungsanlage. Schmutzwassereinleitung in öffentliches Netz. Regenwassereinleitung in zu errichtende Rigole. Technische Informationen: Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas Funktionen: EG: Technikbereich, Garderobe; OG1: Büros, Server, Sanitärbereiche; OG2: Büros, Warte, Sanitärbereiche; Dach Technikaufstellung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Kurze Beschreibung:
“Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend...”
Kurze Beschreibung
Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend aus Grünflächen, Park- und Wegeflächen und Einfriedung mit Toren bzw. Vereinzelungsanlage. Schmutzwassereinleitung in öffentliches Netz. Regenwassereinleitung in zu errichtende Rigole.
Technische Informationen:
Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.drewag.de/🌏
E-Mail: carsten.schaarschmidt@enso.de📧
Telefon: +49 3514685335📞
Fax: +49 351468785335 📠
URL der Dokumente: http://www.drewag.de/ava🌏
URL der Teilnahme: http://www.drewag.de/ava🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-17 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 243-598602
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
“1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO...”
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (16.1.2020,13:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweiseabzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3). Die Teilnahmeanträge (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.drewag.de/ava (Verg.-Nr.: 2019-06_E33_VLS_2020).
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1 und III.1.2 für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3 sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Basis des Erstangebotes zu erteilen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend...”
Kurze Beschreibung
Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend aus Grünflächen, Park- und Wegeflächen und Einfriedung mit Toren bzw. Vereinzelungsanlage. Schmutzwassereinleitung in öffentliches Netz. Regenwassereinleitung in zu errichtende Rigole.
“Technische Informationen:” Mehr anzeigen (16) “Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen...”
Kurze Beschreibung
Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas
“— 1 St. Zentral-Batterie-Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege und ausgewählte große Räume,”
“— 1 St. 50 kwp-PV-Anlage,”
“— 8 St. Niederspannungshauptschaltanlagen 1 600 A bis 2 500 A,”
“— 24 St. Installationsverteiler 63 A bis 250 A,”
“— 96 m Transport-Stromschienensystem 400 A mit 20 St. Kästen,”
“— 320 m Verteilschienensystem 160 A mit 150 St. Kästen,”
“— 1 500 m Kabeltrassen, 350 m Geräteeinbaukanal,”
“— 150 St. Schottungen, 160 m Verkofferungen,”
“— 1 000 St. Installationsgeräte, 1 600 m Einleiter-Kabelsätze,”
“— 2 000 m Hauptkabel, 20 000 m Endstromkreis- und Steuerkabel,”
“— 570 St. Innenleuchten,”
“— 5 Mast- und 2 Pollerleuchten,”
“— 16 St. Fangmaste mit 350 m Aldreyseil.” Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“01237 Dresden”
“Gasanstaltstraße 10”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB,”
“— Gewerbezentralregisterauskunft (nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Bekanntmachung),” Mehr anzeigen (2) “— Vorlage Eintragung Handelsregister oder Berufsregister,”
“— Nachweis Gewerbeanmeldung.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“— Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,”
“— Nachweis der Haftpflichtversicherung,” Mehr anzeigen (1) “— Eigenerklärung zur finanziellen Situation.”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“— — Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte, gegliedert...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— — Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
“— mind. 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“— Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig,”
“— gemäß § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
— gemäß § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachzureichen,
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “— Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
— Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
Mehr anzeigen Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Siehe Ausschreibungsunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Ausschreibungsunterlagen”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE)...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-14 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Allgemeiner Einkauf – Carsten Schaarschmidt
Dokumente URL: www.drewag.de/ava🌏
URL der Dokumente: www.drewag.de/ava🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
“1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO...”
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (16.1.2020,13:00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweiseabzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3). Die Teilnahmeanträge (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.drewag.de/ava (Verg.-Nr.: 2019-06_E33_VLS_2020).
“2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.” Mehr anzeigen (7) “3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1 und III.1.2 für jedes Mitglied abzugeben....”
Zusätzliche Informationen
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1 und III.1.2 für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3 sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
“4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens....”
Zusätzliche Informationen
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
“5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur...”
Zusätzliche Informationen
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
“6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder...”
Zusätzliche Informationen
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
“7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind...”
Zusätzliche Informationen
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
“8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.”
“9) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Basis des Erstangebotes zu erteilen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:”
“1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (3) “2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.” Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 243-598602 (2019-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauinstallationsarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend...”
Kurze Beschreibung
Das Gebäude besteht aus einem Kollektorgang, EG, OG 1, OG 2 und Flachdach. Erschließung mittels zweier Treppenhäuser und einem Aufzug. Freianlagen bestehend aus Grünflächen, Park- und Wegeflächen und Einfriedung mit Toren bzw. Vereinzelungsanlage. Schmutzwassereinleitung in öffentliches Netz. Regenwassereinleitung in zu errichtende Rigole.
Technische Informationen:
Äußere Abmessungen ca.: 23,50 x 66,70 x 14,80 m (BxLxH); Gründung mittels Stahlbetonbodenplatte als Flachgründung; tragende Wände, Decken, Dach und Stützen aus Stahlbeton; nichttragende Wände aus Trockenbau bzw. Mauerwerk; Fassade mit WDVS; Innenwände Putz, Anstrich oder Fliesen; Fußboden mit Teppich, Fliesen, Kunststoff bzw. Anstrich; Decken als TB-Decke, Rasterdecke bzw. Anstrich; Fenster Kunststoff bzw. Aluminium; Türen innen: Holzwerkstoff, Alu-Glas, Alu; Türen außen: Alu, Alu-Glas
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauinstallationsarbeiten📦
“1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO...”
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (16.1.2020,13.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweiseabzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3). Die Teilnahmeanträge (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.drewag.de/ava (Verg.-Nr.: 2019-06_E33_VLS_2020).
2. Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1) und III.1.2) für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3) sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefristeingegangen sind, nicht zu beantworten.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Basis des Erstangebotes zu erteilen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“EG: Technikbereich, Garderobe; OG1: Büros, Server, Sanitärbereiche; OG2: Büros, Warte, Sanitärbereiche; Dach Technikaufstellung.”
“— 1 St. Zentral-Batterie-Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege und ausgewählte große Räume;” Mehr anzeigen (11) “— 1 St. 50 kwp-PV-Anlage;”
“— 8 St. Niederspannungshauptschaltanlagen 1 600 A bis 2 500 A;”
“— 24 St. Installationsverteiler 63 A bis 250 A;”
“— 96 m Transport-Stromschienensystem 400 A mit 20 St. Kästen;”
“— 320 m Verteilschienensystem 160 A mit 150 St. Kästen;”
“— 1 500 m Kabeltrassen, 350 m Geräteeinbaukanal;”
“— 150 St. Schottungen, 160 m Verkofferungen,;”
“— 1 000 St. Installationsgeräte,1 600 m Einleiter-Kabelsätze;”
“— 2 000 m Hauptkabel, 20 000 m Endstromkreis- und Steuerkabel;”
“— 570 St. Innenleuchten;”
“— 5 Mast- und 2 Pollerleuchten;”
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-05 📅
Name: FAE Elektrotechnik GmbH & Co. KG
Postort: Heidenau
Postleitzahl: 01809
Land: Deutschland 🇩🇪 Dresden🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Allgemeiner Einkauf - Carsten Schaarschmidt
Referenz Zusätzliche Informationen
“1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO...”
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (16.1.2020,13.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweiseabzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3). Die Teilnahmeanträge (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.drewag.de/ava (Verg.-Nr.: 2019-06_E33_VLS_2020).
“2. Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.” Mehr anzeigen (7) “3. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1) und III.1.2) für jedes Mitglied...”
Zusätzliche Informationen
3. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1) und III.1.2) für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3) sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
“4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens....”
Zusätzliche Informationen
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
“5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung") führt zur...”
Zusätzliche Informationen
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
“6. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder...”
Zusätzliche Informationen
6. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
“7. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind...”
Zusätzliche Informationen
7. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.